auszugstermin, muss er den einhalten?

Diskutiere auszugstermin, muss er den einhalten? im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; öhm, ich hab mal wieder ne frage :) hab da keine ahnung weikl es wieder um rechtssprechung geht ;) also, mein mieter hat im vergleich (Urteil)...
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fizzgig

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öhm,
ich hab mal wieder ne frage :) hab da keine ahnung weikl es wieder um rechtssprechung geht ;)

also, mein mieter hat im vergleich (Urteil) die auflgae bekommen bis ende november auszuziehen. wenn er nun schon oktober auszieht, kann ich dann noch miete für november verlangen? oder ist es so das er nur die auflage befolgt?

dankeschön.
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #2

Capo

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wie ist diese Rechtssprechung entstanden? Warum muss er im November ausziehen? Läuft der Vertrag noch im Nov oder ist der schon lange abgelaufen?
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #3

fizzgig

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es war eine fristlose kündigung (miete nicht gezahlt) die vor dem amtsgericht verhandelt wurde.
der soziale richter machte daraus einen vergleich, der den auszug auf ende november festlegte
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #4

Capo

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Dann endet dder Vertrag mit der Übergabe der Schlüssel. Wer Zugang hat, zahlt...
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #5

aspren01

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Mit Mietern die nicht zahlen wollen wuerde ich eher nach dem Motto handel:
"...je frueher je besser.."
Wenn er schon im Oktober gehen will, dann lass ihn gehen und schau Dich nach neuen Mietern um, die auch zahlen koennen.
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #6

fizzgig

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ersmal danke für eure antworten :top

ich bin MEGAFROH wenn der raus ist, und allen anschein nach hat er auch schon eine andere wohnung... in der nachbarstrasse :motzki dem vermieter scheint das einfach egal zu sein was er für ein typ ist, angesprochen hat er mich jedenfalls noch nicht.

ich hatte meinen zeitplan auf ende nov eingestellt, hab im moment keine zeit noch eine wohnung zu sanieren ( ja so sieht die wohnung aus) deswegen hoffte ich das ich ihn noch auf die letzte miete verpflichten könnte. schade :)
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #7

Jerry

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Die einzige Handhabe wäre evtl. noch, wenn er in den November rein die Wohnung blockiert und die Schlüssel verspätet abgibt - das nennt man dann für den Rest des Monats "Nutzungsausfall". Wird aber schwieriger (ausserdem muss er erst mal zahlen...)

Sanierung: Wenn die Wohnung in einem nicht abnahmefähigen Zustand ist, hast Du doch hoffentlich noch die Kaution des Mieters? Genau für solche Zwecke (Beschädigung der Mietsache) ist die doch als Sicherheit gedacht...

Jerry
 
  • auszugstermin, muss er den einhalten? Beitrag #8

fizzgig

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hach, es ist alles komplizierter oder einfacher :)

hatte das haus (nen schnapper :) ) leider nur mit diesem mieter, aber mit laufendem prozess übernommen :)

keine kaution.

als der mieter damals eingezogen war , war es schon eine bruchbude. er verpflichetet sich sie zu sanieren, dafuer keien mieterehöhung die nächsten 10 jahre. passiert ist nix :)

tja, hab das haus seit knapp 4 monaten.
 
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