Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen

Diskutiere Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich ziehe am 1.10. aus, alles ganz normal mit 3 monate kündigungsfrist etc. 1) mein vermieter sagt nun, dass ich das ablesen (techem muss...
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  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #1

aehmichn

Hallo,

ich ziehe am 1.10. aus, alles ganz normal mit 3 monate kündigungsfrist etc.

1) mein vermieter sagt nun, dass ich das ablesen (techem muss kommen) vom wasser und von der heizung zahlen muss. (ca. 150 Euro)

2) des weiteren will er die kaution bis anfang/mitte nächsten jahres behalten, da er dann erst die abrechnung von der hausverwaltung bekommt (haus mit 15 eigentumwohnungen) - wegen der anderen dinge.

darf er das alles?

danke für eure hilfe
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #2

Capo

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Ja das darf er. Auch die Ablesung ist okay. Das kann man den anderen Mietern nicht anlasten...
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #3

DiplomHM

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Original von aehmichn
1) mein vermieter sagt nun, dass ich das ablesen (techem muss kommen) vom wasser und von der heizung zahlen muss. (ca. 150 Euro)

Ja, das Ablesen zahlt der Mieter. Es handelt sich um einen s.g. Nutzerwechsel. Die Gebühr zum Ablesen zahlt der Mieter. Für dich hat das den Vorteil, dass du die Ablesequittung über den Verbrauch erhälst und die Heizkostenabrechnung sich leichter prüfen lässt. Der Vermieter steht auch auf der sicheren Seite, da du als Mieter dann nicht sagen kannst, die Werte stimmen nicht.

Aber ich denke die Kosten belaufen sich nicht auf 150,00 € sondern werden ehr bei maximal 50,00 € liegen. Wenn überhaupt so viel.

Original von aehmichn
2) des weiteren will er die kaution bis anfang/mitte nächsten jahres behalten, da er dann erst die abrechnung von der hausverwaltung bekommt (haus mit 15 eigentumwohnungen) - wegen der anderen dinge.

Ja, darf er. Aber es gibt ja (oder sollte) ältere Abrechnungen geben, die eventuell als Vergleich herangezogen werden können.


Hmmmmm ... Capo war mal wieder schneller :-(
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #4

Capo

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  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #5

aehmichn

...und der muss nichts davon tragen?
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #6

DiplomHM

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Original von aehmichn
...und der muss nichts davon tragen?

Nein, der Vermieter beteiligt sich nicht an den Kosten. Wofür auch? Er kann ja nix dafür, dass du ausziehst. Dein Vormieter hat das auch zahlen müssen bzw. wenn die Wohnung vorher leer war und dann an dich vermietet wurde, dann hat der Vermieter die Kosten des Nutzerwechsels gezahlt.

Ich finde das nicht ungerecht, dass der Mieter die Kosten zu tragen hat. Vermieter zahlen schon genug, was die Mieter nicht zahlen müssen. Und du solltest froh sein, dass er diesen Weg wählt.

Ungerechtigkeit oder Arglist kann ich hier nicht finden. Läuft alles im Rahmen der Verordnungen ab.

Ich war schneller! :lol
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #7

Capo

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mit tragen meinst du bezahlen? Nein!
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #8
Martens

Martens

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moin zusammen,

meinem unmaßgeblichen Rechtsverständnis nach darf der Vermieter von der Mietkaution den Anteil einbehalten, der voraussichtlich als Nachzahlungsbetrag aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung fällig werden wird.

Nicht mehr und nicht weniger. Und schon gar nicht die gesamte Kaution, wozu bitte?!

Ich kann doch anhand der Kostenentwicklung und der Abrechnung der vergangenen Jahre abschätzen, wie hoch die Nachzahlung sein wird, das behalte ich - wenn wir das überhaupt so machen, ist aber ein anderes Thema - ein und den Rest zahle ich aus oder gebe es frei.

Zu den Ablesekosten, ja, die trägt der Mieter, sollte aber unter 50 Euros bleiben.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #9

Insolvenzprofi

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Sowohl die Ablesegebührt als auch den Einbehalt der Kaution bis zur entsprechenden Abrechnung ist zulässig... die Kaution muss aber verzinst zurückgezahlt werden, manchmal ist das nicht wenig
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #10

Heizer

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Die Kosten für eine Zwischenablesung liegen im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Euro. 150 ist da deutlich zu viel !
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #11

RMHV

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Original von capo
... Auch die Ablesung ist okay. Das kann man den anderen Mietern nicht anlasten...

