wolle
Wird in einer Mietwohnung der Prostitution nachgegangen,
so ist dies nach Ansicht des Gerichts ausreichend, um dem
Mieter zu kündigen, da der mit der Prostitution verbundene
ständige Freierwechsel eine größere Belästigung für die
Hausgemeinschaft ist. Es ist nicht notwendig, weitere
konkrete Beeinträchtigungen nachzuweisen.
OLG Frankfurt - Az: 20 W 59/03
so ist dies nach Ansicht des Gerichts ausreichend, um dem
Mieter zu kündigen, da der mit der Prostitution verbundene
ständige Freierwechsel eine größere Belästigung für die
Hausgemeinschaft ist. Es ist nicht notwendig, weitere
konkrete Beeinträchtigungen nachzuweisen.
OLG Frankfurt - Az: 20 W 59/03