keara
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Hallo liebe Forumsmitglieder!
Durch Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass es ok ist, dass ich eine Frage als Mieter stelle?
Ich habe von meiner Vermieterin eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen falschem Lüftungs- und Heizverhalten erhalten. Das Schreiben habe ich am Ende abgetippt.
Folgendes ist passiert:
1) Ich wohne erst seit Mai in dieser Wohnung. Bereits 1 bis 1,5 Monate nach Einzug hatte ich Schimmel im Bad und zwar an einem unisolierten Wasserohr, das aus der Wand kommt und dann im Boden verschwindet. Schimmel war auch an der Wand drum herum sowie an der gegenüberliegenden Wand und jeweils nur bodennah. Im Mai/Juni dieses Jahres war es ja ungewöhnlich kalt, so dass Heizen noch notwendig war. Der Schimmel hat sich durch Kondensat gebildet und war "nur" oberflächig. Ich habe das meiner Vermieterin gemeldet und auch darauf hingewiesen, dass ich mit meiner digitalen Wetterstation ständig sehr hohe Luftfeuchtigkeit messe (65-74%). Es noch 3 Wochen gedauert bis der Mann der Vermieterin in meine Wohnung gekommen ist um sich das mit dem Schimmel im Bad und auf Oberflächen, die nicht 100% sauber sind anzusehen. Ich habe ihn auch auf die generell hohe Luftfeuchtigkeit hingewiesen. Er hat was von richtigem Lüften erwähnt. Ich habe ihm gesagt, dass ich regelmäßig lüfte und weiß, wie man richtig lüftet (Stoß- und Querlüften) und das das aber nichts ändert. Er meinte dann, dass er mal einen Bautrockner in meine Wohnung stellen wolle. Das war im Juli. Passiert ist danach nix.
2) Ich habe ab da angefangen täglich die Luftfeuchtigkeit zu notieren. Wie gesagt, sie liegt generell zwischen 65 und bis zu 78%, meist um die 70-72%, trotz lüften. Da es Sommer war, habe ich am Wochenende meist den ganzen Tag Fenster und Wohnungstür gleichzeitig aufgehabt (kompletter Durchzug) und wenn ich arbeiten war, habe ich mehrere Fenster auf Kipp gelassen, was auch geholfen hat. Nur leider nicht dauerhaft. Es ist so, dass die Luftfeuchte während des Lüftens deutlich (10-15%) sinkt, es aber nicht lange dauert (2-3 Stunden) bis sie wieder die hohen Werte erreicht. Nun ist die Außentemperatur während 2 Nächten mal stark abgefallen auf unter 10 Grad. An den Morgen danach habe ich komplett nasse Fenster im Schlafzimmer und in der Küche gehabt. Auch habe ich neue zusätzliche Feuchtigkeitsbildung bewusst vermieten indem ich meine Wäsche ausschließlich im Garten getrocknet und nur maximal einmal in der Woche zu Hause geduscht habe (sonst im Fitnessstudio). Auch Kochen tue ich maximal 1-2 Mal die Woche bei geöffnetem Fenster.
