Gast
Hallo Ihr Lieben!
Wühle mich schon recht fleißig durch die ganzen Themen hier, da ich auch ein problem mit einer gemieteten Wohnung habe.
Ich bin wegen dem Job umgezogen und habe den Vertrag Ende Januar 2006 unterschrieben. Mietdauer ist 1.2.2006 bis 28.2.2007.
Wäre ja weiter nicht schlimm. Das Problem aber ist, adß mein Arbeitsvertrag leider nicht verlängert wurde und ich daher erstmal wieder ausziehe und
zurück zum Freund, 300 km entfernt.
laut Mietvertrag steht drin:
§2-Mietzeit und ordentliche Kündigung:
1.b) Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2006 und endet am 28.2.2007. Es verlnägert sich jedoch um 3 Monate, wenn es nicht gekünigt ist. Kündigungsfrsten siehe 2.
2. Kündigungsfristen:
Kündigungsfristen zu 1.a und 1.b: Die kündiungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des WOhnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. etc.
Mein Vermieter meint, daß ich vorher nicht aus dem vertrag rauskomme, da er befristet abgeschlossen wurd und ich quasi bis ende februar 2007 die miete zahlen darf, obwohl ich erstmal arbeitslos bin und die wohnung auch nicht nutze.
Wir beide suchen nachmieter, der meinen vertrag übernimmt aber da will der vermieter auch nicht jeden mieter drin haben...
ich habe mit folgendem text gekündigt (nahc vorgabe des vermieters):
ich kündige die wohnung bis zum 28.3.2007. hilfsweise zum nächst möglichen termin.
Jeder sagt mir bezüglich der gesetzlichen regelung etwas anderes und ich habe gar keien ahnung, wie lange ich im worst case die miete zahlen "darf".
oder verstehe ich die ganze rechtliche neuregelung von 09.2001 richtig und mein vertrag ist nicht rechtens und ich habe bei der kündigung anfang mai drei moante kündigungsfrist ud muß spätestens bis einschließlich august die miete zahlen?
Würde mich sehr über eure hilfe freuen, damit ich endlich was hieb- und stichfestes in der hand habe.
1000 Dank im voraus.
Liebe Grüße
Elli
Wühle mich schon recht fleißig durch die ganzen Themen hier, da ich auch ein problem mit einer gemieteten Wohnung habe.
Ich bin wegen dem Job umgezogen und habe den Vertrag Ende Januar 2006 unterschrieben. Mietdauer ist 1.2.2006 bis 28.2.2007.
Wäre ja weiter nicht schlimm. Das Problem aber ist, adß mein Arbeitsvertrag leider nicht verlängert wurde und ich daher erstmal wieder ausziehe und
zurück zum Freund, 300 km entfernt.
laut Mietvertrag steht drin:
§2-Mietzeit und ordentliche Kündigung:
1.b) Das Mietverhältnis beginnt am 1.2.2006 und endet am 28.2.2007. Es verlnägert sich jedoch um 3 Monate, wenn es nicht gekünigt ist. Kündigungsfrsten siehe 2.
2. Kündigungsfristen:
Kündigungsfristen zu 1.a und 1.b: Die kündiungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des WOhnraumes weniger als 5 Jahre vergangen sind. etc.
Mein Vermieter meint, daß ich vorher nicht aus dem vertrag rauskomme, da er befristet abgeschlossen wurd und ich quasi bis ende februar 2007 die miete zahlen darf, obwohl ich erstmal arbeitslos bin und die wohnung auch nicht nutze.
Wir beide suchen nachmieter, der meinen vertrag übernimmt aber da will der vermieter auch nicht jeden mieter drin haben...
ich habe mit folgendem text gekündigt (nahc vorgabe des vermieters):
ich kündige die wohnung bis zum 28.3.2007. hilfsweise zum nächst möglichen termin.
Jeder sagt mir bezüglich der gesetzlichen regelung etwas anderes und ich habe gar keien ahnung, wie lange ich im worst case die miete zahlen "darf".
oder verstehe ich die ganze rechtliche neuregelung von 09.2001 richtig und mein vertrag ist nicht rechtens und ich habe bei der kündigung anfang mai drei moante kündigungsfrist ud muß spätestens bis einschließlich august die miete zahlen?
Würde mich sehr über eure hilfe freuen, damit ich endlich was hieb- und stichfestes in der hand habe.
1000 Dank im voraus.
Liebe Grüße
Elli