Logos
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Hi zusammen,
mich erreicht gerade ein Schreiben vom TÜV der mir dabei helfen soll eine "Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen.
Jeder Aufzugsbetreiber ist dazu verpflichtet diese nach BetrSichV §3 zu erstellen.
Wenn ich mir das Ganze durchlese, werde ich daraus nicht schlau, was ich zusätzlich zum Jährlichen TÜV Prüfungstermin, der ja sowieso gemacht wird, noch tun muss ?
Könnt ihr mir sagen was Ihr zu dem Thema aktiv macht ?
Um die technische Betriebsfähigkeit zu Bestätigen, dafür hab ich doch schon die TÜV Prüfung des Aufzugs ?
mfg Logos
mich erreicht gerade ein Schreiben vom TÜV der mir dabei helfen soll eine "Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen.
Jeder Aufzugsbetreiber ist dazu verpflichtet diese nach BetrSichV §3 zu erstellen.
Wenn ich mir das Ganze durchlese, werde ich daraus nicht schlau, was ich zusätzlich zum Jährlichen TÜV Prüfungstermin, der ja sowieso gemacht wird, noch tun muss ?
Könnt ihr mir sagen was Ihr zu dem Thema aktiv macht ?
Um die technische Betriebsfähigkeit zu Bestätigen, dafür hab ich doch schon die TÜV Prüfung des Aufzugs ?
mfg Logos