Aufsplitten eines Mietvertrag möglich?

Diskutiere Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo, bin frischer (mit)besitzer eines zwei parteien haus (73m2/140m2) und möchte die kleinere wohnung vermieten. der angedachte mieter bezieht...
  • Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? Beitrag #1

Gastschreiber

hallo,
bin frischer (mit)besitzer eines zwei parteien haus (73m2/140m2) und möchte die kleinere wohnung vermieten.

der angedachte mieter bezieht mietzuschüsse vom arbeitsamt :wie und hat nur die berechtigung für eine wohnung bis 370€ inkl. nebenkosten......

da gas+strom direkt abgerechnet werden, sind diese posten nicht im angedachten mietvertrag enthalten.

die KM sollte bei 350€, die NK im abschlag bei 70€ liegen.

ist es rechtlich unbedenklich, z.b. nur die wohnung mit z.b. 300€ KM anzusetzen und einen zweiten mietvertrag mit 50€ KM für die teilnutzung der nebenflächen wie keller, garage und garten aufzusetzen.

zweck ist, dem mieter ein vorlegefähigen mietvertrag anbieten zu können damit er diese wohnung bezuschusst bekommt.

(und wir mit einer abtretungserklärung vom mieter evtl. den zuschuss direkt von der entsprechenden stelle)

ist das so denkbar?

was könnte im worst case passieren, wenn der mieter den eigenanteil (gas/strom) nicht mehr tragen kann/ die bezuschussung gekürzt würde...... :?
 
  • Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? Beitrag #2

Capo

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Da denkt aber jemand sehr positiv.
Nicht die NK wird der Mieter als erstes nicht mehr zahlen, sondern die Miete. Die Versorger machen ja inzwischen nix mehr ohne Einzugsermächtigung...

Also wirst du wohl im worst case ohne Miete dastehen. Dann geht es los - Kündigung - Titel erwirken - Räumung. Garten und Keller würde ich nicht in einen extra Vertrag nehmen. Die Garage aber auf alle Fälle. Wenn du merkst, dass es so nicht klappt, könnte der Mieter die ja kündigen.

Die Frage bleibt: Könnte man den Keller und den Garten eigenständig vermieten? Hat zB der Mieter direkt Zugang zum Garten (terassentür!) dann wirst du nur schwerlich jemanden finden, der deine neue Aufteilung akzeptiert. Dafür kannst du gleich die Miete runterschrauben...
 
  • Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? Beitrag #3

Gastschreiber

hallo,
der hat keinen direkten zugang zum garten, er müßt genau so wie wir aus der haustür raus um in den garten zu gelangen.....

"Nicht die NK wird der Mieter als erstes nicht mehr zahlen, sondern die Miete...."

um dem entgegen zu wirken wollten wir eine abtretungserklärung vom mieter, um die mietzahlungen direkt von der behörde zu bekommen :?
 
  • Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? Beitrag #4

Heizer

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Über diese Brücke würde ich nicht gehen.

Wenn er in Zahlungsschwierigkeiten gerät dann doch wohl weil die Behörde, aus welchem Grund auch immer, weniger oder garnichts mehr zahlt.

Suche Dir lieber einen solventen Mieter. Da hast Du auf lange Sicht deutlich weniger Ärger und wesentlich mehr Geld in der Tasche.

Kannst ja mal die Heulthreads von Vermietern hier im Forum lesen in denen sie teilweise Privatinsolvenz anmelden mußten weil sie sich einen Mietnomaden eingefangen hatten.

Das muss bei Deinem Mieter nicht so sein, aber bei Mietverträgen geht es auf lange Sicht um sehr viel Geld.

Oder würdest Du einem Arbeitslosen einen Kredit über sagen wir 30.000€ gewähren den Du in den nächsten 10 Jahren in 300€ Raten wiederbekommst? Und das ohne nennenswerte Sicherheiten???

Durch Mietausfälle, notwendige Reparaturen, Nebenkosten, Anwalts- und Gerichtskosten können im Zweifelsfall schnell 30.000€ zusammenkommen.

Willst Du riskieren auf so einer Summe sitzenzubleiben???
 
  • Aufsplitten eines Mietvertrag möglich? Beitrag #5

Capo

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Nur mal so als kleine Denkanregung:
Laut Haus und Grund sind jährlich 2,2 Milliarden an Kaltmieten uneinbringbar.

Auf jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme wird mit einer Beschwerde reagiert. Von der Einreichung der Klage bis zur tatsächlichen Räumung vergehen hier mehr als zwei Jahre in denen der Vermieter weiter seine Hypothek abtragen oder seine Kredite bedienen muss, ohne einen Cent Miete zu bekommen. Zu Mietausfall und Sanierungskosten addieren sich dann noch die Kosten für Gericht, Anwalt und Zwangsvollstreckung zu einem Schaden von durchschnittlich 25.000 Euro. Eine Situation die nicht wenige private Vermieter in ihrer Existenz bedroht.

gefunden auf Haus und Grund
 
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Aufsplitten eines Mietvertrag möglich?

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