Nicky77
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Jetzt hab ich mal eine Frage als Vermieter.
Meine Mieter ziehen Ende diesen Monats aus. Als Kaution habe ich letztes Jahr eine Bankbürgschaft akzeptiert.- Ist auch nicht die Frage.
Sollten aber etwaige Schäden nicht behoben sein, wie kann ich vorgehen. Man darf ja einen geringen Teil an Kaution eigentlich für eine kurze Dauer zur Sicherheit einbehalten, oder? Aber wie läuft das bei einer Bankbürgschaft???
In der Wohnung wurde unter anderem von der Katze die Holzsprossen der Balkontür komplett zerkratzt, so daß die Fetzen weghängen. Türstöcke usw. wurden auch sehr rampuniert. Ebenfalls beim Auszug diese Woche richtige Löcher in die Wand vom Hausflur geschlagen und die Hauseingangstür (Holz) mit sehr tiefen Kratzer versehen.
Sollten die Schäden nicht richtig bzw. nur stümperhaft bearbeitet worden sein, was kann ich dann dagegen tun?
Meine Mieter ziehen Ende diesen Monats aus. Als Kaution habe ich letztes Jahr eine Bankbürgschaft akzeptiert.- Ist auch nicht die Frage.
Sollten aber etwaige Schäden nicht behoben sein, wie kann ich vorgehen. Man darf ja einen geringen Teil an Kaution eigentlich für eine kurze Dauer zur Sicherheit einbehalten, oder? Aber wie läuft das bei einer Bankbürgschaft???
In der Wohnung wurde unter anderem von der Katze die Holzsprossen der Balkontür komplett zerkratzt, so daß die Fetzen weghängen. Türstöcke usw. wurden auch sehr rampuniert. Ebenfalls beim Auszug diese Woche richtige Löcher in die Wand vom Hausflur geschlagen und die Hauseingangstür (Holz) mit sehr tiefen Kratzer versehen.
Sollten die Schäden nicht richtig bzw. nur stümperhaft bearbeitet worden sein, was kann ich dann dagegen tun?