
Wasserstoff
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Unsere EG-Eigentumswohnung hat einen direkt an der Wohnung liegenden Garten (ca. 200 qm, Südlage) mit Terrasse zur alleinigen Nutzung. Bei dem Ausfüllen des online-Formulars zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann man den Gartenanteil unter "Begründete Abweichungen" mit einem Aufschlag berücksichtigen. Jedoch wird nirgends erläutert, wie hoch der Aufschlag sein kann. Jemand von der Mieterberatung sagte mal inoffiziell etwas von 0,5, d.h. der Quadratmeterpreis Wohnfläche erhöht sich um 0,5 €. Bei einer 100 qm-Wohnung würde sich der ortsübliche Mietpreis durch den Garten also um 50€ erhöhen. Ich würde 0,7 nehmen.
Hat jemand Erfahrungen, welcher Wert angemessen und akzeptabel wäre? Schließlich möchte ich nicht, dass es wegen unangemessen hohem Wert zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, und falls doch, dass er bestehen würde.
P.S. Den Mietspiegel findet man unter 2021. mietspiegel-muenchen. de
Leider darf ich als Neuling hier keinen Link veröffentlichen, deshalb die Leerzeichen
Hat jemand Erfahrungen, welcher Wert angemessen und akzeptabel wäre? Schließlich möchte ich nicht, dass es wegen unangemessen hohem Wert zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, und falls doch, dass er bestehen würde.
P.S. Den Mietspiegel findet man unter 2021. mietspiegel-muenchen. de
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