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Hallo,
ich bin neu in diesem Froum und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer WEG.
In meiner WEG gibt es innenliegende Bäder, die über einen Luftschacht belüftet werden. Über diesen Schacht ziehen jedoch Gerüche in die darüber liegende Wohnung. Das Problem wäre mit einem Lüftungsgerät mit Rückstauklappe zu lösen. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen bzw. handelt es sich bei dem Lüfter um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Ich bin gespannt auf eure Antworten und Begrüdnungen, warum ihr euch so entschieden habt.
LG Maria
ich bin neu in diesem Froum und habe eine Frage bzgl. der Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum einer WEG.
In meiner WEG gibt es innenliegende Bäder, die über einen Luftschacht belüftet werden. Über diesen Schacht ziehen jedoch Gerüche in die darüber liegende Wohnung. Das Problem wäre mit einem Lüftungsgerät mit Rückstauklappe zu lösen. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen bzw. handelt es sich bei dem Lüfter um Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?
Ich bin gespannt auf eure Antworten und Begrüdnungen, warum ihr euch so entschieden habt.
LG Maria