Gast
Hallo zusammen,
habe vor wenigen Tagen meine ETW notariell verkauft.
Geld und Besitzübergang ist für den 30.4.vereinbart.
Das monatlich im Voraus zu zahlende Hausgeld zahlt also ab 1.Mai der neue Eigentümer.
Muß nun zu diesem Termin auch eine Heizkostenzwischenabrechnung gemacht werden?, oder könnte man es auch "so laufen" lassen, wobei wahrscheinlich der Neue einen geringen Vorteil hätte, da in den ersten 4 Monaten wg. Leerstand wenig geheizt worden ist. Aber das Ablesen kostet ja auch etwas.
Gruß
kbn
habe vor wenigen Tagen meine ETW notariell verkauft.
Geld und Besitzübergang ist für den 30.4.vereinbart.
Das monatlich im Voraus zu zahlende Hausgeld zahlt also ab 1.Mai der neue Eigentümer.
Muß nun zu diesem Termin auch eine Heizkostenzwischenabrechnung gemacht werden?, oder könnte man es auch "so laufen" lassen, wobei wahrscheinlich der Neue einen geringen Vorteil hätte, da in den ersten 4 Monaten wg. Leerstand wenig geheizt worden ist. Aber das Ablesen kostet ja auch etwas.
Gruß
kbn