Auszug bei Trennung / Mietvertrag

Diskutiere Auszug bei Trennung / Mietvertrag im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich habe eine Frage an die Runde, da mich interessiert, wie Ihr Euch verhalten würdet. Folgendes Szenario: Ein Paar hat einen gemeinsamen...
  • Auszug bei Trennung / Mietvertrag Beitrag #1

MosEisley

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Hallo,

ich habe eine Frage an die Runde, da mich interessiert, wie Ihr Euch verhalten würdet.

Folgendes Szenario:
Ein Paar hat einen gemeinsamen Mietvertrag für eine Wohnung. Das Paar trennt sich und die Partnerin zieht aus. Der verbleibende Partner verbleibt in der Wohnung und zahlt auch weiterhin die Miete pünktlich. Der Vermieter (also ich) hat nur zufällig über dritte davon erfahren. Ich habe den in der Wohnung wohnenden Mieter daraufhin angesprochen und er hat soweit bestätigt, dass er nun die Wohnung alleine bewohnt und weiter dort wohnen will. Er hat mich jetzt auch gebeten, seine Ex aus dem Email-Verteiler etc. zu entfernen .
Bisher habe ich ihm noch nicht darüber informiert, dass trotz des Auszugs weiterhin ein rechtsgültiger Mietvertrag mit seiner Ex besteht und das gemeinsam geschlossene Verträge auch nur gemeinsam gekündigt werden können.
Offensichtlich ist denen nicht bewusst, dass beide gesamtschuldnerisch haften, oder sie befürchten, dass beide aus der Wohnung müssten, wenn sie kündigt.,
Generell hätte ich kein Problem damit,die Ex aus dem Vertrag zu entlassen und ihn als alleinigen Mieter zu akzeptieren.

Die Frage ist nun: Sollte ich dies vorschlagen damit alles seine Richtigkeit hat oder mich ruhig verhalten damit ich notfalls noch jemanden in Haftung nehmen kann.

Was würdet ihr tun ?

Gruss

MosEisley
 
  • Auszug bei Trennung / Mietvertrag Beitrag #2
Andres

Andres

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Die entscheidende Frage für mich ist: Hätte ich den Vertrag auch mit dem verbleibenden Bewohner alleine geschlossen? Verdient der gut genug, um sich die Wohnung dauerhaft leisten zu können? Ist das Mietverhältnis unbelastet? Falls ja, würde ich vorschlagen, die Ex aus dem Vertrag zu entlassen, und dafür eine geeignete Vereinbarung schriftlich aufsetzen und von allen unterschreiben lassen.

Falls nein, würde ich die Klappe halten. Mit der Frage, wer für Verbindlichkeiten haftet oder wer kündigen muss, kann man sich dann auseinandersetzen, wenn es soweit ist. Evtl. ist das sehr einfach, weil viele Vertragsvorlagen eine Vollmacht enthalten, mit der sich die Mieter gegenseitig zum Empfang und zur Abgabe von Erklärungen in Bezug auf das Mietverhältnis ermächtigen. Das ist natürlich nur so lange eine Option, bis z.B. die Ex mal den Vertrag liest und feststellt, dass sie diese Vollmacht nun widerrufen will. Viel bequemer wäre es doch, wenn man dem Mieter bei dessen Kündigung einfach sagen kann: "Hey, du musst da noch zusätzlich für deine Ex i.V. unterschreiben."
 
  • Auszug bei Trennung / Mietvertrag Beitrag #3

MosEisley

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Danke für die Rückmeldung. Wie geschrieben hätte ich kein Problem damit,die Ex aus dem Vertrag zu entlassen und ihn als alleinigen Mieter zu akzeptieren. Bisher hat er die Miete pünktlich bezahlt. Ich denke auch, es ist besser hier Klarheit zu schaffen....
 
  • Auszug bei Trennung / Mietvertrag Beitrag #4

ehrenwertes Haus

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Ich denke auch, es ist besser hier Klarheit zu schaffen....
Dann schadet ein Blick auf die Kaution nicht.
Wer hat sie gestellt und wie wurde sie angelegt?
Evtl. sind auch hier Anpassungen sinnvoll, um Fragen mit Wem die Kautionsabrechnung nach Vertragsende erfolgen soll bzw. muss.
 
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