Wusel
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Hallo!
Ich bräuchte mal eure Hilfe.Folgendes:
Am 21.10.2006 erhielt ich die fristlose Kündigung wegen Miet-und Kautionsrückständen. Der Vermieter setzte mir eine Frist bis zum Auszug von 10 Tagen(also der 31.10.2006).Meine Frage:Ist es wirklich zulässig den Mieter innerhalb von 10 Tagen auf die Strasse zu setzen???
Ich bräuchte mal eure Hilfe.Folgendes:
Am 21.10.2006 erhielt ich die fristlose Kündigung wegen Miet-und Kautionsrückständen. Der Vermieter setzte mir eine Frist bis zum Auszug von 10 Tagen(also der 31.10.2006).Meine Frage:Ist es wirklich zulässig den Mieter innerhalb von 10 Tagen auf die Strasse zu setzen???