befristet ja/nein?

Diskutiere befristet ja/nein? im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hi, ich wollte nur kurz ein paar Erfahrungen einholen, welche Art von Mietverträgen - befristet oder unbefristet - sinnvoller sind. Meine...
  • befristet ja/nein? Beitrag #1

B.Langer

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Hi,

ich wollte nur kurz ein paar Erfahrungen einholen, welche Art von Mietverträgen - befristet oder unbefristet - sinnvoller sind. Meine Literatur gibt da nicht viel her...

danke und grüße
Björn
 
#
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  • befristet ja/nein? Beitrag #2

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Original von B.Langer
Hi,

ich wollte nur kurz ein paar Erfahrungen einholen, welche Art von Mietverträgen - befristet oder unbefristet - sinnvoller sind. Meine Literatur gibt da nicht viel her...

danke und grüße
Björn

in wie fern willst Du den einen befristeten Anwänden? du kannst aber einen Kündigungsausschluss über 4 Jahre vereinbaren.... das ist net schlecht...wenn es ein solider mieter ist
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #3

Andy027

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Hi Björn,

die Antwort (wie so oft): das hängt davon ab!

Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die unbefristete Variante zu bevorzugen, da Dir dann ohne weitere Prüfung die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt wird. Einziges Problem - den Mieter evtl. mal rauszubekommen (wer schützt denn heutzutage Eigentümer/Investoren?).

Unter dem Aspekt der Sicherheit kann ich Dir den befristeten empfehlen. Steuerlich ist der aber nur dann unbedenktlich, wenn Du innerhalb des befristeten Zeitraumes einen Totalüberschuß (Überschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten) erzielen kannst.

Viele Grüße
Andy027
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #4

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Original von Andy027
Einziges Problem - den Mieter evtl. mal rauszubekommen (wer schützt denn heutzutage Eigentümer/Investoren?).
Du kannst nicht einfach inen befristeten Mietvertrag abschließen,,, die Vorschriften des 575 BGB sind einzuhalten, ansonsten ist er unbefristet und deswegen sage ich ja, dass man das gesetz mit einem Kündigungsauschluss umgehen sollte, denn dann ist man steuerlich auch auf der richtigen sicheren Seite...
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #5

Andy027

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Aber gerne :zwinker

Damit das ganze BGB-konform ist, mußt Du allerdings als Grund den "Eigenbedarf" angeben und dem Mieter nachher auch wirklich sagen, er muß raus, weil Du jetzt reinwillst.

Nur sch..., wenn Du das bei zwei Wohnungen machst.
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #6

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Original von Andy027
Aber gerne :zwinker

Damit das ganze BGB-konform ist, mußt Du allerdings als Grund den "Eigenbedarf" angeben und dem Mieter nachher auch wirklich sagen, er muß raus, weil Du jetzt reinwillst.

Nur sch..., wenn Du das bei zwei Wohnungen machst.

muss man immer!
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #7

Andy027

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Yo. Nur, ob Du dann tatsächlich Deine eigenen Möbel hineinpackst oder die des neuen Mieters, das ist die andere Frage :D
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #9

Andy027

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Hi auch wieder,

ist doch so schwierig nicht:
Als Grund (!) mußt Du Eigenbedarf angeben, um überhaupt eine rechtskräftige Befristung machen zu dürfen (wg. §575 Absatz 1 BGB). Ob Du nachdem der Mieter ausgezogen ist wirklich einziehst oder dann die Wohnung an den nächsten vermietest, ist die andere Frage (wo kein Kläger, da kein Richter - erstens; und zweitens: ist er erstmal draußen, kommt er nicht mehr rein :D :D :D.)

Viele Grüße
Andy
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #10
Martens

Martens

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moin zusammen,

diese ganzen Tricksereien bringen doch nichts.

Man kann dem Frager nur offen und ehrlich antworten, daß ein befristetes Wohnraum-Mietverhältnis im allgemeinen nicht zulässig ist. Punkt fertig aus.

Eigenbedarf anmelden, dann fremde Möbel 'reinstellen, so tun als ob, was soll das alles?

Die Gesetze sind allgemein bekannt, das sind die Spielregeln, an die sich Vermieter und Mieter zu halten haben.
Gerade Investoren sollten soetwas vorher wissen und sich darauf einstellen können...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #11

Andy027

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Okay :)

...dann will ich die Frage (eingangs) einfach und klar beantworten:

1. Befristeter Mietvertrag ist besser
2. wenn Du einen Grund für die Befristung suchst, findest Du einen
3. einfach nur der Sicherheit wegen halber

Viele Grüße
Andy027

Martens: mit Mietern gibt es heutzutage viel zuviele Probleme, als daß man sich da einfach in Sicherheit wiegt und wartet, was da kommt...
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #12

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Original von Martens
daß ein befristetes Wohnraum-Mietverhältnis im allgemeinen nicht zulässig ist

aber der BGH hat doch entscheiden, dass man ein Kündigungsauschluss machen kann bis zu 4 Jahren...
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #13
Martens

Martens

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moin,

ein Kündigungsausschluß ist etwas ganz anderes, als ein befristetes Mietverhältnis.

Bei einem Kündigungsausschluß auf vier Jahre muß der Mieter vier Jahre Miete zahlen.

Bei einem auf vier Jahre befristeten Mietverhältnis muß der Mieter nach vier Jahren ausziehen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • befristet ja/nein? Beitrag #14

Insolvenzprofi

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Original von Martens
moin,

ein Kündigungsausschluß ist etwas ganz anderes, als ein befristetes Mietverhältnis.

Bei einem Kündigungsausschluß auf vier Jahre muß der Mieter vier Jahre Miete zahlen.

Bei einem auf vier Jahre befristeten Mietverhältnis muß der Mieter nach vier Jahren ausziehen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens

genau das meinte ich,,,
 
Thema:

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