Hauswirtschafter
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Hallo Community,
in unserem MHF mit Gemeinschaftsgarten leben 4 Parteien. Im EG ist Gewerbe, der Rest sind normale Mieter. Nur im Mietvertrag des DG steht die garantierte Gartennutzung festgeschrieben (da kein Balkon vorhanden), der Rest kann den Garten so nutzen, also nach mündlicher Vereinbarung.
Gestern schrieb mich die Partei aus dem 1. OG an, dass sie eine Zustimmung zum Aufstellen eines großen Pools (ca. 9 m³) möchte, da es ja relativ heiß war. Jetzt ist hier anzumerken, dass diese Partei ziemlich chaotisch ist und sich nicht gerne an Regeln hält. Eine von uns über den Mietspiegel angeregte Mieterhöhung haben sie über den Mieterverein abgewiesen. Die Info nur, um die Partei richtig einzuordnen.
Letztes Jahr haben wir wegen Corona das Aufstellen des Pools erlaubt. Leider kam es im Verlauf des Sommers immer wieder zu Problemen. Die Pumpe ist sehr laut, die anderen Parteien fühlen sich an die Wand gedrängt, da der Pool den ganzen Garten dominiert. Es wurden Poolpartys mit Wasserbomben gefeiert, die Kinder der Partei haben sich natürlich Freunde eingeladen. Da die Eltern die Aufsicht nicht sicherstellen, entwickelte sich ein Pooleigenleben unter den Kleinen. Am Ende des Sommers letztes Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns unter den Umständen ein Poolverbot vorbehalten.
Eine Zustimmung wurde gestern nicht abgewartet, sondern der Pol wurde einfach aufgebaut. Es wurden somit Fakten geschaffen.
Hierzu meine Fragen:
Leider viele Fragen, aber das Thema ist eben sehr komplex. Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem Thema. Danke schon mal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Der Hauswirtschafter
in unserem MHF mit Gemeinschaftsgarten leben 4 Parteien. Im EG ist Gewerbe, der Rest sind normale Mieter. Nur im Mietvertrag des DG steht die garantierte Gartennutzung festgeschrieben (da kein Balkon vorhanden), der Rest kann den Garten so nutzen, also nach mündlicher Vereinbarung.
Gestern schrieb mich die Partei aus dem 1. OG an, dass sie eine Zustimmung zum Aufstellen eines großen Pools (ca. 9 m³) möchte, da es ja relativ heiß war. Jetzt ist hier anzumerken, dass diese Partei ziemlich chaotisch ist und sich nicht gerne an Regeln hält. Eine von uns über den Mietspiegel angeregte Mieterhöhung haben sie über den Mieterverein abgewiesen. Die Info nur, um die Partei richtig einzuordnen.
Letztes Jahr haben wir wegen Corona das Aufstellen des Pools erlaubt. Leider kam es im Verlauf des Sommers immer wieder zu Problemen. Die Pumpe ist sehr laut, die anderen Parteien fühlen sich an die Wand gedrängt, da der Pool den ganzen Garten dominiert. Es wurden Poolpartys mit Wasserbomben gefeiert, die Kinder der Partei haben sich natürlich Freunde eingeladen. Da die Eltern die Aufsicht nicht sicherstellen, entwickelte sich ein Pooleigenleben unter den Kleinen. Am Ende des Sommers letztes Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass wir uns unter den Umständen ein Poolverbot vorbehalten.
Eine Zustimmung wurde gestern nicht abgewartet, sondern der Pol wurde einfach aufgebaut. Es wurden somit Fakten geschaffen.
Hierzu meine Fragen:
- Wie muss ich vorgehen, um die Nutzung des Pools zu unterbinden, da er in erster Linie den Hausfrieden stört (neben anderen Problemen)?
- Muss ich ein Verbot begründen? Gründe wären: Sicherheit nicht gewährleistet (Aufsichtspflicht), Pool dominiert den Garten, andere Parteien und Nachbarn werden belästigt, Umwelt: Poolwasser wird über den Garten entsorgt, hoher Wasserverbrauch in Zeiten der Trockenheit
- Oder kann man als Vermieter einfach von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Pool verbieten, da er ja auf unserem Grundstück steht?
- Wenn es zu einem Unfall kommt (Kind stürzt auf der nassen Treppe), inwieweit ist der Vermieter haftbar zu machen? Hängt das mit der Aussprache eines Verbotes unmittelbar zusammen?
- Da die Partei den Pool auch nach Aussprechen des Verbotes nicht abbauen wird, bleibt nur der Gang zum Anwalt mit Klage usw. oder kann man einfach eine Firma beauftragen, die den Pool abbaut?
Leider viele Fragen, aber das Thema ist eben sehr komplex. Vielleicht hat ja jemand bereits Erfahrungen mit dem Thema. Danke schon mal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Der Hauswirtschafter