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Hi Leute,
wir vermieten unser Dachgeschoss via Airbnb und Co (keinerlei Eigennutzung!).
Das kleine Bad (4qm) ist aber noch aus den 90ern, daher würde ich das gerne grundentkernen und renovieren.
Soweit ich weiß, kann man Handwerkskosten unter 4000 € netto immer zu 100% als Erhaltungsaufwand absetzen, also 1:1 gegen die Einnahmen rechnen.
Weiß jemand, ob das unabhängig von der ausgeführten Leistung ist? Also würde das auch für eine solche Badezimmer-Renovierung zutreffen?
Falls ja, was passiert, wenn ich einen Teil der Renovierung im Dezember diesen Jahres durchführe (mit Abrechnung), und einen Teil erst im Januar.
Kann ich dann für beide Jahre bis zu 4000 € Erhaltungsaufwand ansetzen? Oder müsste ich das trotz unterschiedlicher Jahre zusammenrechnen, weil es der selben "Maßnahme" zugeordnet wird?
Danke und LG
wir vermieten unser Dachgeschoss via Airbnb und Co (keinerlei Eigennutzung!).
Das kleine Bad (4qm) ist aber noch aus den 90ern, daher würde ich das gerne grundentkernen und renovieren.
Soweit ich weiß, kann man Handwerkskosten unter 4000 € netto immer zu 100% als Erhaltungsaufwand absetzen, also 1:1 gegen die Einnahmen rechnen.
Weiß jemand, ob das unabhängig von der ausgeführten Leistung ist? Also würde das auch für eine solche Badezimmer-Renovierung zutreffen?
Falls ja, was passiert, wenn ich einen Teil der Renovierung im Dezember diesen Jahres durchführe (mit Abrechnung), und einen Teil erst im Januar.
Kann ich dann für beide Jahre bis zu 4000 € Erhaltungsaufwand ansetzen? Oder müsste ich das trotz unterschiedlicher Jahre zusammenrechnen, weil es der selben "Maßnahme" zugeordnet wird?
Danke und LG
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