Aufstellen privaten Mobiliars im Gemeinschaftsflur

Diskutiere Aufstellen privaten Mobiliars im Gemeinschaftsflur im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo ins Forum, bin neu hier und brauche gleich mal Euren Rat zu meinem aktuellen Problem. Habe eine ETWohnung in einer ETGemeinschaft. Zwei der...
  • Aufstellen privaten Mobiliars im Gemeinschaftsflur Beitrag #1

Verena

Hallo ins Forum,
bin neu hier und brauche gleich mal Euren Rat zu meinem aktuellen Problem.
Habe eine ETWohnung in einer ETGemeinschaft. Zwei der Eigentümer (von insg. 10 Parteien) haben dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hausflur mit persönlichem Mobiliar, Bildern, Dekogegenständen etc. "dekoriert". Sogar eine schlichte, einfache Deckenbeleuchtung wurde ohne zu fragen entfernt und durch ein Monstrum aus Messing ersetzt. Eine Genehmigung der ETGemeinschaft hierfür lag und liegt nicht vor. Bereits seit Jahren versuche ich, durch schriftliche Aufforderungen an den Hausverwalter, die Aufsteller des Mobiliars zum Entfernen desselben zu bewegen. Alle bisherigen Versuche, auch der Versuch, in verschiedenen ETVersammlungen die entsprechenden "Täter" zum Entfernen des Mobiliars zu bewegen, scheiterten an dem Nichtwollen der betreffenden Personen. Sie finden die Dekoration "schön" und wollen alles stehen lassen.
Mein letzter Weg wäre, über einen Prozess klären zu lassen, ob es einigen Miteigentümern ohne ausdrückliche Genehmigung der ETGemeinschaft gestattet ist, den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Hausflur mit privatem Mobiliar zu "verschönern".
Habt Ihr Anregungen oder Tipps, wie man gegen die betreffenden Personen vorgehen kann, weil Einsicht von dieser Seite nicht angesagt ist.
Vielen Dank im voraus für Info,
Verena
 
  • Aufstellen privaten Mobiliars im Gemeinschaftsflur Beitrag #2

wolle

Die ersetzung der Deckenlampe darf nicht ohne Entscheidung bzw Einverständnis der Eigentümer geschehen, da Gemeinschaftseigentum.
Bei dem Mobilar sollte geprüft werden, ob rettungswege zugestellt werden. Das ist ein Sicherheitsrisiko. Da dieser TOP wohl schon mehrfach in Versammlung zur Sprache kam und der Verwalter somit seiner Pflicht nachgekommen ist, steht das wohl nicht im Interesse der Gemeinschaft. Da kann der Verwalter auch nichts unternehmen. Er reagiert nur auf die Gemeinschaft. Denen scheint es egal zu sein.
Dann wirkt nur der vorbeugende Brandschutz. Dazu muss aber eine Begehung
stattfinden. Aber auch das sollte über eine Versammlung oder einen Rundbrief laufen.
 
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