bauliche Veränderung

Diskutiere bauliche Veränderung im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hat jemand mit Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen Erfahrung? Es handelt sich um bauliche Veränderung und optische Veränderung des...
  • bauliche Veränderung Beitrag #1

Lisa

Hat jemand mit Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen Erfahrung? Es handelt sich um bauliche Veränderung und optische Veränderung des Hauses. In der Versammlung waren nicht alle Eigentümer anwesend. Es kam ein Beschluss mit Mehrheit der Stimmen zustande. Es wurden zuvor ohne Genehmigung bauliche Veränderungen vorgenommen. Die Verwaltung anstatt den Rückbau zu fordern, hat den Tagesordnungspunkt gebracht, um diese nachträglich zu genehmigen.
Ist der Anfechtungsantrag zusammen mit dem Beseitigungsantrag zu stellen oder separat? Es wäre besser in einem Verfahren die Ansprüche durchsetzen. Was kann die gerichtliche Durchsetzung kosten? Ist es erforderlich den Beschluss anzufechten, um die Beseitigung zu beantragen?
 
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  • bauliche Veränderung Beitrag #2

Insolvenzprofi

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wann war die ETV, 4 wochen danach kann man nicht mehr anfechten, der beschluss ist solange wirksam bis er erfolgreich angefochten wurde, du musst daher zum AG gehen und den beschluss anfechten....anschließend kann die beseitigung erfolgen, oftmals fangen die meisten aber erst nach der anfechtungsfrist an.,,,,
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #3

Lisa

Was kann die Anfechtung und Beseitigung kosten? Es sind zwei Verfahren wie ich verstehe. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, weil mehrere Personen die bauliche Veränderungen vorgenommen haben. Müsste der Verwalter den Beschluss nicht ablehnen, wenn nicht alle zugestimmt haben? Geht es überhaupt nachträglich zu genehmigen?
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von Lisa
Was kann die Anfechtung und Beseitigung kosten? Es sind zwei Verfahren wie ich verstehe. Ich weiß nicht, ob es Sinn macht, weil mehrere Personen die bauliche Veränderungen vorgenommen haben. Müsste der Verwalter den Beschluss nicht ablehnen, wenn nicht alle zugestimmt haben? Geht es überhaupt nachträglich zu genehmigen?

der verwalter ist nur ausführeren person, er kann nicht einfach etwas ablehnen...

klar geht das! allerdings jetzt, wo ich denke, die Frist ist abgelaufen, über eine ausserordentliche ETV

grüße
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #5

Lisa

Hallo!
Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Es wird überlegt, ob die Anfechtung des Beschlusses und die Beantragung der Beseitigung Erfolg haben kann. Wie sieht danach mit der Beseitigung aus, ob wirklich beseitigt wird.
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #6

Insolvenzprofi

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Original von Lisa
Hallo!
Die Frist ist noch nicht abgelaufen. Es wird überlegt, ob die Anfechtung des Beschlusses und die Beantragung der Beseitigung Erfolg haben kann. Wie sieht danach mit der Beseitigung aus, ob wirklich beseitigt wird.

warum wurde überhaupt damit angefangen???? versteh ich nicht, der opponierende eigentümer ist von den kosten der veränderung befreit, allerdings ist das nicht unbedingt zwingend....
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #7

Lisa

Es wurde damit angefangen, weil jeder macht, was er will. Es geht um Balkonverkleidungen. Es wurde nicht gefragt, sondern gebaut. Als jemand irgendwann nachgefragt hat, ob die Genehmigung vorhanden ist, hat der Verwalter die Entfernung nicht verlangt, sondern versuchte alles tun, um nachträglich zu genehmigen. Als nicht alle damit einverstanden waren, setzte er mit Mehrheit den genehmigten Beschluss durch, obwohl bei baulichen Veränderungen für die Erteilung einer Genehmigung die Zustimmung aller Eigentümer notwendig ist. Der Beschluss sollte somit nicht angenommen, sondern abgelehnt werden. Alle Stimmberechtigte waren nicht anwesend.
 
  • bauliche Veränderung Beitrag #8

Insolvenzprofi

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ist natürlich echt ein scheissgefühl, wenn man sieht wie die Balkone einfach vor seinen augen verändert werden, allerdings hört sich es nicht schlecht an, wenn du weißt, welche chancen du hast,

hast du schon mal versucht, den beschuss zwischen´zetlich anzufehcten?????
 
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