Gastschreiber
hallo,
bin frischer (mit)besitzer eines zwei parteien haus (73m2/140m2) und möchte die kleinere wohnung vermieten.
der angedachte mieter bezieht mietzuschüsse vom arbeitsamt
und hat nur die berechtigung für eine wohnung bis 370€ inkl. nebenkosten......
da gas+strom direkt abgerechnet werden, sind diese posten nicht im angedachten mietvertrag enthalten.
die KM sollte bei 350€, die NK im abschlag bei 70€ liegen.
ist es rechtlich unbedenklich, z.b. nur die wohnung mit z.b. 300€ KM anzusetzen und einen zweiten mietvertrag mit 50€ KM für die teilnutzung der nebenflächen wie keller, garage und garten aufzusetzen.
zweck ist, dem mieter ein vorlegefähigen mietvertrag anbieten zu können damit er diese wohnung bezuschusst bekommt.
(und wir mit einer abtretungserklärung vom mieter evtl. den zuschuss direkt von der entsprechenden stelle)
ist das so denkbar?
was könnte im worst case passieren, wenn der mieter den eigenanteil (gas/strom) nicht mehr tragen kann/ die bezuschussung gekürzt würde......
bin frischer (mit)besitzer eines zwei parteien haus (73m2/140m2) und möchte die kleinere wohnung vermieten.
der angedachte mieter bezieht mietzuschüsse vom arbeitsamt

da gas+strom direkt abgerechnet werden, sind diese posten nicht im angedachten mietvertrag enthalten.
die KM sollte bei 350€, die NK im abschlag bei 70€ liegen.
ist es rechtlich unbedenklich, z.b. nur die wohnung mit z.b. 300€ KM anzusetzen und einen zweiten mietvertrag mit 50€ KM für die teilnutzung der nebenflächen wie keller, garage und garten aufzusetzen.
zweck ist, dem mieter ein vorlegefähigen mietvertrag anbieten zu können damit er diese wohnung bezuschusst bekommt.
(und wir mit einer abtretungserklärung vom mieter evtl. den zuschuss direkt von der entsprechenden stelle)
ist das so denkbar?
was könnte im worst case passieren, wenn der mieter den eigenanteil (gas/strom) nicht mehr tragen kann/ die bezuschussung gekürzt würde......
