Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!!

Diskutiere Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; In meinem Mietshaus habe ich mit einer Mieterin einen alten Inklusivmietvertrag (vor meiner Zeit). In dieser Wohnung wohnen eigendlich nur die...
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #1

coco11

In meinem Mietshaus habe ich mit einer Mieterin einen alten Inklusivmietvertrag (vor meiner Zeit). In dieser Wohnung wohnen eigendlich nur die Mieterin und Ihre zwei kleinen Kinder. Innerhalb der letzten Monate finde ich aber immer neue Nachnamen an der Wohnungstür bzw. Briefkasten (zwei an der Tür und vier am Briefkasten) und das ohne Ansage der Mieterin. Nun bin ich natürlich besonders bei einem Inklusivmietvertag (ich zahle die Wasserkosten) sehr daran interessiert, wer in dieser Wohnung alles wohnt. Aus diesem Grund habe ich mich schriftlich an das zentrale Melderegister gewandt. Dort wurde mir nun gesagt, ich hätte keine Möglichkeit eine Auskunft zu bekommen, solange ich weder Vornamen noch Geburtsdatum der evtl. Bewohner hätte. Ich habe aber leider nur Nachnamen. Nun will ich natürlich auch abgesehen von den Mehrkosten sichergehen, dass in meinem Haus nicht irgendwelche illegalen Dinge vor sich gehen. Gibt es nicht doch eine Möglichkeit rauszufinden, wer alles in dieser Wohnung gemeldet ist?????
Ich danke Euch im Voraus!
Grüße,
coco11
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #2

hase101

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1. ist es mal die Frage ob du die Mieterin raushaben möchtest oder nicht.

Denn ich denke neue Namen an der Tür , Briefkasten zeugen ja wohl von Untervermietung oder halt Partner hin die dort mit eingezogen sind.

Dieses müsste die Frau natürlich bei dir ( sprich ihrer Vermieterin) melden.

Tut sie dieses nicht , wäre das meiner Meinung nach ein Kündigungsgrund ( 3 Monate frist denke ich mal)

2. wenn du die Mieterin behalten möchtest , hilft vielleicht auch ein Gespräch, wo du deine Standpunkte klarlegst und zwar das du ja an 3 Personen vermietet hast und nicht an mehr und wenn mehr Personen halt in der Wohnung wohnen würden, das die Nebenkosten die damals errechnet wurden nicht mehr passen würden und das somit ein Anpassung erforderlich wäre.

Vielleicht sind dieses ja schon Gedanken, die dir helfen?!
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #3

wolle

@hase
schön mal wieder was von dir zu sehen/hören.
Hab dich schon vermißt :D

Alles richtig (3 Monate frist usw..) - bestanden - setzen :D

@coco
frag die Mieterin einfach. wenn sie keine Auskunft geben will, weise sie auf den Vertragsbruch hin. Sie muss dir eben Vorname und Geb-Datum evtl sogar Beruf und Verwandschaftsverhältnis angeben.
Damit kannst du zum Meldeamt gehen.
..und schon wieder machen die Mieterpflichten richtig Sinn! :D..
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #4

hase101

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uhi Capo ... hat mich vermisst *lacht* und das wo ich doch erst einmal hier war ;-)
freut mich aber das ich einen bleibenden Eindruck bei dir Hinterlassen habe *smile*

Ich war aber heute deshalb hier auch fleissig gewesen und habe einen Mietvertrag hier reingesetzt , der vielleicht einigen Helfen kann.

Coco dort unter § 24 Kündigungsrecht Absatz 3a dort steht auch was von vertragswidrigen Gebrauch welches sich dann auch noch auf das BGB § 553 bezieht. Kannst ja vielleicht bei Google unter dem § auch noch einmal schauen, ob du da was genaueres besseres findest.
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #5

coco11

Danke für die Antworten!
Naja, dann werde ich um eine Abmahnung wohl nicht herumkommen.
Die Mieterin läßt sich nämlich auf kein Gespräch darüber ein und von einem höheren Betriebskostenanteil will sie auch nichts hören. "Bei Ihr sei vertraglich doch alles inklusiv." Sie zahlt übrigens alles in Allem 179,-€ für 88 m². Die Vorbesitzerin des Haues hat sich die letzten 15 Jahre nicht getraut die Miete zu erhöhen. ich kann die Miete jetzt zwar um 20% erhöhen und dann noch ein bischen durch Modernisierungen. Das wars dann aber auch. Aus diesem Inklusivmietvertrag komme ich so leicht nicht raus.
Das wird sicherlich nicht meine letzte Frage, bzw. mein letzter Beitrag in diesem Forum gewesen sein. Also bis bald!!

Grüße,
coco11 :2.gif:
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #6

wolle

Das wird sicherlich nicht meine letzte Frage, bzw. mein letzter Beitrag in diesem Forum gewesen sein.

Das hört man gern :)

Wir freuen uns schon drauf :D
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #7

hase101

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Original von coco11
Sie zahlt übrigens alles in Allem 179,-€ für 88 m². Die Vorbesitzerin des Haues hat sich die letzten 15 Jahre nicht getraut die Miete zu erhöhen. ich kann die Miete jetzt zwar um 20% erhöhen und dann noch ein bischen durch Modernisierungen.

Grüße,
coco11 :2.gif:

Coco , für was zahlt sie 179 Euro? , doch nicht etwa für miete und Nebenkosten?

Falls ja, liegst du egal wo du die Wohnung sein sollte mit sichterheit weit unter preis.

Wie hoch ist denn die Ortsübliche Miete ?

