Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs

Diskutiere Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo Community, in unserem MHF mit Gemeinschaftsgarten leben 4 Parteien. Im EG ist Gewerbe, der Rest sind normale Mieter. Nur im Mietvertrag des...
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #1

Hauswirtschafter

Benutzer
Dabei seit
10.08.2021
Beiträge
34
Zustimmungen
11
Hallo Community,

in unserem MHF mit Gemeinschaftsgarten leben 4 Parteien. Im EG ist Gewerbe, der Rest sind normale Mieter. Nur im Mietvertrag des DG steht die garantierte Gartennutzung festgeschrieben (da kein Balkon vorhanden), der Rest kann den Garten so nutzen, also nach mündlicher Vereinbarung.

Gestern schrieb mich die Partei aus dem 1. OG an, dass sie eine Zustimmung zum Aufstellen eines großen Pools (ca. 9 m³) möchte, da es ja relativ heiß war. Jetzt ist hier anzumerken, dass diese Partei ziemlich chaotisch ist und sich nicht gerne an Regeln hält. Eine von uns über den Mietspiegel angeregte Mieterhöhung haben sie über den Mieterverein abgewiesen. Die Info nur, um die Partei richtig einzuordnen.

Letztes Jahr haben wir wegen Corona das Aufstellen des Pools erlaubt. Leider kam es im Verlauf des Sommers immer wieder zu Problemen. Die Pumpe ist sehr laut, die anderen Parteien fühlen sich an die Wand gedrängt, da der Pool den ganzen Garten dominiert. Es wurden Poolpartys mit Wasserbomben gefeiert, die Kinder der Partei haben sich natürlich Freunde eingeladen. Da die Eltern die Aufsicht nicht sicherstellen, entwickelte sich ein Pooleigenleben unter den Kleinen. Am Ende des Sommers letztes Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns unter den Umständen ein Poolverbot vorbehalten.

Eine Zustimmung wurde gestern nicht abgewartet, sondern der Pol wurde einfach aufgebaut. Es wurden somit Fakten geschaffen.

Hierzu meine Fragen:

  1. Wie muss ich vorgehen, um die Nutzung des Pools zu unterbinden, da er in erster Linie den Hausfrieden stört (neben anderen Problemen)?
  2. Muss ich ein Verbot begründen? Gründe wären: Sicherheit nicht gewährleistet (Aufsichtspflicht), Pool dominiert den Garten, andere Parteien und Nachbarn werden belästigt, Umwelt: Poolwasser wird über den Garten entsorgt, hoher Wasserverbrauch in Zeiten der Trockenheit
  3. Oder kann man als Vermieter einfach von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Pool verbieten, da er ja auf unserem Grundstück steht?
  4. Wenn es zu einem Unfall kommt (Kind stürzt auf der nassen Treppe), inwieweit ist der Vermieter haftbar zu machen? Hängt das mit der Aussprache eines Verbotes unmittelbar zusammen?
  5. Da die Partei den Pool auch nach Aussprechen des Verbotes nicht abbauen wird, bleibt nur der Gang zum Anwalt mit Klage usw. oder kann man einfach eine Firma beauftragen, die den Pool abbaut?


Leider viele Fragen, aber das Thema ist eben sehr komplex. Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem Thema. Danke schon mal für Eure Antworten.

Viele Grüße

Der Hauswirtschafter
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #2

Gast25960

Das Aufstellen eines Pools über die Sommermonate kann ein Vermieter nicht grundsätzlich verbieten, soweit ich weiß. Auch nicht in einem Gemeinschaftsgarten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass andere Mieter nicht gestört werden (was ja letztes Jahr Deiner Beschreibung nach wohl der Fall war) und dass für Sicherheit gesorgt wird (was nicht passiert ist). Und ein 9 m³ Pool ist nun auch kein kleines Planschbecken, da kann man doch schon fast für Olympia trainieren ;-)

Ich lehne mich insoweit ein bisschen aus dem Fenster und denke, Du hättest bei einer Klage zumindest keine allzu schlechten Chancen. Wären die anderen Mieter u.U. bereit, es Dir schriftlich zu geben, dass sie sich letztes Jahr massiv durch den Pool gestört fühlten und den Garten anderweitig gar nicht mehr nutzen konnten? Könnte hilfreich sein. Dann könntest Du z.B. belegen, dass Du ja grundsätzlich entgegenkommend bist, aber die Mieter diesen Goodwill durch ihr Verhalten letztes Jahr verspielt haben.

