Balkon Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
Diskutiere Balkon Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo zusammen, habe eine Frage zu einem Schaden an unserem Balkon. Der Balkon ist ein sogenannter überdachter Balkon. Dieser wird begrenzt durch...
Thema:
Balkon Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum
Die Seite wird geladen...
-
Balkon Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum - Ähnliche Themen
-
Befolgung BGH Urteil Balkon
Befolgung BGH Urteil Balkon: Hallo, wie geht ein Vermieter mit dem Urteil um. Ein geschlossener MV im September 2019 beinhaltet die 50 %-ge Berechnung. Die Miete ist mit... -
Wohnfläche: Fensternische außen, zählt es zur Fläche des Balkons.
Wohnfläche: Fensternische außen, zählt es zur Fläche des Balkons.: Hallo, ich habe mal eine Frage zur Fläche des Balkons. Wenn eine Fensternische im Raum tiefer als 13cm ist und in der Wohnfläche berücksichtigt... -
Balkon-Fußboden beschichten ?
Balkon-Fußboden beschichten ?: der Balkon meines Mietshauses besteht aus Beton und war gestrichen. Jetzt ist er alt, abgenutzt und rissig. Ich dachte laienhaft, daß... -
Haftet die Haftpflicht für Schäden am Gemeinschaftseigentum?
Haftet die Haftpflicht für Schäden am Gemeinschaftseigentum?: Hallo Forum, ich habe eine etwas knifflige Frage. Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung und habe kürzlich bei meinem Mieter 3 neue... -
Schaden am Dach/Gemeinschaftseigentum, Reparaturfolgen Sondereigentümer
Schaden am Dach/Gemeinschaftseigentum, Reparaturfolgen Sondereigentümer: Wegen eines Schadens am Dach eines 50 Jahre alten Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten müssen Sparren ausgetauscht werden. Zwei...