Anpassungen sind ja wie du schon sagtest dann möglich... bis zu 20 % wenn ich mich nicht irre...ich glaube so eine Mieterhöhung die man dann glaube ich auch Begründen müsste ( Anpassung an dem Ortsüblichen Mietspiegel oder so )

Und in wie weit ..hmm wann die nächste Mieterhöhung dann sein darf , weiss ich nicht , denke aber da kann Capo bestimmt mehr zu sagen.

Wäre doch was , wenn man da nicht auf anderem Wege eine Lösung finden würde, wenn die Mieterin meint sich querstellen zu müssen.
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #8

wolle

Die anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete geht nur bis maximal 20% der bisherigen Kaltmiete. Es sei denn, es wird ein neuer Vertrag geschlossen. Dann ist eine direkte Anpassung möglich!
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #9

hase101

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lol , welcher mieter würde einem neuen Vertrag zustimmen?

Was aber wohl noch interessant wäre, wenn man nach der Erhöhung von diesen 20 % immer noch unter der Ortsüblichen Miete liegt, wann darf man mit der selben Begründung wieder erhöhen?
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #10

wolle

15 Monate später...
Man sollte unter 20% bleiben, weil ab 20% die Kappunbgsgrenze liegt, deren Überschreitung strafrechtlich verfolgt wird...
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #11

hase101

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ah ja, dann also am besten 18 % erhöhung ( man will ja nicht unverschämt sein) und dann halt nach 15 monaten..oder 16 dann die nächste erhöhung.

Wie lange vorher muss man eine Erhöhung nochmal bekannt geben, bis sie wirksam wird?
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #12

wolle

Da gibt es auch eine nette Eselsbrücke.

Die 15 Monate kommen folgendermaßen Zustande.
Mieterhöhung alle 12 Monate + die Vorlauffrsit (Also Ankündigung) sind 15 Monate :)
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #13

hase101

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ah, nun hat auch ein Laie so wie ich es verstanden . Ich fasse dann nochmal kurz zusammen.

Mieterhöhungen, solange sie unter der Ortsüblichen Miete sind, kann bis zur ortsüblichen Miete innerhalb von 12 monaten um bis zu 20 % erhöht werden..lieber etwas unter den 20 % bleiben, da es sonst evtl missverständnisse geben könnte.

Mieterhöhungen müssen immer mindestens 3 Monate vorher angekündigt werden.

In dieser Ankündigung muss eine Begründung stehen.

Das wars glaube ich oder? :D

Ach ja , als Mieter kann man soweit ich weiss, beim Rathaus erfragen, wie hoch die Ortsübliche Miete in dem Ortsteil ist .

Vermieter bekommen dort soweit ich weiss keine Auskunft.

Das ganze bekommt man auch telefonisch jedenfalls war es bei uns so mal der Fall ;-))
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #14

wolle

Der Mietspiegel ist für Vermieter nicht immer kostenlos...

Die Mieterhöhung wegen Modernisierung kann immer nach jeder Modernisierung erfolgen (11% der Baukosten auf die Jahresnettomiete)

Ansonsten alles richtig...
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #15

coco11

Jetzt muß ich in die Diskussion doch auch noch einiges einwerfen!
Ich habe heute nachgelesen, dass ich zwar alle 15 Monate die Miete erhöhen kann, aber dass ich die Kappungsgrenze von 20% in drei Jahren einhalten muß. Das heißt für mich, ich kann jetzt 20% erhöhen, da in den letzten drei Jahren die Miete nicht erhöht worden ist, dann aber erst wieder in drei Jahren. Habe ich übrigens aus einem Buch, das ich sehr empfehlen kann: "Das Vermieter-Praxishandbuch vom Rudolf Haufe Verlag".
Bei den 179 € muß ich auch erst mal ca. 90 € Betriebskosten abziehen, dann bleiben noch 89 € Kaltmiete, die ich dann um 20% erhöhen kann. Ist nicht viel!?! Von einem neuen Vertrag will sie natürlich nicht wissen!
Was den Mietspiegel betrifft, bei uns in Berlin kann man den über Internet www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel genau abfragen. Denke mal das müsste jede Stadt haben.

Grüsse,
:64.gif:
coco11
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #16

hase101

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wow 89 Euro für 88 qm somit 1 Euro pro qm .

Coco hast du nochmehr wohnungen zu verschenken? Mieter rennen dir bei dem Preis bestimmt die Bude ein *gg*

Darf ich mal fragen wie hoch bei euch die vergleichbare Miete ist in anderen Wohnungen? würde mich mal echt interessieren.
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #17

coco11

Die neuen Wohnungen ( frisch saniert ) vermiete ich jetzt für 6,50€ - 7,50€ kalt!
Auch zu diesem Preis waren die schnell vermietet. Ist ja auch Berlin-Mitte!!
Gott sei Dank haben wir auch nur noch drei Altlasten (Altmieter) im Haus und mit zwei davon läßt sich reden.
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #18

wolle

In Berlin könnte die Miete auch bei 9€ pro qm liegen, denke ich.
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #19

hase101

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Wie ist das eigentlich wenn man 20 % erhöht hat und dann z.B. ein halbes Jahr später modernisiert, darf man dann auch noch die modernisierungsmassnahmen auf die Mieter umschlagen oder zählt da nach wie vor , das man ja erst um 20 % erhöht hat und somit die nächsten 3 Jahre nicht erhöhen darf?
 
  • Bekomme keine Auskunft aus dem Melderegister!! Beitrag #20

wolle

eine schöne Standardfrage ;)
Die Modernisierung ist keine Erhöhung. Sind Modernisierungen in der Vergangenheit durchgeführt worden, die die Miete erhöht haben, so werden und dürfen diese bei einer Mieterhöhung herausgerechnet werden. So wird der Vermieter dazu bewegt, sein Objekt auf dem laufenden zu halten.
 
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