Und steht vielleicht im Mietvertrag schon explizit etwas dazu? Soweit mir bekannt ist, kann man nämlich einen großen Pool durchaus wirksam bereits da ausschließen. Kommt u.U. auch auf die Gesamtgröße des Gemeinschaftsgartens an.

Wie üblich würde ich aber von einem eigenmächtigen Entfernen abraten. Selbst wann man theoretisch im Recht ist, wenn man sich einfach am Eigentum anderer Leute vergreift, wirkt sich das in den wenigsten Prozessen zum eigenen Vorteil aus. Wenn du eh davon ausgehst, dass das eine Klage wird, warte das Urteil ab, oder wenigstens die Beratung beim Anwalt. Eventuell darfst Du den Pool ja doch nach einer gewissen Frist entfernen lassen.

Das Aufstellen eines kleinen Planschbeckens wirst Du aber sehr wahrscheinlich nicht verhindern können, falls das eine für alle gangbare Alternative wäre.

Aber ich lass mich gerne überraschen, wie andere das hier sehen!

Nachtrag: Habe ich gerade gefunden, vielleicht hilft's ja:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #3

Vermieterin1972

Benutzer
Dabei seit
02.04.2013
Beiträge
72
Zustimmungen
5
Wir hatten eine Anfrage eines Mieters bzgl. Bauzaun. Er durfte ohne Sicherung des Pools diesen nicht aufstellen. Bauzaun oder andere Sicherungsmaßnahmen musste auch eine bestimmte Höhe haben. Wie die gesetzlichen Vorschriften aussehen, weiß ich nicht. Der Mieter meinte, dass der Vermieter im Recht sei.
Optisch möchte ich mir das nicht vorstellen…
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #4

ehrenwertes Haus

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
13.10.2017
Beiträge
8.628
Zustimmungen
4.517
Das Aufstellen eines kleinen Planschbeckens wirst Du aber sehr wahrscheinlich nicht verhindern können, falls das eine für alle gangbare Alternative wäre.
Das kurzfristige, stundenweise Aufstellen nicht, das längere stehen lassen schon, wenn das Plantschbecken auf einer Wiese steht.

der Rest kann den Garten so nutzen, also nach mündlicher Vereinbarung.
Womit ich mir ziemlich sicher bin, dass durch Handeln eine Nutzungsvereinbarung getroffen und die Gartennutzung für alle Mietparteien Teil des Mietvertrags wurde.


Da die Partei den Pool auch nach Aussprechen des Verbotes nicht abbauen wird, bleibt nur der Gang zum Anwalt mit Klage usw. oder kann man einfach eine Firma beauftragen, die den Pool abbaut?
Dann ist dein Weg doch schon klar. Berate dich mit deinem Fachanwalt, wie ihr vorgehen möchtet, um dein Ziel Pool weg zu erreichen.

Was sagt denn deine Versicherung zu dem Pool? Sind Schäden und Unfälle im und um den Pool mitversichert? 9m³ Wasser, das sich neue Wege sucht, können umfangreiche Schäden verursachen.
Was ist zur Gartennutzung vereinbart? Reine Nutzung oder auch Veränderungen in größerem Umfang?

Evtl. lässt sich eine Klage vermeiden, wenn man die gesamte Verantwortung und Kosten auf den Mieter abwälzt, der den Pool aufgestellt hat und die Zustimmung des VMs einfordert. Sprich das Ding darf nur stehenbleiben, wenn der Mieter sich verpflichtet für alle Kosten und Gefahren rund um den Pool aufzukommen, einschließlich evtl. erforderlicher Genehmigungen.

