Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum?

Diskutiere Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? im WEG-Verwaltung Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich bin neu in diesem Froum und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer WEG. In meiner WEG gibt...
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #1

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Hallo,

ich bin neu in diesem Froum und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer WEG.

In meiner WEG gibt es innenliegende Bäder, die über einen Luftschacht belüftet werden. Über diesen Schacht ziehen jedoch Gerüche in die darüber liegende Wohnung. Das Problem wäre mit einem Lüftungsgerät mit Rückstauklappe zu lösen. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen bzw. handelt es sich bei dem Lüfter um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und Begrüdnungen, warum ihr euch so entschieden habt.

LG Maria
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #2
Jobo45

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gibt die Teilungserklärung etwas dazu her? Wie alt ist das Gebäude, wegen Ansprüche an die Baufirmen.
Handelt es sich um eine gemeinsame Lüftungsanlage oder sind es einzelne Lüftungsgeräte in den Bädern.
Bei Einzelgeräten würde ich auf Sondereigentum plädieren.
Noch eine Überlegung, ist der Kamin nach oben eventuell verstopft? so dass keine Zugwirkung nach oben entsteht und dann der Duft irgendwo raus kommt.
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #3
BHShuber

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Hallo,

ich bin neu in diesem Froum und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer WEG.

In meiner WEG gibt es innenliegende Bäder, die über einen Luftschacht belüftet werden. Über diesen Schacht ziehen jedoch Gerüche in die darüber liegende Wohnung. Das Problem wäre mit einem Lüftungsgerät mit Rückstauklappe zu lösen. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen bzw. handelt es sich bei dem Lüfter um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

Ich bin gespannt auf eure Antworten und Begrüdnungen, warum ihr euch so entschieden habt.

LG Maria

Hallo,

das muss man nicht begründen, es sollte durchaus in der Teilungserklärung zu finden ein, was wem zu zuordnen ist, wenn nicht kann man sich bei der Hausverwaltung erkundigen oder das Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung behandeln lassen.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich um eine sog. Zwangsentlüftung handelt ohne Ventilator, hier sehe ich Probleme, wenn ein Ventilationsgerät eingebaut wird wegen der Druckveränderung, es kann sein, dass dann nicht nur die darüber liegende Wohnung geruchsbelästigt wird, sondern gleich noch mehrere.

Am besten dieses Thema auf die TOP-Liste der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen und hier Lösungsmöglichkeiten für das Problem erörtern.

Gruß
BHShuber
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #4

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in der TE steht nur: "Sämtliche innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume befindliche Einrichtungen und Ausstattungsgegensände" - könnte man so deuten

Ansprüche gegen die Baufirma bestehen nicht mehr

es gibt einzelne Lüftungsgeräte in den bädern
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #5

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Hallo,

das muss man nicht begründen, es sollte durchaus in der Teilungserklärung zu finden ein, was wem zu zuordnen ist, wenn nicht kann man sich bei der Hausverwaltung erkundigen oder das Thema bei der nächsten Eigentümerversammlung behandeln lassen.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich um eine sog. Zwangsentlüftung handelt ohne Ventilator, hier sehe ich Probleme, wenn ein Ventilationsgerät eingebaut wird wegen der Druckveränderung, es kann sein, dass dann nicht nur die darüber liegende Wohnung geruchsbelästigt wird, sondern gleich noch mehrere.

Am besten dieses Thema auf die TOP-Liste der nächsten Eigentümerversammlung setzen lassen und hier Lösungsmöglichkeiten für das Problem erörtern.

Gruß
BHShuber

ich bin der Verwalter ;-) allerdings nur für das Gemeinschaftseigentum, daher richtet sich meine Frage eher danach aus, ob ich für die Problembeseitigung verantwortlich bin oder der Eigentümer selbst.

es gibt nur 2 Wohnungen, die an diesen Schacht angeschlossen sind (Zwangsentlüftung)
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #6

Gast6603

in der TE steht nur: "Sämtliche innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume befindliche Einrichtungen und Ausstattungsgegensände" - könnte man so deuten

