MosEisley
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 24.05.2023
- Beiträge
- 2
- Zustimmungen
- 0
Hallo,
ich habe eine Frage an die Runde, da mich interessiert, wie Ihr Euch verhalten würdet.
Folgendes Szenario:
Ein Paar hat einen gemeinsamen Mietvertrag für eine Wohnung. Das Paar trennt sich und die Partnerin zieht aus. Der verbleibende Partner verbleibt in der Wohnung und zahlt auch weiterhin die Miete pünktlich. Der Vermieter (also ich) hat nur zufällig über dritte davon erfahren. Ich habe den in der Wohnung wohnenden Mieter daraufhin angesprochen und er hat soweit bestätigt, dass er nun die Wohnung alleine bewohnt und weiter dort wohnen will. Er hat mich jetzt auch gebeten, seine Ex aus dem Email-Verteiler etc. zu entfernen .
Bisher habe ich ihm noch nicht darüber informiert, dass trotz des Auszugs weiterhin ein rechtsgültiger Mietvertrag mit seiner Ex besteht und das gemeinsam geschlossene Verträge auch nur gemeinsam gekündigt werden können.
Offensichtlich ist denen nicht bewusst, dass beide gesamtschuldnerisch haften, oder sie befürchten, dass beide aus der Wohnung müssten, wenn sie kündigt.,
Generell hätte ich kein Problem damit,die Ex aus dem Vertrag zu entlassen und ihn als alleinigen Mieter zu akzeptieren.
Die Frage ist nun: Sollte ich dies vorschlagen damit alles seine Richtigkeit hat oder mich ruhig verhalten damit ich notfalls noch jemanden in Haftung nehmen kann.
Was würdet ihr tun ?
Gruss
MosEisley
ich habe eine Frage an die Runde, da mich interessiert, wie Ihr Euch verhalten würdet.
Folgendes Szenario:
Ein Paar hat einen gemeinsamen Mietvertrag für eine Wohnung. Das Paar trennt sich und die Partnerin zieht aus. Der verbleibende Partner verbleibt in der Wohnung und zahlt auch weiterhin die Miete pünktlich. Der Vermieter (also ich) hat nur zufällig über dritte davon erfahren. Ich habe den in der Wohnung wohnenden Mieter daraufhin angesprochen und er hat soweit bestätigt, dass er nun die Wohnung alleine bewohnt und weiter dort wohnen will. Er hat mich jetzt auch gebeten, seine Ex aus dem Email-Verteiler etc. zu entfernen .
Bisher habe ich ihm noch nicht darüber informiert, dass trotz des Auszugs weiterhin ein rechtsgültiger Mietvertrag mit seiner Ex besteht und das gemeinsam geschlossene Verträge auch nur gemeinsam gekündigt werden können.
Offensichtlich ist denen nicht bewusst, dass beide gesamtschuldnerisch haften, oder sie befürchten, dass beide aus der Wohnung müssten, wenn sie kündigt.,
Generell hätte ich kein Problem damit,die Ex aus dem Vertrag zu entlassen und ihn als alleinigen Mieter zu akzeptieren.
Die Frage ist nun: Sollte ich dies vorschlagen damit alles seine Richtigkeit hat oder mich ruhig verhalten damit ich notfalls noch jemanden in Haftung nehmen kann.
Was würdet ihr tun ?
Gruss
MosEisley