HH1980
Neuer Benutzer
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Hallo Ihr,
hab ein für mich großes, für Euch hoffentlich lösbares Problem.
2 Wohneinheiten, beheizt mit 1 Wärmepumpe, welche praktisch nur Strom verbraucht aber davon Heizung und Wasser heizt.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich zwar für die 2 Wohneinheiten prozentual den Verbrauch der Wärmemenge messe (je Heizkreis ein Wärmemengenzähler), sowie den reellen Verbrauch des Warmwasser, ich aber nicht weiß, wieviel Anteil Strom der Wärmepumpe für Wasser und wieviel für Heizung verbraucht wurde.
Versteht Ihr dies?
D.h. ich messe 1x Gesamtstrom Wärmepumpe, 2x Wärmebedarf Heizung (in % der beiden Heizkreise), 2x Warmwasserverbrauch in m³.
Gibt es dazu in der Verordnung einen Punkt, wenn die Verteilung der Anlage nicht meßbar ist?
Ich habe gelesen, dass es Faktoren für die Berechnung der kWh für Warmwasser gibt (ausgehend von Temperatur und Verbrauch), jedoch fehlt mir dort halt die Berechnungsgrundlage für eine Wärmepumpe.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
hab ein für mich großes, für Euch hoffentlich lösbares Problem.
2 Wohneinheiten, beheizt mit 1 Wärmepumpe, welche praktisch nur Strom verbraucht aber davon Heizung und Wasser heizt.
Jetzt habe ich das Problem, dass ich zwar für die 2 Wohneinheiten prozentual den Verbrauch der Wärmemenge messe (je Heizkreis ein Wärmemengenzähler), sowie den reellen Verbrauch des Warmwasser, ich aber nicht weiß, wieviel Anteil Strom der Wärmepumpe für Wasser und wieviel für Heizung verbraucht wurde.
Versteht Ihr dies?
D.h. ich messe 1x Gesamtstrom Wärmepumpe, 2x Wärmebedarf Heizung (in % der beiden Heizkreise), 2x Warmwasserverbrauch in m³.
Gibt es dazu in der Verordnung einen Punkt, wenn die Verteilung der Anlage nicht meßbar ist?
Ich habe gelesen, dass es Faktoren für die Berechnung der kWh für Warmwasser gibt (ausgehend von Temperatur und Verbrauch), jedoch fehlt mir dort halt die Berechnungsgrundlage für eine Wärmepumpe.
Vielen Dank für Eure Hilfe.