Beiratsvorsitzender

Diskutiere Beiratsvorsitzender im Verwaltungsbeirat Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, eine Frage, wenn ein Beiratsvorsitzender eigenständig,(ohne die anderen Beiräte) handelt, und dafür Kosten entstehen, wer ist dann...
  • Beiratsvorsitzender Beitrag #1

Lurgi

Hallo,

eine Frage, wenn ein Beiratsvorsitzender eigenständig,(ohne die anderen Beiräte) handelt, und dafür Kosten entstehen, wer ist dann verantwortlich?

Danke für Eure Antwort

:wink
 
#
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  • Beiratsvorsitzender Beitrag #2

Beluga

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Wenn die Eigentümer mit den entstandenen Kosten nicht einverstanden
sind, hat der betr. Beirat selbst zu tragen.
Allerdingt haben die Eigentümer objektiv zu sein in ihrer Beurteilung und Entscheidung. :zwinker
 
  • Beiratsvorsitzender Beitrag #3
Martens

Martens

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moin,

der Beirat hat (ohne entsprechenden Beschluß der Eigentümerversammlung) keinerlei Handlungskompetenz, weder einer der Beiräte allein, noch alle zusammen.

Eine WEG wird im Außenverhältnis einzig durch den Verwalter vertreten.

Wenn also jemand Kosten produziert, darf er sie selbst tragen.

Eine hiervon im Nachhinein abweichende Entscheidung der Eigentümergemeinschaft ist möglich.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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