flexus11
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Hallo zusammen,
ich möchte an einem gekauften MFH demnächst Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen. Dazu gehört u.a. auch die Instandsetzung eines Balkons, der auf Grund eines gebrochenen Geländers nicht zu betreten war und deshalb nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurde.
Gilt dann die Hinzunahme des Balkons in den Mietvertrag wie ein Neubau, der über die Modernisierungskosten umlegbar ist?
Vielen Dank für gute Tipps
flexus11
ich möchte an einem gekauften MFH demnächst Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen. Dazu gehört u.a. auch die Instandsetzung eines Balkons, der auf Grund eines gebrochenen Geländers nicht zu betreten war und deshalb nicht in den Mietvertrag aufgenommen wurde.
Gilt dann die Hinzunahme des Balkons in den Mietvertrag wie ein Neubau, der über die Modernisierungskosten umlegbar ist?
Vielen Dank für gute Tipps
flexus11