Meike
Hallo an Alle!
Ich habe eine Klausel in meinem Mietvertrag stehen mit folgendem Wortlaut: Bis zum 31.12.2005 ist eine Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter ausgeschlossen. (siehe BGB § 557a - Abs.3). Danach geht der Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis über.
Meine dringende Frage nun zu wann kann ich kündigen??
Einige sage zum 31.12.05 andere sagen zum Ende Januar 06 die nächsten sage Ende März 06.
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit. Vielen Dank für die Antworten im vorraus...
Grüße Meike
Ich habe eine Klausel in meinem Mietvertrag stehen mit folgendem Wortlaut: Bis zum 31.12.2005 ist eine Kündigung des Mietvertrages durch den Mieter ausgeschlossen. (siehe BGB § 557a - Abs.3). Danach geht der Mietvertrag in ein unbefristetes Mietverhältnis über.
Meine dringende Frage nun zu wann kann ich kündigen??
Einige sage zum 31.12.05 andere sagen zum Ende Januar 06 die nächsten sage Ende März 06.
Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit. Vielen Dank für die Antworten im vorraus...
Grüße Meike