Maja
Erfahrener Benutzer
Hallo,
ich habe gehört, dass, wenn Mieter Schönheitsreparaturen von einem anderen Mieter übernehmen, diese in 6 Monaten durchgeführt werden müssen und sonst verfallen.
Folgender Fall:
Mieter bekommen ab 1.8. Schl. und Mietvertrag um zu renovieren. Vermieter zahlt bis Okt. die NBK. Ab Okt. muss der Mieter nur die NBK zahlen, dafür renoviert er das Bad. Materialkosten werden vom Vermieter gestellt.
Mieter macht überhaupt nichts. Was ist zu machen? Verjähren die Ansprüche nach einer Zeit oder hat der Mieter bis zum Auszug Zeit das Bad zu renovieren?
ich habe gehört, dass, wenn Mieter Schönheitsreparaturen von einem anderen Mieter übernehmen, diese in 6 Monaten durchgeführt werden müssen und sonst verfallen.
Folgender Fall:
Mieter bekommen ab 1.8. Schl. und Mietvertrag um zu renovieren. Vermieter zahlt bis Okt. die NBK. Ab Okt. muss der Mieter nur die NBK zahlen, dafür renoviert er das Bad. Materialkosten werden vom Vermieter gestellt.
Mieter macht überhaupt nichts. Was ist zu machen? Verjähren die Ansprüche nach einer Zeit oder hat der Mieter bis zum Auszug Zeit das Bad zu renovieren?