Dazu gibt es allerdings die unterschiedlichsten Urteile. Das reicht von Verwaltungskosten und deswegen nicht umlagefähig über Zahlung durch den jeweiligen Mieter bis zur Verteilung auf alle Nutzer. Die Begründungen sind von einer gewissen Beliebigkeit.
Ableskosten für nicht umlagefähig zu erklären steht in krassen Widerspruch zur Betriebskostenverordnung. Soweit ich das sehe, wird die Umlagefähigkeit der Kosten für die Jahresablesung von niemandem bestritten. Kosten der Berechnung und Aufteilung sind auch ausdrücklich in der Betriebskostenverordnung als umlagefähig genannt. Nach § 9b Abs. 1 HeizKV eine Zwischenablesung vorgeschrieben. Die Ablesewerte werden für die Berechnung und Aufteilung der Kosten benötigt. Es wird wohl kaum vernünftig zu erklären sein, warum die Umlagefähigkeit dann für die Kosten der Zwischenablesung nicht gegeben sein sollte.
Bleiben also noch Kostenbelastung des ausziehenden Mieters oder der sämtlicher Nutzer. Die Argumente scheinen mir auch dabei mehr von der Interessenlage geprägt als von Logik.
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #12

Heizer

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Kosten für eine Zwischenableseung bei Nutzerwechsel sind vom ausziehenden Nutzer zu zahlen. Das ist gängige Praxis und wird auch von den Gerichten so gesehen.
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #13

Neu

Hmmm... laut diesem Link hier müsste eindeutig der Vermieter die Kosten tragen, und nach meinem Rechtsverständnis ist das auch völlig fair!

Ablesekosten bei Nutzerwechsel
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #14
Syker

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Hallo zusammen,

Leider hat Herr/Frau Neu nicht festgestellt,
dass der BGH dieses Urteil erst im November 2007 verkündet hat,
und somit 13 Monate nach dem letzten Beitrag von Heizer.

Da sieht mann mal wie schnell sich das Mietrecht verändert.

VG Syker
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #15
Syker

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Im Übrigen

...

Wieso ist es fair den Vermieter mit den Kosten zu belasten die ja nur entstehen weil ein Mieter auszieht.
Würde der Mieter weiter wohnen bleiben würden ja keine Kosten entstehen.


Syker
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #16

Papabär

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Müßig zu erwähnen, das der Autor des verlinkten Artikels offenbar die Begründung des zugrundeliegenden Urteils nicht (vollständig) gelesen hat. Denn sonst wüsste er, daß die Entscheidung u.a. darauf gestützt wurde, daß es im strittigen Fall keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzerwechselgebühren gab.

Welcher Vermieter macht so etwas heute noch ohne eine entsprechende Vereinbarung?
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #17

KaHo

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ich habe letztens ein Seminar besucht und da wurde dazu gesagt, wenn es im Mietvertrag drin steht, dass der Mieter bei Auszug die Kosten für die Ablesung tragen/bezahlen muss, dann hat er sie zu bezahlen! Wenn das nicht eindeutig im MV steht, dann muss der Vermieter die Kosten tragen, also

MIETVERTRAG durchlesen!!!!


LG, Katarina
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #18

Heizer

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Richtig!

Und damit die Kosten möglichst gering bleiben, schicken wir den Hausverwaltungen Umzugsformulare. Mit diesen bewaffnet lesen die dann immer selbst ab.

Es bleibt dann nur noch die Mieterwechselgebühr für die zusätzliche Abrechnung. Und das sind dann eben Verwaltungskosten.

Die Kosten für die Wohnungsübergabe kann der Vermieter ja auch nicht umlegen.
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #19

Papabär

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... damit die Kosten möglichst gering bleiben, schicken wir den Hausverwaltungen Umzugsformulare. Mit diesen bewaffnet lesen die dann immer selbst ab.
Hm ... wir haben uns solche Formulare selber erstellt und drucken die je nach Bedarf aus. Allerdings nennen wir die Dinger "Abnahme-" bzw. "Übergabeprotokoll".


... Es bleibt dann nur noch die Mieterwechselgebühr für die zusätzliche Abrechnung. Und das sind dann eben Verwaltungskosten.
... die laut unseren aktuellen Mietverträgen der Mieter zu tragen hat.
 
  • Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen Beitrag #20

PM`er

Ablesegebühren

Hallo,

hätte mal eine kurze Frage: Kenne es aus der Praxis bisher so, dass weniger die Ablesegebühren (da die Ablesung der Geräte im Zuge der Abnahme mit erfolgt) als vielmehr die Nutzerwechselgebühren auf den ausziehenden Mieter umgelegt werden.
Habe jetzt bei einer Bekannten den folgenden Fall:
Sie zieht aus ihrer Wohnung zum 31.12.2012 aus. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Hausverwaltung die Ablesung übernimmt. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 30 €. Sollte die Mieterin damit nicht einverstanden sein, wird ein UN mit der Ablesung beauftragt. Die anfallenden Kosten von 60 € werden dann ebenfalls den Mieter in Rechnung gestellt. Muss sagen, dass der Wortlaut für mich beinah an Nötigung grenzt. Pragmatisch gesehen stellen die Kosten der Ablesung durch die HV m.E. Verwaltungskosten dar und sind zudem überflüssig, da der Mitarbeiter der HV zur Abnahme ohnehin vor Ort ist. Mit der Umlagefähigkeit der Ablesekosten durch ein Abrechnungsunternehmen würde ich mitgehen, mit denen der HV nicht. M.E. nach hat meine Bekannte aber keine andere Möglichkeit als die 30 € an die HV zu zahlen, da sie ja sonst die höheren rechtswirksam vereinbarten 60 € zahlen muss, oder? Zudem stellt sich mir die Frage, ob das Abrechnungsunternehmen Nutzerwechselgebühren in Rechnung stellen kann, da sie per 31.12.2012 auszieht. Gibt es hierfür eurerseits Vorschläge. Vielen Dank für eure Antwort! PM`er
 
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Auszug: Vermieter will Ablesekosten umlegen

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