Gast
Hallo,
wir vermieten ein Zweifamilienhaus, bei dem eine der Parteien letztes Jahr gewechselt hat.
Ist es möglich die Aufwendung zur Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung auf die Mietparteien umzulegen? Mein Vater meint sich erinnern zukönnen, dass es dazu ein Musterurteil gibt, in denn es um die Höhe dieser Aufwendung ging.
Wie ist dazu die Rechtslage und kennt jemand dieses Urteil?
Gruss,
Wolfgang Keupp
wir vermieten ein Zweifamilienhaus, bei dem eine der Parteien letztes Jahr gewechselt hat.
Ist es möglich die Aufwendung zur Erstellung der Betriebskosten-Abrechnung auf die Mietparteien umzulegen? Mein Vater meint sich erinnern zukönnen, dass es dazu ein Musterurteil gibt, in denn es um die Höhe dieser Aufwendung ging.
Wie ist dazu die Rechtslage und kennt jemand dieses Urteil?
Gruss,
Wolfgang Keupp