Lunatic
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 23.06.2022
- Beiträge
- 7
- Zustimmungen
- 0
Hallo
bisher war ich nur stiller Mitleser in diesem schönen Forum, jetzt habe ich selber mal eine Frage
Ich vermiete eine 3 Zimmerwohnung mit einem kleinen Gärtchen in der seit einigen Jahren ein Rentnerpärchen wohnt. Der Mieter hat inzwischen einen (höheren) Pflegegrad und hat nun angefragt, ob im Bad ein Umbau von Badewanne auf eine bodentiefe Dusche möglich wäre, weil er nicht mehr in die Badewanne reinsteigen kann.
Ich versteh die gesundheitliche Problematik des Mieters, aber eigentlich möchte ich die Wohnung mit Badewanne haben. Denn von der Lage und dem Schnitt her sind die Hauptzielgruppe der Wohnung Familien und hier scheinen die meisten unbedingt eine Badewanne zu wollen. Zudem ist die Wohnung für uns der wahrscheinliche Wohnsitz im Alter, wenn wir so in 10 Jahren in Rente gehen und in die Heimat zurückziehen können und ich möchte unbedingt eine Badewanne haben.
Das Bad ist leider so klein, dass die Option zusätzlich eine Dusche einzubauen ausscheidet.
Das Bad ist jetzt ca. 12 Jahre alt und top in Schuss, bei der letzten Sanierung wurden auch alle Leitungen neu gemacht und neu gefliest, daher sehe ich/erwarte ich da die nächsten Jahre keinen Sanierungsbedarf.
Soweit ich mich eingelesen habe, hat der Mieter wegen dem Pflegegrad ein Recht darauf umzubauen wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen von Vermieterseite, aber ich kann den Rückbau bei Auszug verlangen und die Kaution erhöhen als Sicherheitsleistung?
Wie wickelt man sowas ab?
Auf welche Punkte sollte ich achten?
Wie bestimmt man die Summe für die Kautionserhöhung? V.a. in Hinblick auf Preissteigerungen?
Muss ich ein Bad mit verschiedenen Fließen akzeptieren oder kann ich auf komplett fliesen bestehen?
Wie ist das mit der Haftung wenn der Mieter umbaut?
Kann ich Vorgaben für den Umbau machen? Zb vernünftige Duschabtrennung, damit das Wasser nicht überall im Bad landet. Der Mieter meinte die Pflegekasse zahlt nur eine bodentiefe Dusche mit Duschvorhang.
Was wäre denn Gründe dem Mieter den Badumbau zu verbieten?
Wie sind eure Erfahrung mit dem Thema behinderten gerechter Badumbau.
Dann bin ich mal gespannt auf die Antworten.
bisher war ich nur stiller Mitleser in diesem schönen Forum, jetzt habe ich selber mal eine Frage
Ich vermiete eine 3 Zimmerwohnung mit einem kleinen Gärtchen in der seit einigen Jahren ein Rentnerpärchen wohnt. Der Mieter hat inzwischen einen (höheren) Pflegegrad und hat nun angefragt, ob im Bad ein Umbau von Badewanne auf eine bodentiefe Dusche möglich wäre, weil er nicht mehr in die Badewanne reinsteigen kann.
Ich versteh die gesundheitliche Problematik des Mieters, aber eigentlich möchte ich die Wohnung mit Badewanne haben. Denn von der Lage und dem Schnitt her sind die Hauptzielgruppe der Wohnung Familien und hier scheinen die meisten unbedingt eine Badewanne zu wollen. Zudem ist die Wohnung für uns der wahrscheinliche Wohnsitz im Alter, wenn wir so in 10 Jahren in Rente gehen und in die Heimat zurückziehen können und ich möchte unbedingt eine Badewanne haben.
Das Bad ist leider so klein, dass die Option zusätzlich eine Dusche einzubauen ausscheidet.
Das Bad ist jetzt ca. 12 Jahre alt und top in Schuss, bei der letzten Sanierung wurden auch alle Leitungen neu gemacht und neu gefliest, daher sehe ich/erwarte ich da die nächsten Jahre keinen Sanierungsbedarf.
Soweit ich mich eingelesen habe, hat der Mieter wegen dem Pflegegrad ein Recht darauf umzubauen wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen von Vermieterseite, aber ich kann den Rückbau bei Auszug verlangen und die Kaution erhöhen als Sicherheitsleistung?
Wie wickelt man sowas ab?
Auf welche Punkte sollte ich achten?
Wie bestimmt man die Summe für die Kautionserhöhung? V.a. in Hinblick auf Preissteigerungen?
Muss ich ein Bad mit verschiedenen Fließen akzeptieren oder kann ich auf komplett fliesen bestehen?
Wie ist das mit der Haftung wenn der Mieter umbaut?
Kann ich Vorgaben für den Umbau machen? Zb vernünftige Duschabtrennung, damit das Wasser nicht überall im Bad landet. Der Mieter meinte die Pflegekasse zahlt nur eine bodentiefe Dusche mit Duschvorhang.
Was wäre denn Gründe dem Mieter den Badumbau zu verbieten?
Wie sind eure Erfahrung mit dem Thema behinderten gerechter Badumbau.
Dann bin ich mal gespannt auf die Antworten.