Auszug - Schönheitsreparaturen

Diskutiere Auszug - Schönheitsreparaturen im Schönheitsreparaturen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi, wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen. Haben da jetz 9 Jahre gewohnt. Im Mietvertrag stand (denke ich) nichts spezielles zu...
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #1

LRA

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Hi,

wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen. Haben da jetz 9 Jahre gewohnt.

Im Mietvertrag stand (denke ich) nichts spezielles zu "Schönheitsreparaturen" wenn man auszieht.

Der Teppich ist an vielen Stellen so gut wie durchgetreten. Dazu muss man aber sagen, dass er nicht neu war, als wir eingezogen sind! Sind wir verpflichten neuen Teppich zu verlegen? Mir wurde von einer Bekannten schon mal "nein" gesagt, aber habt ihr vielleicht nen Link/Rechtsurteil/Text oder so dazu?

Wie siehts mit den Tapeten aus? Muss alles gestrichen werden?!

Angenommen wir müssen rein vom rechtlichen Standpunkt her zb den Teppich nicht auswechseln... was wenn der Vermieter das nicht einsieht und wir bekommen die Kaution nicht zurück?! Die ist natürlich wichtig. Der Vermieter denke ich wird nicht sehr kooperativ sein, deshalb ists in jedem Falle wichtig, dass wir das Geld wieder bekommen.

Würd mich über ein paar Infos freuen.
Danke. Grüße
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #2

Capo

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Gesetzestexte zu dem Teppich sind meines Erachtens völlig überflüssig.
(Ehrlich gesagt: Wenn ein Mieter mir vor der Begrüßung schon irgendwelche Paragraphen um die Ohren haut, habe ich auch keine Lust, mich mit dem zu beschäftigen und überlasse das der Rechtsabteilung und das wird dann teuer...)

Der Teppich gehört euch nicht, also dürft ihr euch daran auch nicht vergreifen. Solange nur normel Verwohnung zu sehen ist (keine Brandflecken oder soetwas) müsst ihr gar nix machen. Ich rate zwar immer zur Schampoowäsche, aber das nur am Rande...

Wenn ihr bei Auszug renoviert, dann bitte alles und komplett. Das ist einerseits abhängig von der letzten Renovierung und andererseits vom Verwohnheitszustand.
Starre Fristen sind ja nicht mehr möglich; somit müsst ihr abwarten, wie der Vermieter entscheidet, wenn er sich die Wohnung ansieht. Aber fragen kostet nichts und der Vermieter will ja auch nur eine problemlose Abnahme haben.

[Spaß on]
Sollte er es nicht einsehen, nimm doch einfach das Waschbecken (oder die Badewanne...) mit. Wenn der Vermieter die Besitzverhältnisse verändert, kannst du das auch :)
[Spaß off]

Wenn er es nicht einsieht, würde ich einen Anwalt einschalten, weil alles andere nur improvisiert ist... Was nützt es dir, wenn du ihn über Besitzverhältnisse lt BGB aufklärst und er es nicht hören will?
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #3

Caro

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BOAH!
Ich bin zwar nur pobliger Mieter aber ein NEUN JAHRE ALTER TEPPICH?!?! Und der lag schon als ihr eingezogen seit?
Steht der im Mietvertrag? Ist er Eigentum des Vermieters oder hat der VORmieter nur keine Lust gehabt den zu entsorgen?

Wenn er an einigen Stellen schon abgetreten ist, ist er wohl nur noch für den Müll. Einem echt teuren Teppich sieht man seine Jahre bei ordenlichem Gebrauch/ Pflege nicht an!

Seit ihr in eine renovierte Wohnung damals eingezogen? Wenn ja und es steht nichts weiter im Vertrag, kann der Vermieter meines Wissens diesen Zustand wieder verlangen.
Habt ihr aber neu tapeziert & Co. ist die Wohnung Besenrein zu hinterlassen. Ich gehe jetzt mal davon aus das die Tapeten nicht in Fetzen von der Wand hängen :lol

Wirklich eine interessante Sache dieses Forum :respekt
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #4

Capo

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Ich bin zwar nur pobliger Mieter aber ein NEUN JAHRE ALTER TEPPICH?!?!

lt verschiedenen Gerichtsentscheidungen hat ein normal verwohnter Teppich eine Lebensdauer von 10 (!) - 15 Jahren. 9 Jahre sind also noch nicht einmal an der Grenze.
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #5

Maja

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Wenn im Mietvertrag überhaupt nichts zu Schönheitsreparaturen steht (was ich mir eigentlich nicht Vorstellen kann), obliegen die Schönheitsreparaturen dem Vermieter.