Ansprüche gegen die Baufirma bestehen nicht mehr

es gibt einzelne Lüftungsgeräte in den bädern
Es hätte mich auch sehr verwundert wenn in der TE festgehalten wäre, welcher Ventilator wem gehört. Es gibt wohl wenige TE die so ausführlich sind das derartiges dort geregelt wäre.


ich bin der Verwalter ;-) allerdings nur für das Gemeinschaftseigentum, daher richtet sich meine Frage eher danach aus, ob ich für die Problembeseitigung verantwortlich bin oder der Eigentümer selbst.
Grundsätzlich gehe ich gem. § 5 Abs. 1 WEG davon aus, dass die entsprechenden Ventilatoren im Sondereigentum stehen. Ansonsten müssten diese (so sie Gemeinschaftseigentum wären) auch mit "Allgemeinstrom" betrieben werden.
 
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  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #7
BHShuber

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Grundsätzlich gehe ich gem. § 5 Abs. 1 WEG davon aus, dass die entsprechenden Ventilatoren im Sondereigentum stehen. Ansonsten müssten diese (so sie Gemeinschaftseigentum wären) auch mit "Allgemeinstrom" betrieben werden.

Hallo,

das sehe ich auch so.

Das Problem bei der Sache wird der Abluftschacht werden und die Ausführung der Lüfter aber das sollte die ausführende Firma wohl am ehesten wissen, nicht dass, wenn der untere lüftet, der obere den Geruch ins Bad geweht wird.

Gruß
BHSHuber
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #8
Fremdling

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Bei Einzelgeräten würde ich auf Sondereigentum plädieren.
Sehe ich genauso. In einer WEG aus den 50er Jahren haben sich die Sondereigentümer ohne Abstimmung mit der Gemeinschaft und der Verwaltung Lüfter mit Ventilator und Klappen problemlos installieren lassen.
... kann sein, dass dann nicht nur die darüber liegende Wohnung geruchsbelästigt wird, sondern gleich noch mehrere.
M.W. verfügt jede Wohnung i.d.R. über einen eigenen Schacht, so dass eine unerwünschte Querverbindung lediglich bei Schachtschäden zu erwarten ist.
.. ich bin der Verwalter ;-)
[email protected], ob Du als Verwalter einen Hinweis auf "schimmel-vermeidende Lüfternutzung" erforderlich findest, entscheidest Du.
 
  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #9

Pharao

In meiner WEG gibt es innenliegende Bäder, die über einen Luftschacht belüftet werden. Über diesen Schacht ziehen jedoch Gerüche in die darüber liegende Wohnung. Das Problem wäre mit einem Lüftungsgerät mit Rückstauklappe zu lösen.
Hi,

Vorsicht! Wenn deine Wohnung zB eine Gas-Etagenheizung hat, vorab umbedingt das mit dem Schornsteinfeger absprechen, ob man in deinem Bad (bzw. in der gesamten Wohnung) eine Lüftung einbauen darf! Erst wenn der sein OK gibt, stellt sich die Frage, ob man das noch mit der WEG absprechen muss.

Ansonsten, wenn es nur einen Lüftungsschacht für die Bäder gibt, dann ist normalerweise überall so ein Lüftungsgerät bzw. so ein Rückschlagding verbaut. Wenn nicht bzw. gerade in Altbauten, da hat i.d.R. jede Wohnung ihren eigenen Lüftungsschacht, sodass es ausgeschlossen ist, das man die Gerüche vom Nachbarn mitbekommt.



:hut032:
Ich äußere immer nur meine persönliche, laienhafte Meinung oder Einschätzung zur einer Sachlage. Wer eine Rechtsberatung sucht, ist in einem Forum falsch.
 
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  • Badlüftung - Sonder- o. Gemeinschaftseigentum? Beitrag #10
BHShuber

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Vorsicht! Wenn deine Wohnung zB eine Gas-Etagenheizung hat, vorab umbedingt das mit dem Schornsteinfeger absprechen, ob man in deinem Bad (bzw. in der gesamten Wohnung) eine Lüftung einbauen darf! Erst wenn der sein OK gibt, stellt sich die Frage, ob man das noch mit der WEG absprechen muss.

Hallo,

das ist eine sehr wichtige Information, man übersieht das sehr leicht und ist mordsgefährlich!!!!

Gruß
BHShuber
 
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