Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal?

Diskutiere Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? im Sicherheitsleistung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich bin seit kurzem Besitzer einer Wohnung welche ich vermiete und ich komme bei dem Thema Mietkautionsanlage einfach nicht...
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #1

Juli33

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Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem Besitzer einer Wohnung welche ich vermiete und ich komme bei dem Thema Mietkautionsanlage einfach nicht weiter, ich hoffe mir kann da jemand helfen.
Ich habe erst mal tagelang eine Bank gesucht, welche überhaupt noch ein Mietkautionskonto anbietet. Es scheint ja ein unrentables Auslaufprodukt zu sein. Nach langer Suche bin ich auf eine 250 km von mir entfernte Bank gekommen, welche mir jetzt Eröffnungsunterlagen zugesendet hat. Bei der Rücksendung wird zusätzlich eine Kopie des Personalausweis des Mieters, sowie die Steuer-ID verlangt. Ist das überhaupt rechtlich erlaubt, dass ich die Ausweisdaten meines Mieters weitergebe?
Ich habe in meiner Stadt keine Bankfiliale gefunden, in welcher ein Mieter oder Vermieter ein Kautionskonto eröffnen könnte.
Wie machen das die erfahrenen Vermieter? Ich möchte es ja rechtlich korrekt machen, aber ich weiß nicht wie. Von einer Bankbürgschaft möchte ich genauso wie mein Mieter wegen der hohen Kosten absehen. Es soll so einfach wie möglich sein und der Zinsertrag ist nicht ausschlaggebend.
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #2
immobiliensammler

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ich bin seit kurzem Besitzer einer Wohnung welche ich vermiete

Bist Du nicht, zumindest nicht sobald Du die Wohnung vermietest! Google mal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer!.

Bei der Rücksendung wird zusätzlich eine Kopie des Personalausweis des Mieters, sowie die Steuer-ID verlangt. Ist das überhaupt rechtlich erlaubt, dass ich die Ausweisdaten meines Mieters weitergebe?

Ja, da die Bank den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren muss.

Wie machen das die erfahrenen Vermieter? Ich möchte es ja rechtlich korrekt machen, aber ich weiß nicht wie.

Du hast doch eine Bank gefunden die das macht, also alles okay. Bei mir läuft das über die BfW in Mannheim, die arbeitet aber m.W. nicht mit privaten Vermietern zusammen. Andere Möglichkeit wäre das Vermieterpaket der DKB, ich weiß aber aktuell nicht, inwiefern da aktuell Gebühren berechnet werden.
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #3

Juli33

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Bist Du nicht, zumindest nicht sobald Du die Wohnung vermietest! Google mal den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer!.

:sorry Ok Immobiliensammler, stimmt, da hast Du Recht, aber sei doch nicht gleich so streng mit mir :)

Ja, da die Bank den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren muss.

:danke

Du hast doch eine Bank gefunden die das macht, also alles okay. Bei mir läuft das über die BfW in Mannheim, die arbeitet aber m.W. nicht mit privaten Vermietern zusammen. Andere Möglichkeit wäre das Vermieterpaket der DKB, ich weiß aber aktuell nicht, inwiefern da aktuell Gebühren berechnet werden.
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #4

Ferdl

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Da sind verschiedene Ebenen, zum Einen der Datenschutz, da sollte man sich sinnigerweise vom Mieter eine Freigabe genehmigen lassen, für Bank, Handwerker...
Zum Anderen die Bank, die DKB nimmt mW keine Gebühren und verlangt keine Ausweise, zumindest derzeit, bei mir. Ich bin allerdings auch Geschäftskunde dort, glaub aber nicht dass das einen Unterschied macht.
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #5
Andres

Andres

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zum Einen der Datenschutz, da sollte man sich sinnigerweise vom Mieter eine Freigabe genehmigen lassen, für Bank, Handwerker...
Wenn wir für den Moment bei der Bank bleiben, weil das die Frage war: Nein, es ist nicht sinnvoll, das Einverständnis des Mieters einzuholen. Das ist die schlechteste mögliche Grundlage für eine rechtmäßige Verarbeitung (Art. 6 DSGVO), weil das Einverständnis widerruflich ist! Was machst du, wenn der Mieter sein Einverständnis widerruft? Die Bank wird die Daten ganz bestimmt nicht löschen, weil sie zur Speicherung zumindest des Namens des Berechtigten und der Steuer-ID verpflichtet ist. Trotzdem hat man sich als Vermieter nun plötzlich ordnungswidrig verhalten.

Die sinnvolle Grundlage für die Weitergabe dieser Daten an die Bank ist die "Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung". Außerdem ist der Mieter (egal auf welchen Grund man sich letztendlich beruft) über die Weitergabe (und jede andere Verarbeitung) zu informieren, und zwar vor oder spätestens mit der Erhebung der Daten, Art. 13 DSGVO.

[rant]Dieser Käse mit der Einwilligung ist einfach nicht auszurotten. Jeder plappert es nach, ständig wird darauf herumgeritten, obwohl eigentlich jeder klar denkende Mensch erkennen muss, dass es im Alltag jede Menge Sachverhalte gibt, in die man sicherlich nie eingewilligt hat. Sollen die nun alle rechtswidrig sein? Das führt dann zu solchen dämlichen Aktionen, wie dem endlos medial verwursteten Fall aus Österreich, wo eine Hausverwaltung in einer Wohnanlage mit vierstelliger Bewohnerzahl die Klingelschilder abmontiert hat, weil man ja gar keine Einwilligung hätte, die Namen dort an Dritte weiterzugeben. Dass die Aufzählung in Art. 6 Abs. 1 DSGVO noch fünf weitere Punkte außer dem Einverständnis kennt, war wohl ... jenseits der Aufmerksamkeitsspanne?[/rant]
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #6

Juli33

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Hallo Andres,
Danke für Deine Antwort. Könntest Du mir bitte deinen Satz "die sinnvolle Grundlage für die Weitergabe dieser Daten an die Bank ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung" noch näher erläutern? Sorry wenn ich nochmal frage, aber ich weiß leider immer noch nicht was ich tun muss. Dass ich den Mieter über die Weitergabe der Ausweiskopie informiere ist klar, aber reicht das denn nun aus?
 
  • Ausweisdaten des Mieters bei der Kautionsanlage - legal? Beitrag #7
Andres

Andres

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Der Mieter muss (spätestens) bei der Erhebung von Daten über zahlreiche Umstände informiert werden, Art. 13 DSGVO. Das sprengt hier den Rahmen, aber z.B. Haus & Grund Bonn hat dazu diverse gute Dokumente veröffentlicht - kostenlos, auch für NIchtmitglieder!

Zu den Umständen, über die der Mieter informiert werden muss, gehört die Rechtsgrundlage, auf der die Verarbeitung erfolgt. Das muss einer der Gründe aus Art. 6 Abs. 1 DSGVO sein. Die oben verlinkte Vorlage beruft sich nur auf die Vertragserfüllung (was auch ein guter Grund ist!), m.E. ist für die Kautionsanlage noch die bereits erwähnte "Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung" aufzunehmen. Außerdem wäre unter Nr. 3 der Vorlage noch ein weiterer Abschnitt einzufügen, an wen Daten aus diesem Grund weitergegeben werden.
 
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