Trotzdem hatte ich dann einen komplett verschimmelten Rucksack in meinem Kleiderschrank gefunden. Lederschuhe, die frei im Raum standen, hatten Schimmel und ein Stuhl hatte auf der Sitzfläche usw.. Dann habe ich plötzlich im Schlafzimmer Flecken an der Decke über den Fenstern zur Außenwand festgestellt. Zunächst dachte ich, wir hätten da vergessen zu streichen. Aber es ist mehr geworden und dann war ich mir sicher, dass es Schimmel ist. In einem weiteren Raum habe ich einen großen gelben Fleck mitten an der Wand gefunden. Das habe ich natürlich sofort meiner Vermieterin gemeldet und genau gezeigt (11.9.). Als sie in meiner Wohnung war, hat sie gemeint, dass sie auch nicht glaubt, dass das am Lüften liegt und dass sie einen Sachverständigen kommen lassen muss. Einen Tag später kam sie auf mich zu, nachdem sie mit ihrem Mann gesprochen hat, der mich am Tag zuvor als ich mit meiner Mieterin zusammen gesessen habe um ihr von den Feuchtigkeitsproblemen zu berichten, aus rausgeschmissen hat (kein Scherz). Er hat sich in unser Gespräch eingemischt, ca. 20 x Mal widerholt "Du lüftest falsch!", mich nicht zu Wort kommen lassen und als ich sage, dass er mich auch mal ausreden lassen müsse und dass das sehr respektlos ist mir so über den Mund zu fahren, hat er mich rausgeschmissen. Einen Tag (12.9.) später also hatte sich die Meinung der Vermieterin gedreht und sie hat mir angedroht, dass ich für die Schäden und den Gutachter aufkommen muss, wenn sich herausstellt, dass ich falsch lüfte. Und das würde sie sich auch von mir unterschreiben lassen wollen. Ich bin sehr ruhig geblieben und konnte das Gespräch wieder in geordnete Bahnen lenken. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 2 Wochen lang so lüfte, die in dem Ausdruck aus dem Internet, den sie mir in die Hand drückte, und wenn es nicht besser wird, holt sie den Baugutachter. Ich habe die 2 Wochen nun genau Protokoll geführt, wann und wie lange ich Quergelüftet habe (an Arbeitstagen 2 x täglich für oft 20-30 min jeweils, in jedem Zimmer ein Fenster ganz auf in dieser Zeit plus alle Türen auf) und wie die Luftfeuchtigkeit davor und danach war. Bevor die 2 Wochen überhaupt rum waren, habe ich nun dieses Kündigungsschreiben erhalten.
3) Zwischenzeitlich war ein Verwandter von mir, der Architekt und Bausachverständiger ist, bei mir und hat sich die Problematik angeschaut. Dazu muss ich sagen, dass ich in einem historischen Ort wohne mit alten Häusern und einem sehr hohen Grundwasserstand (das wusste ich vorher nicht). Die Luftfeuchtigkeit in dem Ort ist generell sehr hoch, da sich durch besondere geologische Begebenheiten das Wasser der Hänge im Tal sammelt. Das Haus ist nicht unterkellert und hat nachträglich eine Drainage erhalten. Vorher gab es in dieser Wohnung bereits schon massive Schimmelprobleme (habe ich in Erfahrung gebracht). Mein Verwandter, der Bauchsachverständige meinte nun noch 1. An dem Rohr im Bad fehlt die Isolierung, im Schlafzimmer handelt es sich ganz klar um eine Kältebrücke durch die nachträglich eingezogene und nicht isolierte Betondecke und in dem anderen Raum ist der große gelbe Fleck vermutlich ein Wasserschaden durch undichten Putz zwischen der Natursteinaußenwand.
Ich bin mir unsicher, was genau ich auf das Schreiben erwidern soll. Dass es totaler Quatsch ist, ist klar. Aber man muss ja auch richtig formulieren. Eine anwaltliche Auseinandersetzung möchte ich eigentlich vermeiden. Das kostet nur noch mehr Geld. Und das Geld brauche ich für den erneut notwendig gewordenen Umzug. Eine neue Wohnung habe ich schon gefunden, allerdings erst zum Februar im nächsten Jahr. Ich hatte nicht vor mich zu streiten. Ich bin nur meiner Verpflichtung nachgekommen die Schäden anzuzeigen. Ich habe mit keinen Wort irgendetwas von Mietminderung erwähnt oder so und meine Miete auch immer komplett und pünktlich gezahlt. Mittlerweile, nach diesem Schreiben, frage ich mich aber ob ich die Mietminderung nicht doch noch geltend machen sollte.
Neben dem Feuchtigkeitsproblem habe ich auch eine defekte Steckdose angezeigt, um die sich auch nicht gekümmert wird. Auf fehlende Rauchmelder habe ich hingewiesen. Einer wurde daraufhin mit Klebeknete im Flur angebracht. Ich habe dann per Email auf die Rauchmelder-Internetseite verwiesen mit dem Hinweis, dass auch im Schlafzimmer Rauchmelder angebracht werden sollen. Daraufhin wurde mir einer in die Hand gedrückt mit wieder jener Klebemasse. Dieser hat aber nicht an der Decke gehalten. Habe ich natürlich als Information weitergegeben ohne eine Reaktion zu bekommen. Und überhaupt bin ich auch nicht für das Anbringen zuständig. Ich könnte noch ewig ausholen, was hier noch alles nicht stimmt, angefangen beim Mietvertrag aus dem Internet, der zunächst voll mit Fehlern war, bis hin zu fehlender Aufschlüsselung der Nebenkosten(vorauszahlung) und fehlender Erfassung der Heizkosten jeder einzelnen Wohneinheit ...
