Porto, Telefon, Schreibauslagen pauschal EUR 50 bis 150,00 (für jede vermietete Immobilie) in der Anlage V: Werbungskostenfeld "Sonstige Werbungskosten"
Ob dir die Ausgaben so vom Finanzamt anerkannt werden, ist nach meiner Erfahrung vom Sitz des FA abhängig. Evtl. Kürzungen der pauschalen Ausgaben seitens des FA erfolgen meistens bei erstmaligem Ansatz dieser Kosten, die Jahre darauf werden nicht mehr beanstandet.
Kfz-Benzin würde ich direkt bei den Erhaltungsaufwendungen ansetzen: Kilometersatz bei Pkw-Benutzung EUR 0,30 je gefahrenem Kilometer für z.B. Materialbesorgung, Baustellenbesuche, Bauabnahme,... zwei Fahrten (mit je einer Hin- und Rückfahrt, somit 4 Fahrten zwischen deiner Wohnung und der vermieteten Wohnung) dürften pro Handwerkerrechnung unbeanstandet bleiben. Gleiches gilt für bei Neuvermietungen mit Übergabe der leeren Wohnung an Makler, Besprechungen, neuen Mieter oder Beiwohnen der Eigentümerversammlungen, Steuerberatungstermine, Rechtsanwaltstermin, etc. evtl. mit Verpflegungsmehraufwand (ab 8 Stunden Abwesenheit pauschal EUR 6,00).
Es kann sogar anerkannt werden, dass die neuen Mieter zum Essen eingeladen werden und nach Abzug der 30% nicht abziehbarer Bewirtungskosten immerhin noch 70% von der Restaurantrechnung als Ausgabe übrig bleiben, oder Blumen für den Neumieter ging auch schonmal als Ausgabe durch.
Probieren kann man viel, aber es kommt wie immer darauf an bei welchem Sachbearbeiter man beim FA landet und wie intensiv er sich die beigefügten Unterlagen ansieht.
Steuerberatungs- und RA-Kosten würde ich, wenn Sie def. mit VuV zusammenhängen und nicht einzelnen Mietern / Immobilien zugeordnet werden können anteilig aufteilen: 2 Immobilien: je 1/2, 3 Immob.: je 1/3, etc. (gefahrene km nicht vergessen)
Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass alles was ein Sachbearbeiter anhand beigefügter Aufstellungen ohne groß nachzuprüfen schön eins nach dem anderen abhaken kann, auch schneller als Ausgabe anerkennt.