jobau
Hallo Forum,
Ich habe ein 2-Familienhaus geerbt, in dem ich nun selber wohne. Die Einligerwohnung ist
vermietet. Der Mieter ist nach einer Operation auf den Rollstuhl angewiesen. Das
Verhältnis war und ist sehr angespannt. Es gab sogar schon ein Gerichtsverfahren, weil
die Mieter nur einen geringen Teil der Nebenkosten zahlen wollten. Diesen Prozess habe
ich gewonnen. Vor diesem Hintergrund bin ich nur noch bereit Ausagbe für die Mietwohnung
zu tätigen, die ich wirklich übernehmen muss.
Nun zu meiner Frage:
Der Mieter hat ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung auf der Toilette einen breiten,
behindertengerechten Sitz mit Stützgriffen montiert. Meiner Meinung nach, hat sich nun
durch die erhöhte Beanspruchung die Bodenverschraubung so stark gelockert, dass die
Toilette vom Fachmann repariert oder sogar ausgetauscht werden muss. Unter normalen
Umständen würde ich die Kosten ja übernehmen. Aber da gerade im Moment das Verhältnis
wieder sehr angespannt ist, bin ich dazu nur bereit, wenn ich muss. Kann mir vielleicht
jemand Auskunft darüber geben, ob der Umbau der Toilette tatsächlich nur mit meinem
Einverständnis hätte durchgeführt werden und ich somit nicht für Schäden haftbar gemacht
werden kann?
Danke für jede Antwort
Gruß Jörg
Ich habe ein 2-Familienhaus geerbt, in dem ich nun selber wohne. Die Einligerwohnung ist
vermietet. Der Mieter ist nach einer Operation auf den Rollstuhl angewiesen. Das
Verhältnis war und ist sehr angespannt. Es gab sogar schon ein Gerichtsverfahren, weil
die Mieter nur einen geringen Teil der Nebenkosten zahlen wollten. Diesen Prozess habe
ich gewonnen. Vor diesem Hintergrund bin ich nur noch bereit Ausagbe für die Mietwohnung
zu tätigen, die ich wirklich übernehmen muss.
Nun zu meiner Frage:
Der Mieter hat ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung auf der Toilette einen breiten,
behindertengerechten Sitz mit Stützgriffen montiert. Meiner Meinung nach, hat sich nun
durch die erhöhte Beanspruchung die Bodenverschraubung so stark gelockert, dass die
Toilette vom Fachmann repariert oder sogar ausgetauscht werden muss. Unter normalen
Umständen würde ich die Kosten ja übernehmen. Aber da gerade im Moment das Verhältnis
wieder sehr angespannt ist, bin ich dazu nur bereit, wenn ich muss. Kann mir vielleicht
jemand Auskunft darüber geben, ob der Umbau der Toilette tatsächlich nur mit meinem
Einverständnis hätte durchgeführt werden und ich somit nicht für Schäden haftbar gemacht
werden kann?
Danke für jede Antwort
Gruß Jörg