Aussetzung der Zwangsvollstreckung?

Diskutiere Aussetzung der Zwangsvollstreckung? im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo. Kann mir jemand noch Tips geben? Meine Eltern habe eine Wohnung vermietet. Diesem Typen wurde nachdem ich nach fünf Monaten ein...
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Beitrag #1

Gast001

Hallo. Kann mir jemand noch Tips geben? Meine Eltern habe eine Wohnung vermietet. Diesem Typen wurde nachdem ich nach fünf Monaten ein Mietrückstand von zwei Monaten aufgelaufen war, die außerordentlich Kündigung überreicht. Es ging auf jeden Fall erst einmal alles seinen juristischen Weg.

Für diese Woche war eigentlich die Zwangsräumung angesetzt (Titel lag vor). Nun hat der Typ aber letzte Woche beim Amtsgericht eidesstaatlich erklärt, dass er a) schon gar nicht mehr in der Wohnung wohnen würde und nur noch seine Sache dort hätte und b) Herzkrank sein und erstmal ins Krankenhaus müsste. Was aber nicht stimmt. Ein Attest musste er nicht vorlegen. Daraufhin hat die Rechtspflegerin die Zwangsräumung ausgesetzt. Einspruch wurde natürlich eingelegt. Meine Eltern befürchten jetzt natürlich, dass er wenn diese Aussetzung durchgeht, in 10 Tagen natürlich immer noch krank ist und diese Geschichte sich endlos hinzieht.

Was kann man denn hier noch machen? Kann man die Wohnung nicht räumen lassen und die Möbel einlagern? Welche Trümpfe kann der Vermieter hier ggf. noch auffahren und wie kann man kontern.

Vielen herzlichen Dank,
 
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Beitrag #2

wolle

Wenn er in der Wohnung nicht mehr wohnt, wer hat dann die Schlüssel?
Die Gerichte sehen den Grundsatz "Zutritt zum Wohnraum verschaffen" als das elementarste im Mietvertrag an. Wenn du den Schlüssel hast und er nicht, wohnt er dort wirklich nicht mehr. Hat er jedoch noch zutritt zur Wohnung, so wohnt er dort!

So einfach ist das. Die Zwangsräumung wurde wohl nur ausgesetzt, um die Fakten zu prüfen. Die Rechtspfleger geben sich auch nur selten in diese Lage, die Zwangsräumung eines Herzkranken zu voll ziehen. Sozialklausel!

Der Widerspruch war das einzig richtige. Mehrere Wege in solchen Situationen kenne ich nicht.
 
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Beitrag #3

Niki1973

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Wie lange hat es denn noch gedauert?

Hallo,
das Thema ist zwar schon älter, allerdings befinde ich mich (als Vermieter) in einer ähnlichen Situation und wollte mal nachhören wie lange das Ganze noch ging.

THX
Niki
 
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Beitrag #4

Gast6603

Hallo,
das Thema ist zwar schon älter, allerdings befinde ich mich (als Vermieter) in einer ähnlichen Situation und wollte mal nachhören wie lange das Ganze noch ging.

THX
Niki

Meinst Du wirklich das "WOLLE" nach über 7 Jahren noch hier reinschaut?
 
  • Aussetzung der Zwangsvollstreckung? Beitrag #5

Serendipity

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Niki, wenn du Fragen hast wegen Mietrückstand etc., hab das schon durch, schick mir einfach eine PN, auch wenn Wolle nicht mehr da ist.

LG

Serendipity
 
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