Als unvollständige Kostenliste fällt mir ein:
Wasserkosten, evtl. Beheizung des Pools
Poolreinigung und regelmäßige Prüfung der Wasserqualität
Mietminderungen anderer Hausbewohner (Poolpartys, Spritzwasser, Aussicht verbaut usw. können zu Mietminderungen berechtigen)
Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht
Schäden durch auslaufendes Wasser
Schäden am Aufstellort des Pools- Eine Wiese stirbts darunter sehr schnell, nicht jeder Bodenbelag ist für diese Nutzung geeignet

Diese Seite zum Thema Pool im Garten finde ich ganz interessant. Gartenpool: Versicherung, Rechte und Pflichten
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #5

Ich-bin-es

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
18.05.2017
Beiträge
853
Zustimmungen
192
Da die Partei den Pool auch nach Aussprechen des Verbotes nicht abbauen wird, bleibt nur der Gang zum Anwalt mit Klage usw. oder kann man einfach eine Firma beauftragen, die den Pool abbaut?

Damit ist die Vorgehensweise auch für mich klar. Unterstützung durch Anwalt. Mach das nicht selber. Es scheint mir hier auch darum zu gehen gegenseitig Grenzen auszuloten und da darfst Du nichts falsch machen. Sonst hängst Du am Haken.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #6

FMBerlin

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
29.08.2013
Beiträge
393
Zustimmungen
196
Wenn es eh zum Fachanwalt für Mietrecht geht bietet es sich an, die "über den Mieterverein abgewiesene" Mieterhöhung nach Mietspiegel gleich mitprüfen zu lassen und bei Berechtigung diesmal auch durchzusetzen.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #7

Hauswirtschafter

Benutzer
Dabei seit
10.08.2021
Beiträge
34
Zustimmungen
11
Danke für Eure Antworten. Es hängen noch ein paar mehr Gefahren bzw. Belästigungen an diesem Pool, die nicht so schwerwiegend sind. Ich möchte sie aber trotzdem noch erwähnen. Die Familie "Chaos" hat den Pool ja einfach aufgebaut. Wir hatten schon seit letztem Jahr den Gemeinschaftswasserhahn im Keller geblockt. Die Kinder haben damals Wasserbomben gebaut, der Schlauch zum Befüllen des Pools musste nach oben gelegt werden. Am Wasserhahn war er nicht ganz dicht und somit waren Wasserpfützen im Keller, Kellertreppe und Außentreppe waren nass. Es ist ein Altbau und das Wasser zieht die Wände hoch. Aber sowas interessiert die Chaoten nicht. Der Nachbar hatte sich auch beschwert, dass die Pumpe durchläuft und nachts ziemlich laut ist. Der Pool war letztes Jahr auch undicht und so musste öfters nachgefüllt werden.
Die beiden anderen Parteien wollen den Pool nicht, trauen sich aber nicht, dass öffentlich laut zu sagen und würden wohl auch nichts unterschreiben, da sie in einer Abhängigkeit zu den Chaoten stehen (Hilfe bei handwerklichen Tätigkeiten und kleine Gefallen, z.B. Mülltonne rausziehen usw.
Ich bin jetzt noch auf die Schiedsstellen gestoßen, die eventuell helfen könnten. Anwälte haben generell keinen Bock auf solche Sachen, da der Streitwert sehr gering ist. Bei unserer geplanten Mieterhöhung hatte ich die ganze Recherchearbeit übernommen, die Anwältin hat dann nur noch ihren Rahmen darum gebastelt und ihre Rechnung geschrieben. Auf eine Klage haben wir vorerst verzichtet, da die Richter sehr mieterfreundlich sind und laut Anwältin nur eine 50:50-Chance besteht.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #8

ehrenwertes Haus

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
13.10.2017
Beiträge
8.628
Zustimmungen
4.517
Anwälte haben generell keinen Bock auf solche Sachen, da der Streitwert sehr gering ist
Trifft auf manche Anwälte zu, nicht auf alle.
Vor Allem für Fachanwälte für Mietrecht ist das schnell verdientes Geld, solange keine exotischen Rahmenbedingungen vorliegen. Mieterhöhungsbegehren liegen für die häufigsten Ausgangssituationen gerne als Lückentext in der Schublade, genau wie entsprechende Klageschriften Der Zeitaufwand ist dadurch meist sehr überschaubar.

