klein
Hallo, habe ein Problem,
seit kurzem haben wir erfahren, dass Wasser durch unseren Badwand durchsickert und dadurch schimmeln an der Wand des Nachbarn verursacht. Eigentlich sollte im Badezimmer die Wand ja verfließt sein, jedoch ist dies nicht der Fall.
Im Mietvertrag steht zu allem Übel das wir einen verfießten Bad haben.
Dies stimmt jedoch nur zur Hälfe, da nur das Bad verfließt ist und nicht die Wand.
Der Mieter argumentiert nun, dass wir die Anlage richten und die Kosten dafür tragen müssen, weil eben im Mietvertrag Fließbad steht.
Die Wohnung haben wir bereits seit über 20 Jahren und nie haben wir etwas am Bad verändert.
Könnte wer mir mitteilen, wie dies rechtlich aussieht?
Da das Problem an der Wand liegt (durch das Duschen sickert das Wasser an der Wand durch), ist dies doch eine Sache des Vermieters.
Andererseits steht bereits im Mietvertrag, dass es sich um einen Fließbad handelt.....
Jedoch ist bei dem Begriff "Fließbad" nur das Bad definiert, nicht aber die Wand, welches das eigentliche Problem darstellt oder?
seit kurzem haben wir erfahren, dass Wasser durch unseren Badwand durchsickert und dadurch schimmeln an der Wand des Nachbarn verursacht. Eigentlich sollte im Badezimmer die Wand ja verfließt sein, jedoch ist dies nicht der Fall.
Im Mietvertrag steht zu allem Übel das wir einen verfießten Bad haben.
Dies stimmt jedoch nur zur Hälfe, da nur das Bad verfließt ist und nicht die Wand.
Der Mieter argumentiert nun, dass wir die Anlage richten und die Kosten dafür tragen müssen, weil eben im Mietvertrag Fließbad steht.
Die Wohnung haben wir bereits seit über 20 Jahren und nie haben wir etwas am Bad verändert.
Könnte wer mir mitteilen, wie dies rechtlich aussieht?
Da das Problem an der Wand liegt (durch das Duschen sickert das Wasser an der Wand durch), ist dies doch eine Sache des Vermieters.
Andererseits steht bereits im Mietvertrag, dass es sich um einen Fließbad handelt.....
Jedoch ist bei dem Begriff "Fließbad" nur das Bad definiert, nicht aber die Wand, welches das eigentliche Problem darstellt oder?