Sumsi

Hallo,
nachdem ich meinen Mietern eine nette Zahlungerinnerung geschickt habe, traten diese mit der Bitte um Zahlungsaufschub von 2 Monaten an mich heran. Diese sind nun seit 3 Tagen abgelaufen und - wie es nicht anders sein kann - die Zahlung steht immer noch aus. Habe ich mit Gewährung des Aufschubes das Recht auf eine Anmahnung der Zahlung verwirkt? Werden üblicherweise Mahngebühren verrechnet, wenn ja in welcher Höhe?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße, Sumsi