softballandi69
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob ich als vermieter das recht habe, die wohnung meines mieters nach vorankündigung mit ihm zu begehen, um mal zu sehen, ob er irgendwelche gravierenden veränderungen in der wohunung vorgenommen hat? oder um zu schauen, ob irgendwo schimmel ist etc. oder ist das nur bei notfällen wie z. b. wasserrohrbruch möglich?
gruß
andrea
kann mir jemand sagen, ob ich als vermieter das recht habe, die wohnung meines mieters nach vorankündigung mit ihm zu begehen, um mal zu sehen, ob er irgendwelche gravierenden veränderungen in der wohunung vorgenommen hat? oder um zu schauen, ob irgendwo schimmel ist etc. oder ist das nur bei notfällen wie z. b. wasserrohrbruch möglich?
gruß
andrea