Dann hat der Vermieter wohl die ...karte gezogen. :lol
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #6

LRA

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Hatten wir ja gar nicht vor dem Vermieter gleich mit Paragraphen zu kommen *g*. Haben eben mit erlebt, wie's beim letzten Mieter war der ausgezogen ist (3 Familienhaus und Vermieter wohnt mit drin). Die sind im Streit auseinander gegangen, Mieter musste Treppenhaus malern und solche Sachen. Wir wollen ja nur vorbereitet sein.

So eine Shampoowäsche haben wir vorm Einzug gemacht. Da haben wir auch gemalert (nicht tapeziert) und in der Küche Fliesen gelegt (die aber der Vermieter bezahlt hat). Der Teppich hatte im Wohnzimmer und Schlafzimmer laut meiner Mutter schon je einen größeren Fleck. Von uns sind aber m. E. nach keine dazu gekommen, also zumindest nix wie Brandflecken/Rotwein...

Leider ist meine Mutter nicht sicher, ob der Teppich vom Vormieter auf eigene Kosten reingemacht wurde oder ob er dem Vermieter gehört. Vermieter hat uns wohl damals gesagt wir könnten einen neuen Teppich rein machen (aber auf wessen Kosten das gegangen wäre?).

Also was find ich so im Mietvertrag...
"Die Räume müssen bei Auszug in einer Farbgestaltung zurückgegeben werden, die dem durchschnittlichen und üblichen Geschmacksempfinden entspricht. Der Mieter kann sich nicht darauf berufen, dass bei Anmietung der Räume notwenidige Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt waren. "

Dann die Malerfristen, was mit Ungeziefer, Beschädigung Mieträume, Kleinreparaturen bis 400 DM / Quartal, Schäden/Mängelbeseitigung, Veränderungen an und in den Räumen....

Am Anfang stand noch "Mitvermietet sind folgende Ausstattungsgegenstände: Gas-Etagenheizung, Bad und WC-Armaturen. Sie sind bei Beendigung des Mietverhältnisses volzählig und in einem gepflegten Zustand zurückzugeben."
-> mmh wenn die Duscharmatur nicht mehr so richtig funktioniert, zählt das doch als Alterserscheinung und WIR müssen uns nicht darum kümmern oder?! Weil da was von "gepflegt" steht? (also beispielsweise hält der "Stöpsel" den man hochzieht, damit das Wasser aus dem Duschkopf kommt, kaum noch oben -> Wasser kommt zum Teil ausm Hahn und zum Teil ausm Duschkopf)

Ansonsten steht nix im Vertrag.

Grüße und danke schon mal für eure Antworten.
 
  • Auszug - Schönheitsreparaturen Beitrag #7

Capo

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Die Schönheitsreps sind nur Malerarbeiten IN der Wohnung. Vielleicht Fotos vor dem Auszug machen, damit Beschädigungen im Treppenhaus nicht auf dich zurückfallen.

Wurde der Fleck denn bei der Übergabe festgehalten? Wohl nicht, dann wäre da eine Haftpflicht dafür zuständig ;)

Solange die Einrichtungsgegenstände nicht beschädigt sind, ist das nicht eure Sache. Ist die Armatur undicht, so ist das Instandhaltung und Vermietersache. Ist das Waschbecken rauh oder die Oberfläche beschädigt (durch Schläge oder scharfen Gegenständen, die Kratzer verursacht haben) dann ist das Haftpflicht-versicherung...

Allgemein kann man sagen: Bei Auszug gibt es Schäden, Schönheitsreps und Instandhaltung. Schäden werden im Allgemeinen von der Haftpflicht des Verursachers übernommen; Schönheitsreps (Malerarbeiten) vom Mieter und Instandhaltungen vom Vermieter.

Juristisch wird zwischen verwohnung und Beschädigung unterschieden. (Platt ausgedrückt) Normale Verwohnung ist okay, also Abnuntzung ;) Schäden eben nicht.

Ich hoffe, die Abtrennung wurde etwas klarer. Übrigens: Dübellöcher sind bis zu einem Maß von 10 Löchern pro qm normales Verwohnen....
 
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