LRA
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 25.07.2006
- Beiträge
- 12
- Zustimmungen
- 0
Hi,
wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen. Haben da jetz 9 Jahre gewohnt.
Im Mietvertrag stand (denke ich) nichts spezielles zu "Schönheitsreparaturen" wenn man auszieht.
Der Teppich ist an vielen Stellen so gut wie durchgetreten. Dazu muss man aber sagen, dass er nicht neu war, als wir eingezogen sind! Sind wir verpflichten neuen Teppich zu verlegen? Mir wurde von einer Bekannten schon mal "nein" gesagt, aber habt ihr vielleicht nen Link/Rechtsurteil/Text oder so dazu?
Wie siehts mit den Tapeten aus? Muss alles gestrichen werden?!
Angenommen wir müssen rein vom rechtlichen Standpunkt her zb den Teppich nicht auswechseln... was wenn der Vermieter das nicht einsieht und wir bekommen die Kaution nicht zurück?! Die ist natürlich wichtig. Der Vermieter denke ich wird nicht sehr kooperativ sein, deshalb ists in jedem Falle wichtig, dass wir das Geld wieder bekommen.
Würd mich über ein paar Infos freuen.
Danke. Grüße
wir wollen demnächst aus unserer Wohnung ausziehen. Haben da jetz 9 Jahre gewohnt.
Im Mietvertrag stand (denke ich) nichts spezielles zu "Schönheitsreparaturen" wenn man auszieht.
Der Teppich ist an vielen Stellen so gut wie durchgetreten. Dazu muss man aber sagen, dass er nicht neu war, als wir eingezogen sind! Sind wir verpflichten neuen Teppich zu verlegen? Mir wurde von einer Bekannten schon mal "nein" gesagt, aber habt ihr vielleicht nen Link/Rechtsurteil/Text oder so dazu?
Wie siehts mit den Tapeten aus? Muss alles gestrichen werden?!
Angenommen wir müssen rein vom rechtlichen Standpunkt her zb den Teppich nicht auswechseln... was wenn der Vermieter das nicht einsieht und wir bekommen die Kaution nicht zurück?! Die ist natürlich wichtig. Der Vermieter denke ich wird nicht sehr kooperativ sein, deshalb ists in jedem Falle wichtig, dass wir das Geld wieder bekommen.
Würd mich über ein paar Infos freuen.
Danke. Grüße