Kündigungsschreiben vom 23.9. wortgleich (inklusive Rechtschreib-/Grammatikfehler) abgetippt:
Außerordentliche Kündigung Ihrer Wohnung
Sehr geehrte Frau ...,
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossen Mietvertrag vom 22.04.2016 für die Wohnung [...] fristlos mit sofortiger Wirkung.
Nur vorsorglich kündige ich Ihnen ordentlich zusätzlich zum 31.12.2016.
Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung, erstmalig im Juni 2016, (siehe auch Ihre Mail an mich vom 19.09.2016) die Wohnräume ausreichend zu lüften wird dies von Ihnen nicht beachtet geschweige denn ausgeführt.
Der von Ihnen gemeldete Schimmelbefall ist durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten zu begründen.
Anlässlich meiner Besichtigung am 11.09.2016 forderte ich Sie erneut auf, mit einer Frist von 2 Wochen, die Wohnräume ordnungsgemäß zu Lüften.
Ebenfalls wurde Ihnen ein Merkblatt, richtiges Heizen und Lüften übergeben.
Hieran haben Sie sich wiederum nicht gehalten.
Aufgrund des geschilderten Vertragsverstoßes besteht für mich ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB.
Durch diesen Umstand Gefährden Sie die Mietsache.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung bis zum 30.10.2016 vollständig zu räumen und in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind mir zu übergeben.
Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir bitte umgehend Ihren Terminwunsch mit.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gemäß § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.
Sollte Sie die Wohnung nicht fristgerecht zurückgeben, werde ich eine Räumungsklage einreichen und gemäß Paragraf 546a BGB, die ursprünglich vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen.
Darüber hinaus behalte ich mir vor, weitergehende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen ...
Durch Recherche bin ich auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass es ok ist, dass ich eine Frage als Mieter stelle?
Ich habe von meiner Vermieterin eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen falschem Lüftungs- und Heizverhalten erhalten. Das Schreiben habe ich am Ende abgetippt.
Folgendes ist passiert:
1) Ich wohne erst seit Mai in dieser Wohnung. Bereits 1 bis 1,5 Monate nach Einzug hatte ich Schimmel im Bad und zwar an einem unisolierten Wasserohr, das aus der Wand kommt und dann im Boden verschwindet. Schimmel war auch an der Wand drum herum sowie an der gegenüberliegenden Wand und jeweils nur bodennah. Im Mai/Juni dieses Jahres war es ja ungewöhnlich kalt, so dass Heizen noch notwendig war. Der Schimmel hat sich durch Kondensat gebildet und war "nur" oberflächig. Ich habe das meiner Vermieterin gemeldet und auch darauf hingewiesen, dass ich mit meiner digitalen Wetterstation ständig sehr hohe Luftfeuchtigkeit messe (65-74%). Es noch 3 Wochen gedauert bis der Mann der Vermieterin in meine Wohnung gekommen ist um sich das mit dem Schimmel im Bad und auf Oberflächen, die nicht 100% sauber sind anzusehen. Ich habe ihn auch auf die generell hohe Luftfeuchtigkeit hingewiesen. Er hat was von richtigem Lüften erwähnt. Ich habe ihm gesagt, dass ich regelmäßig lüfte und weiß, wie man richtig lüftet (Stoß- und Querlüften) und das das aber nichts ändert. Er meinte dann, dass er mal einen Bautrockner in meine Wohnung stellen wolle. Das war im Juli. Passiert ist danach nix.
