Hisema
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Hallo an Alle. Der Gesetzestext zu oben ist mir geläufig.
Aber was ist dort genau gemeint. Was ist ein Beispiel dafür ?
Hier mein Beispiel, mit der Frage, ob es paßt.
Der Mieter wohnt seit kurzem in unserer Mietwohnung.
Er hat:
1. Einen Einbauschrank (komplette Wandbreite mit Wand verschraubt) aus dem Schlafzimmer abgebaut, obwohl bei erster Wohnungsbesichtigung mündlich mit Zeuge besprochen wurde, daß der Schrank in dem Zimmer eingebaut zu bleiben hat, ansonsten zieht er halt nicht in die Wohnung ein. Dieses akzeptierte er, baute den Schrank aber trotzdem aus, ohne zu fragen.
2. Entgegen der Absprache immer noch nicht 3 Gehaltsbescheinigungen vorgelegt hat.
3. Entgegen der Absprache immer noch nicht seinen Personalausweis vorgezeigt hat. (mietvertrag wurde nur aufgrund seiner Angaben erstellt.)
4. Die Angabe der Personalien seiner mit in der Wohnung lebenden Lebensgefährtin verweigert.
5. Die erste Miete erst mit 4 Wochen Verspätung gezahlt hat.
Tja, was meint Ihr. Reicht das schuldhafte Verhalten aus, oder muß man das alles erst abmahnen ? Eigentlich wollen wir den auch nicht weiter haben bei uns ?
Gibt es Präzedenzfälle ?
Vielen Dank im voraus.
Aber was ist dort genau gemeint. Was ist ein Beispiel dafür ?
Hier mein Beispiel, mit der Frage, ob es paßt.
Der Mieter wohnt seit kurzem in unserer Mietwohnung.
Er hat:
1. Einen Einbauschrank (komplette Wandbreite mit Wand verschraubt) aus dem Schlafzimmer abgebaut, obwohl bei erster Wohnungsbesichtigung mündlich mit Zeuge besprochen wurde, daß der Schrank in dem Zimmer eingebaut zu bleiben hat, ansonsten zieht er halt nicht in die Wohnung ein. Dieses akzeptierte er, baute den Schrank aber trotzdem aus, ohne zu fragen.
2. Entgegen der Absprache immer noch nicht 3 Gehaltsbescheinigungen vorgelegt hat.
3. Entgegen der Absprache immer noch nicht seinen Personalausweis vorgezeigt hat. (mietvertrag wurde nur aufgrund seiner Angaben erstellt.)
4. Die Angabe der Personalien seiner mit in der Wohnung lebenden Lebensgefährtin verweigert.
5. Die erste Miete erst mit 4 Wochen Verspätung gezahlt hat.
Tja, was meint Ihr. Reicht das schuldhafte Verhalten aus, oder muß man das alles erst abmahnen ? Eigentlich wollen wir den auch nicht weiter haben bei uns ?
Gibt es Präzedenzfälle ?
Vielen Dank im voraus.