Vielleicht macht es bei dir Sinn einen anderen Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen, der mehr Eigeninitiative und Engagement an den Tag legt.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #9

Ferdl

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
14.09.2015
Beiträge
4.636
Zustimmungen
2.120
Ort
Westerwald
der Rest sind normale Mieter.
Na dann ist ja alles gut
Jetzt ist hier anzumerken
Sorry, aber dieser Halbsatz erzeugt bei mir gewisse Würgreflexe
Eine von uns über den Mietspiegel angeregte Mieterhöhung haben sie über den Mieterverein abgewiesen. Die Info nur, um die Partei richtig einzuordnen.
Diese Info taugt nur dich richtig einzuschätzen
Letztes Jahr haben wir wegen Corona das Aufstellen des Pools erlaubt
Was zum Bäcker hat Carina mit dem Pool zum tun?
wären gut 6 m im Durchmesser, ist dass wirklich so? Oder nur gefühlt?
kann man einfach eine Firma beauftragen, die den Pool abbaut?
kann man, wenn man mit dem Echo leben kann. Ich würde das nicht empfehlen.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #10

Hauswirtschafter

Benutzer
Dabei seit
10.08.2021
Beiträge
34
Zustimmungen
11
Ferdl, ich glaube, Du hattest noch nie mit Problemmietern zu tun. Wenn Du siehst, wie sie dein Eigentum behandeln, was sie angemietet haben und sich nicht an Regeln halten, dann kommen Dir die Tränen. Erinnert mich an pubertierende Teenager, die man nicht mehr erziehen kann.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #12

ehrenwertes Haus

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
13.10.2017
Beiträge
8.628
Zustimmungen
4.517
Wenn Du siehst, wie sie dein Eigentum behandeln, was sie angemietet haben und sich nicht an Regeln halten, dann kommen Dir die Tränen.
Zweite Vermieterlehrstunde, Emotionen behindern rationales Denken und Handeln.
Dafür erhälst du Schmerzensgeld in Form von Miete.

Ferdl, ich glaube, Du hattest noch nie mit Problemmietern zu tun.
Das haben die meisten Vermieter hier hinter sich oder aktuell am laufen.
Nur bringen die Beileidsbekundungen nichts, Handlungsempfehlungen dagegen schon.

Das mag hart klingen, aber wenn du wirklich nach Lösungsoptionen suchst, bringt dich nur ein kühler Kopf und rationales Handeln weiter.
Frust ablassen ist ab und an ok, trifft wohl Jeden mal. Jammern und Nichtstun oder auf Hilflos machen, dann hat dein Mieter schon gewonnen, bevor ein echter Streit los bricht.

Die Poolprobleme hast du selbst ausgelöst. Nicht absichtlich, aber durch mangelnde Weitsicht.
Warum hast du nicht bereits im letzten Jahr wieder auf den Abbau bestanden, direkt nachdem die ersten Probleme bekannt wurden.
Dass es Probleme um das Thema gibt, einschließlich Wiederholungsgefahr, war spätestens ab diesem Moment absehbar.

Ich bin mir gar nicht so sicher, dass du den Pool dieses Jahr wirklich untersagen kannst, nachdem das letzten Jahr von dir genehmigt wurde.
Das kann als Zustimmung durch Handeln, bzw. Nichthandeln direkt bei den ersten Problemen, gewertet werden.
Dein Problemmieter wäre doch blöde nicht so zu argumentieren und das ist gar nicht mal weltfremd oder überzogen. Sein Anwalt wird auch in die Richtung gehen.
Bisher hast du nur demonstriert, dass du konfliktscheu bist und bei Gegenwind kneifst. Das ist kontraproduktiv, wenn du Grenzen aufzeigen willst.

Also, A-Backen zusammenkneifen, einen nicht tranigen Fachanwalt auswählen und die Probleme aktiv angehen. Nicht Abwimmeln lassen, sondern eigene Rechte wirklich durchsetzen, auch auf dem Klageweg, wenn außergerichtlich nicht möglich.
Du lässt mit deinem Rumgeeier nur unnötig Lehrgeld liegen, in Form von Nerven und Geld.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #13

braut

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
17.09.2021
Beiträge
441
Zustimmungen
152
Das Aufstellen eines Pools über die Sommermonate kann ein Vermieter nicht grundsätzlich verbieten, soweit ich weiß. Auch nicht in einem Gemeinschaftsgarten. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass andere Mieter nicht gestört werden (was ja letztes Jahr Deiner Beschreibung nach wohl der Fall war) und dass für Sicherheit gesorgt wird (was nicht passiert ist). Und ein 9 m³ Pool ist nun auch kein kleines Planschbecken, da kann man doch schon fast für Olympia trainieren ;-)

Eben. Das sind sehr viele Einschränkungen. Im Gegenteil halte ich daher das Aufstellen des Pools im Garten bestenfalls dann für zulässig, wenn wirklich alle Gartennutzer dem zustimmen - mit einem bestimmten Recht, diese Zustimmung zu widerrufen.

Ich denke, zulässig ist die Zustimmung für den Fall, dass der Pool auch am selben Abend wieder abgebaut wird. Das reicht also am ehesten für ein kleines Planschbecken. Dass hier ein Gemeinschafts-Wasser-Anschluss für den privaten Pool benutzt wird ist schon fraglich. Angesagt ist Schlauch- oder Eimerfüllung aus dem eigenen Anschluss sowie die Vermeidung irgendwelcher Beeinträchtigungen oder Wasserschäden anderer.

Ich habe leider selbst erlebt, wie einer Mieterin das Aufstellen eines Trampolins im Garten wieder untersagt wurde, obwohl der Verwalter dem zuerst die Zustimmung gegeben hatte. Hier war vorab die Einschränkung, dass ein Hausmeisterdienst freien und umterminierten Zugang zur Grünfläche braucht, um diese zu mähen. Das Trampolin stand extra an einer rasenfreien Stelle.

Gegen den Pool über mehr als ein paar Tage auf der Wiese spricht eindeutig, dass danach der Rasen neu eingesät werden muss.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #14

Hauswirtschafter

Benutzer
Dabei seit
10.08.2021
Beiträge
34
Zustimmungen
11
Update: Nach der Aussprache eines Poolverbots wurde erst rumgeknöttert. Dann waren sie sicher beim Mieterverein. Die anderen Parteien wurden anschließend per Whatsapp genervt, der Poolnutzung zuzustimmen. Das hat zum Glück keiner getan. Der Pool wurde daraufhin abgebaut.
Einen guten Anwalt habe ich bei der Gelegenheit auch gefunden, er musste aber nicht eingreifen.
Danke Euch für die Tipps und die Unterstützung !!
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #15
CS.Immobilien

CS.Immobilien

Gesperrt
Dabei seit
05.06.2021
Beiträge
472
Zustimmungen
110
Update: Nach der Aussprache eines Poolverbots wurde erst rumgeknöttert. Dann waren sie sicher beim Mieterverein. Die anderen Parteien wurden anschließend per Whatsapp genervt, der Poolnutzung zuzustimmen. Das hat zum Glück keiner getan. Der Pool wurde daraufhin abgebaut.
Einen guten Anwalt habe ich bei der Gelegenheit auch gefunden, er musste aber nicht eingreifen.
Danke Euch für die Tipps und die Unterstützung !!
Als Vermieter freut man sich nur noch, wenn sich unsereins mal durchsetzt.
Leider gibt es viele "Vermieter" welche nur noch den "Schwanz einziehen", auch hier im Forum.
 
  • Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs Beitrag #16
dots

dots

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
08.07.2014
Beiträge
7.761
Zustimmungen
3.096
Ort
Münsterland
Thema:

Aufstellen und Nutzung eines großen Pools im Gemeinschaftsgarten eines 4-Parteien-MFHs

Oben