2) Ich habe ab da angefangen täglich die Luftfeuchtigkeit zu notieren. Wie gesagt, sie liegt generell zwischen 65 und bis zu 78%, meist um die 70-72%, trotz lüften. Da es Sommer war, habe ich am Wochenende meist den ganzen Tag Fenster und Wohnungstür gleichzeitig aufgehabt (kompletter Durchzug) und wenn ich arbeiten war, habe ich mehrere Fenster auf Kipp gelassen, was auch geholfen hat. Nur leider nicht dauerhaft. Es ist so, dass die Luftfeuchte während des Lüftens deutlich (10-15%) sinkt, es aber nicht lange dauert (2-3 Stunden) bis sie wieder die hohen Werte erreicht. Nun ist die Außentemperatur während 2 Nächten mal stark abgefallen auf unter 10 Grad. An den Morgen danach habe ich komplett nasse Fenster im Schlafzimmer und in der Küche gehabt. Auch habe ich neue zusätzliche Feuchtigkeitsbildung bewusst vermieten indem ich meine Wäsche ausschließlich im Garten getrocknet und nur maximal einmal in der Woche zu Hause geduscht habe (sonst im Fitnessstudio). Auch Kochen tue ich maximal 1-2 Mal die Woche bei geöffnetem Fenster.
Trotzdem hatte ich dann einen komplett verschimmelten Rucksack in meinem Kleiderschrank gefunden. Lederschuhe, die frei im Raum standen, hatten Schimmel und ein Stuhl hatte auf der Sitzfläche usw.. Dann habe ich plötzlich im Schlafzimmer Flecken an der Decke über den Fenstern zur Außenwand festgestellt. Zunächst dachte ich, wir hätten da vergessen zu streichen. Aber es ist mehr geworden und dann war ich mir sicher, dass es Schimmel ist. In einem weiteren Raum habe ich einen großen gelben Fleck mitten an der Wand gefunden. Das habe ich natürlich sofort meiner Vermieterin gemeldet und genau gezeigt (11.9.). Als sie in meiner Wohnung war, hat sie gemeint, dass sie auch nicht glaubt, dass das am Lüften liegt und dass sie einen Sachverständigen kommen lassen muss. Einen Tag später kam sie auf mich zu, nachdem sie mit ihrem Mann gesprochen hat, der mich am Tag zuvor als ich mit meiner Mieterin zusammen gesessen habe um ihr von den Feuchtigkeitsproblemen zu berichten, aus rausgeschmissen hat (kein Scherz). Er hat sich in unser Gespräch eingemischt, ca. 20 x Mal widerholt "Du lüftest falsch!", mich nicht zu Wort kommen lassen und als ich sage, dass er mich auch mal ausreden lassen müsse und dass das sehr respektlos ist mir so über den Mund zu fahren, hat er mich rausgeschmissen. Einen Tag (12.9.) später also hatte sich die Meinung der Vermieterin gedreht und sie hat mir angedroht, dass ich für die Schäden und den Gutachter aufkommen muss, wenn sich herausstellt, dass ich falsch lüfte. Und das würde sie sich auch von mir unterschreiben lassen wollen. Ich bin sehr ruhig geblieben und konnte das Gespräch wieder in geordnete Bahnen lenken. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich 2 Wochen lang so lüfte, die in dem Ausdruck aus dem Internet, den sie mir in die Hand drückte, und wenn es nicht besser wird, holt sie den Baugutachter. Ich habe die 2 Wochen nun genau Protokoll geführt, wann und wie lange ich Quergelüftet habe (an Arbeitstagen 2 x täglich für oft 20-30 min jeweils, in jedem Zimmer ein Fenster ganz auf in dieser Zeit plus alle Türen auf) und wie die Luftfeuchtigkeit davor und danach war. Bevor die 2 Wochen überhaupt rum waren, habe ich nun dieses Kündigungsschreiben erhalten.
3) Zwischenzeitlich war ein Verwandter von mir, der Architekt und Bausachverständiger ist, bei mir und hat sich die Problematik angeschaut. Dazu muss ich sagen, dass ich in einem historischen Ort wohne mit alten Häusern und einem sehr hohen Grundwasserstand (das wusste ich vorher nicht). Die Luftfeuchtigkeit in dem Ort ist generell sehr hoch, da sich durch besondere geologische Begebenheiten das Wasser der Hänge im Tal sammelt. Das Haus ist nicht unterkellert und hat nachträglich eine Drainage erhalten. Vorher gab es in dieser Wohnung bereits schon massive Schimmelprobleme (habe ich in Erfahrung gebracht). Mein Verwandter, der Bauchsachverständige meinte nun noch 1. An dem Rohr im Bad fehlt die Isolierung, im Schlafzimmer handelt es sich ganz klar um eine Kältebrücke durch die nachträglich eingezogene und nicht isolierte Betondecke und in dem anderen Raum ist der große gelbe Fleck vermutlich ein Wasserschaden durch undichten Putz zwischen der Natursteinaußenwand.
Ich bin mir unsicher, was genau ich auf das Schreiben erwidern soll. Dass es totaler Quatsch ist, ist klar. Aber man muss ja auch richtig formulieren. Eine anwaltliche Auseinandersetzung möchte ich eigentlich vermeiden. Das kostet nur noch mehr Geld. Und das Geld brauche ich für den erneut notwendig gewordenen Umzug. Eine neue Wohnung habe ich schon gefunden, allerdings erst zum Februar im nächsten Jahr. Ich hatte nicht vor mich zu streiten. Ich bin nur meiner Verpflichtung nachgekommen die Schäden anzuzeigen. Ich habe mit keinen Wort irgendetwas von Mietminderung erwähnt oder so und meine Miete auch immer komplett und pünktlich gezahlt. Mittlerweile, nach diesem Schreiben, frage ich mich aber ob ich die Mietminderung nicht doch noch geltend machen sollte.
Neben dem Feuchtigkeitsproblem habe ich auch eine defekte Steckdose angezeigt, um die sich auch nicht gekümmert wird. Auf fehlende Rauchmelder habe ich hingewiesen. Einer wurde daraufhin mit Klebeknete im Flur angebracht. Ich habe dann per Email auf die Rauchmelder-Internetseite verwiesen mit dem Hinweis, dass auch im Schlafzimmer Rauchmelder angebracht werden sollen. Daraufhin wurde mir einer in die Hand gedrückt mit wieder jener Klebemasse. Dieser hat aber nicht an der Decke gehalten. Habe ich natürlich als Information weitergegeben ohne eine Reaktion zu bekommen. Und überhaupt bin ich auch nicht für das Anbringen zuständig. Ich könnte noch ewig ausholen, was hier noch alles nicht stimmt, angefangen beim Mietvertrag aus dem Internet, der zunächst voll mit Fehlern war, bis hin zu fehlender Aufschlüsselung der Nebenkosten(vorauszahlung) und fehlender Erfassung der Heizkosten jeder einzelnen Wohneinheit ...
Kündigungsschreiben vom 23.9. wortgleich (inklusive Rechtschreib-/Grammatikfehler) abgetippt:
Außerordentliche Kündigung Ihrer Wohnung
Sehr geehrte Frau ...,
hiermit kündige ich den mit Ihnen geschlossen Mietvertrag vom 22.04.2016 für die Wohnung [...] fristlos mit sofortiger Wirkung.
Nur vorsorglich kündige ich Ihnen ordentlich zusätzlich zum 31.12.2016.
Trotz mehrfacher mündlicher Aufforderung, erstmalig im Juni 2016, (siehe auch Ihre Mail an mich vom 19.09.2016) die Wohnräume ausreichend zu lüften wird dies von Ihnen nicht beachtet geschweige denn ausgeführt.
Der von Ihnen gemeldete Schimmelbefall ist durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten zu begründen.
Anlässlich meiner Besichtigung am 11.09.2016 forderte ich Sie erneut auf, mit einer Frist von 2 Wochen, die Wohnräume ordnungsgemäß zu Lüften.
Ebenfalls wurde Ihnen ein Merkblatt, richtiges Heizen und Lüften übergeben.
Hieran haben Sie sich wiederum nicht gehalten.
Aufgrund des geschilderten Vertragsverstoßes besteht für mich ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 543 BGB.
Durch diesen Umstand Gefährden Sie die Mietsache.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung bis zum 30.10.2016 vollständig zu räumen und in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Sämtliche Schlüssel sind mir zu übergeben.
Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie mir bitte umgehend Ihren Terminwunsch mit.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrags (gemäß § 545 BGB) widerspreche ich hiermit vorsorglich.
Sollte Sie die Wohnung nicht fristgerecht zurückgeben, werde ich eine Räumungsklage einreichen und gemäß Paragraf 546a BGB, die ursprünglich vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen.
Darüber hinaus behalte ich mir vor, weitergehende Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen ...