Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter.

Diskutiere Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Meine Mieter verhalten sich unverschämt und beleidigend ggü. der HV und mir, dem Vermieter. Zudem bemängelt der Mieter fortlaufend Sachen, wenn...
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #1

raschi001

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Meine Mieter verhalten sich unverschämt und beleidigend ggü. der HV und mir, dem Vermieter. Zudem bemängelt der Mieter fortlaufend Sachen, wenn ich dann aber etwas unternehmen will, lehnen Sie Mithilfe (zum Beispiel Fotos) ab und wirft mir stattdessen irgendwelche Vorwürfe an den Kopf.
Das verzögert die Reparaturen, was dann irgendwie auch immer wieder meine Schuld wird.
Es sind zudem auch schon einige Beleidigungen gefallen die ich jetzt nicht wiederholen möchte. Ich bin jetzt soweit, das ganze Mal mit einem Anwalt zu besprechen und mich hier beraten zu lassen (besser spät als nie).
Ihr könnt euch denken, dass ich die Mieter einfach nur loshaben will.
Meine Strategie wäre, eine Kündigung aufgrund der Beleidigungen anzustreben. Alternativ könnte ich halt auch einfach in die Wohnung einziehen und dort mein Büro einrichten. Den Platz könnte ich eigentlich auch gut gebrauchen.
Was ist die bessere Strategie?

Irgendwie muss ich jetzt möglichst effektiv aktiv werden. Denn ich halte es nicht mehr aus mit den ständigen Anrufen und Nachrichten unterhalb der Gürtellinie.Es geht bereits seit 4 Jahren so, wenn es auch zwischendurch schonmal besser lief.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #2
dots

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Zudem bemängelt der Mieter fortlaufend Sachen, wenn ich dann aber etwas unternehmen will, lehnen Sie Mithilfe (zum Beispiel Fotos) ab
Nun ja, ich denke, dass die Mieter nur innerhalb sehr enger Grenzen dazu verpflichtet sind, dir (mit-) zu helfen.

Vielleicht mal die eigene Erwartungshaltung überdenken?
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #3

ehrenwertes Haus

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Meine Mieter verhalten sich unverschämt und beleidigend ggü. der HV und mir, dem Vermieter.
Was genau darf man sich darunter vorstellen?
Da hat Jeder andere Vorstellungen.

Zudem bemängelt der Mieter fortlaufend Sachen,
Das ist eine der Pflichten von Mietern Mängel zu melden.

aber etwas unternehmen will, lehnen Sie Mithilfe (zum Beispiel Fotos) ab und wirft mir stattdessen irgendwelche Vorwürfe an den Kopf.
Die Pflicht des Mieters bei der Mängelbeseitigung mitzuwirken besteht nur aus Zugang zu rechtzeitig bekannt gegebenen Terminen zur Mängelbeseitigung zu ermöglichen.

Wenn es sich um die gleiche Wohnung wie hier Schimmel: Bauschäden oder schlechtes Lüften? handelt, könnten bestimmte Vorwütfe durchaus zutreffen sein.

Das verzögert die Reparaturen, was dann irgendwie auch immer wieder meine Schuld wird.
Wozu brauchst du Fotos? Handwerkertermine kann man auch ohne Bildchen vereinbaren.
Wenn du das nur mit Bildchen eines Mangels hinbekommst, liegt das Problem wirklich bei dir.
Du könntest den Mangel auch selbst in Augenschein nehmen oder deine Handwerker um vorher/nachher-Bilder bitten.



Meine Strategie wäre, eine Kündigung aufgrund der Beleidigungen anzustreben.
Nicht der einfachste Weg zu einer wirksamen Kündigung. Du wärst nicht der 1. dem man mitteilt, dass das was du als Beleidigung empfindest rechtlich keine ist, nur Umgangssprache für den Mieter.
Unmöglich ist eine solche Kündigung nicht, kommt halt auf den genauen Wortlaut und die Beweisbarkeit an.

Alternativ könnte ich halt auch einfach in die Wohnung einziehen und dort mein Büro einrichten. Den Platz könnte ich eigentlich auch gut gebrauchen.
Echter Eigenbedarf funktioniert praktisch immer als Kündigungsgrund. Die Hauptfrage ist dann die Ziehfrist, mit oder ohne finanzielles Entgegenkommen des VM.


Irgendwie muss ich jetzt möglichst effektiv aktiv werden. Denn ich halte es nicht mehr aus mit den ständigen Anrufen und Nachrichten unterhalb der Gürtellinie.Es geht bereits seit 4 Jahren so, wenn es auch zwischendurch schonmal besser lief.
Und dir ist wirklich nicht klar, was die letzten 4 Jahre das eigentliche Problem war bwz. ist?
Du hast die letzten Jahre keine Grenzen gesetzt, dem Mieter damit signalisiert, dass sein Verhalten für dich im Großen und Ganzen ok ist. Ein Richter wird fragen, was sich geändert hat, warum du jetzt das Verhalten kritisiert, dass du jahrelang toleriert hast.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #4

Ferdl

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Mein ergänzender Rat, ziehe einen Fachanwalt für Miet- und Eigentumsrecht hinzu, bevor du irgendetwas Richtung Kündigung unternimmst. Die möglichen Fehler die du da einbaust kann dann auch kein Anwalt mehr ausbügeln.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #5
Sweeney

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Meine Strategie wäre, eine Kündigung aufgrund der Beleidigungen anzustreben.
Ich halte es für wenig zielführend, die Beleidigungen des Mieters als Kündigungsgrund zu wählen. Sobald der Vorwurf der Beleidung im Raum steht, dürfte der Mieter alles abstreiten und Du würdest ohne belastbare Nachweise kaum überzeugen können.

Selbst wenn wir davon ausgehen, dass es Nachweise geben sollte oder der Mieter die Beleidigung einräumt, so bliebe noch immer zu klären, ob die Äußerungen den Vermieter überhaupt zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Das Mietverhältnis müsste argumentativ durch die Äußerungen des Mieters derart nachhaltig erschüttert worden sein, dass eine Fortsetzung nicht zumutbar wäre. Da hier bislang überhaupt keine Informationen vorliegen, was der Mieter überhaupt gesagt hat, kann auch niemand einschätzen, ob die Äußerungen unzumutbar waren.

Da hier ein berechtigter Eigenbedarf vorliegt, würde ich strategisch keine Zeit und Mühe mit den Beleidigungen verschwenden. Der Eigenbedarf ließe sich wesentlich einfacher begründen und dürfte auch zu einer höheren Erfolgsaussicht und somit Planungssicherheit führen.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #6

Gast25960

Da hier ein berechtigter Eigenbedarf vorliegt, würde ich strategisch keine Zeit und Mühe mit den Beleidigungen verschwenden. Der Eigenbedarf ließe sich wesentlich einfacher begründen und dürfte auch zu einer höheren Erfolgsaussicht und somit Planungssicherheit führen.
Dem würde ich grundsätzlich zustimmen. Das mit den Beleidigungen ist das juristische Äquivalent zum Glücksspiel - wenn man andere Optionen hat, dann lieber die nutzen!

Alternativ könnte ich halt auch einfach in die Wohnung einziehen und dort mein Büro einrichten. Den Platz könnte ich eigentlich auch gut gebrauchen.
Das allerdings lässt bei mir dezent die Alarmglocken schrillen, vielleicht vollkommen unnötig, aber ich frage trotzdem lieber: Wie ist das zu verstehen? Du willst aus Deiner jetzigen Wohnung/Haus ausziehen und komplett in die Wohnung des Mieters wechseln weil die größer ist und Du da dann endlich genug Platz für Dein Homeoffice hättest? Das wäre Eigenbedarf, ja. Wenn Du damit allerdings meinst, dass Du da mit Deinem Büro einziehst, ansonsten aber in Deiner jetzigen Wohnung bleibst - das ist nicht zwingend Eigenbedarf. Das wäre dann ggf. eine Zweckentfremdung (weil Wohnraum nun gewerblich genutzt werden soll) und das ist nicht immer und überall zulässig und zusätzlich sind die Anforderungen an die Begründung vergleichbar mit den Anforderungen an eine wirtschaftlichen Verwertung. Da kommt es dann sehr auf die genauen Umstände an, ob Du diesen Weg überhaupt gehen kannst. Oder wäre das entsprechende Büro privat, dann könnte es schon wieder ein bisschen anders aussehen, wäre aber auch bestimmt kein Selbstgänger mit dem Eigenbedarf.

Nur so als kleine Denkanstöße 😉
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #7

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Der Vermieter muss sich keine Beleidigungen gefallen lassen.
Bezeichnet ein Mieter einen Vermieter im Streit als „ Depp“, kann der Vermieter sich fristlos vom Mietverhältnis lösen, so ein Amtsgericht. Eine so derbe Beleidigung des Vermieters ist laut Gericht eine so schwerwiegende Vertragsverletzung, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar macht. Auch muss der Vermieter nicht vor der Kündigung des Mietverhältnisses den Mieter erst abmahnen.
Fazit: Beleidigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mieters .
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #8

Gast25960

Bezeichnet ein Mieter einen Vermieter im Streit als „ Depp“, kann der Vermieter sich fristlos vom Mietverhältnis lösen, so ein Amtsgericht.
Will ich absolut nicht ausschließen, dass das irgendein Amtsgericht schon mal so entschieden hat. Aber da würde ich mich wirklich nicht drauf verlassen. Amtsgerichte treffen sehr, sehr oft Entscheidungen, die von der nächsthöheren Instanz sofort wieder kassiert werden. Ich habe schon Urteile gelesen, in denen ein Landgericht entschieden hat, ein einmaliges "Sie Arschloch" reicht nicht für eine fristlose Kündigung. Da muss vorher eine Abmahnung erfolgen.

Und dann kommt ja in den meisten Fällen die Beweisbarkeit hinzu. Der Vermieter behauptet, der Mieter hätte ihn Depp genannt, der Mieter sagt, das stimmt nicht. Und nu? Glaubst Du, dass da im Zweifel ein Gericht auf dieser Basis eine fristlose Kündigung durchwinkt? Wohl kaum. Da ist unser Rechtssystem (Gott sei Dank!) recht eindeutig - solange der Vermieter das nicht beweisen kann, wird er verlieren.

Fazit: Beleidigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mieters .
Unter gewissen Umständen, mit ganz viel Glück und mit Beweisen (am besten schriftlich, mindestens aber glaubwürdige Zeugen) stimmt da. Ob das in diesem Fall zutrifft, das können wir mit den vorliegenden Informationen nicht mal ansatzweise einschätzen.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #9
Sweeney

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Der Vermieter muss sich keine Beleidigungen gefallen lassen.

Fazit: Beleidigungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mieters .
Das Problem hat @Gast25960 schon ganz treffend formuliert: Es ist das juristische Äquiavlent zum Glücksspiel. Wie der Richter entscheidet, hängt vom Wetter, Frühstück usw. ab - Vorhersagen sind fast unmöglich.

Mir fällt als Beispiel das "Fuck You" Urteil ein. Das Gericht sieht in "Fuck you" keine Beleidigung, sondern eine "jugendsprachlich verbreitete Unmutsäußerung" (Amtsgericht Berlin-Köpenick: Urteil vom 06.10.2020 – 3 C 201/19) Lies Dir das vorbenannte Urteil mal durch zur Unterhaltung. Natürlich kann es sein, dass ein anderes Amtsgericht anders entscheiden würde. Dieser Fall zeigt jedoch, wie unvorhersehbar solche Konstellationen sein können.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #10

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Nachweisbar muss es zwingend sein.
Und Beleidigungen kommen oft mehrfach, dass ist dann eine heftigere Qualität, auch beim Richter.
Berechtigt eine fristlose Kündigung, ein Anwalt berät gerne.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #11

Gast25960

Nachweisbar muss es zwingend sein.
Und Beleidigungen kommen oft mehrfach, dass ist dann eine heftigere Qualität, auch beim Richter.
Das hört sich schon deutlich realistischer an 😉.

Aber in diesem Fall halte ich zumindest eine vorherige Abmahnung für absolut notwendig. Und zwar deswegen:
Es geht bereits seit 4 Jahren so, wenn es auch zwischendurch schonmal besser lief.
Das bedeutet nämlich, dass diese Situation seit vier Jahren vom Vermieter hingenommen wurde. Und jetzt auf einmal soll das wie aus dem Nichts derart unzumutbar sein, dass es für eine fristlose Kündigung OHNE Abmahnung reicht? Eher unwahrscheinlich...

ein Anwalt berät gerne.
Und da sind wir absolut einer Meinung. Ob nun eine Kündigung wegen Beleidigung infrage kommt, oder wegen Eigenbedarf, oder beides keine sinnvolle Option ist, ggf. erst vorbereitet werden muss (mit z.B. Abmahnungen), etc., das kann wirklich nur ein Fachanwalt beurteilen. Und genau dazu würde ich dem TE dringend raten.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #12

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Und Beleidigungen kommen oft mehrfach, dass ist dann eine heftigere Qualität, auch beim Richter.
Da du das so bestimmt sagst, wieviel Kündigungsklagen wegen Beleidung hast du schon gewonnen?
Du scheinst damit ja richtig viel Erfahrung zu haben.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #13

Ferdl

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In Sache Abmahnung, Beleidigung und co, sollte man sich darüber klar werden, welchen Weg man gehen will.
Wenn du erst Abmahnst und dann mit wackeliger Begründung auf Eigenbedarf kündigst, könnte die Glaubwürdigkeit des Eigenbedarfs arg ins Wanken geraten. Nur so als Denkanstoß.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #15

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Da du das so bestimmt sagst, wieviel Kündigungsklagen wegen Beleidung hast du schon gewonnen?
Du scheinst damit ja richtig viel Erfahrung zu haben.
Wieso spielt das hier eine Rolle?
Jeder Einzelfall ist unterschiedlich.

Als VM sollte der Fokus mindestens daraufhin ausgerichtet sein, das Recht auszuschöpfen und durchzusetzen.
Liebe Grüße
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #16

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Als VM sollte der Fokus mindestens daraufhin ausgerichtet sein, das Recht auszuschöpfen und durchzusetzen.
Natürlich. Auf sein Recht bestehen macht immer Sinn, selbst wenn man dabei drauf zahlt. Hauptsache das Recht wurde ausgeschöpft und durchgesetzt...

Wieso spielt das hier eine Rolle?
Jeder Einzelfall ist unterschiedlich.
Klar ist jeder Einzelfall unterschiedlich. Deswegen habe ich nach deiner Anzahl an Einzelfällen gefragt.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #17
taxpert

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Als VM sollte der Fokus mindestens daraufhin ausgerichtet sein, das Recht auszuschöpfen und durchzusetzen.
Das Schöne in D ist, dass die Person(en) am anderen Ende des "Durchsetzens" genau so fokusiert darauf sein dürfen eben IHRE Rechte auszuschöpfen und durchzusetzen! Am meisten freuen sich darüber natürlich die Heerscharen von Anwälten, die ansonsten ziemlich mittellos wären.

taxpert
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #18

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Natürlich. Auf sein Recht bestehen macht immer Sinn, selbst wenn man dabei drauf zahlt. Hauptsache das Recht wurde ausgeschöpft und durchgesetzt...


Klar ist jeder Einzelfall unterschiedlich. Deswegen habe ich nach deiner Anzahl an Einzelfällen gefragt.
Sie verstehen leider nicht den Unterschied zwischen auf Recht bestehen und seine Rechte zu nutzen.
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #19
Duncan

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Sie verstehen leider nicht den Unterschied zwischen auf Recht bestehen und seine Rechte zu nutzen.
Denke nicht, dass da das Problem liegt, eher daran, dass du nicht abwägen magst, welcher (juristische) Weg der sinnvollste, weil bei relativ geringem Aufwand erfolgversprechendste ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Genau das macht aber nicht nur den klugen Juristen, sondern auch den klugen Geschäftsmann und Vermieter aus. Ja, auch ich habe schon mal u.a. wegen Beleidigungen (erfolgreich) gekündigt, in Kombination mit Ruhestörung, Bedrohung, tätlichen Angriff ...
Es war also nur noch "Garnitur". War zumindest eindrücklich genug, als dass der anwaltlich vertretende Mieter die fristlose Kündigung akzeptierte und binnen der Frist auszog ...
 
  • Beleidigungen und Vermeiden von Mithilfe beim Mieter. Beitrag #20

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Denke nicht, dass da das Problem liegt, eher daran, dass du nicht abwägen magst, welcher (juristische) Weg der sinnvollste, weil bei relativ geringem Aufwand erfolgversprechendste ist, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Genau das macht aber nicht nur den klugen Juristen, sondern auch den klugen Geschäftsmann und Vermieter aus. Ja, auch ich habe schon mal u.a. wegen Beleidigungen (erfolgreich) gekündigt, in Kombination mit Ruhestörung, Bedrohung, tätlichen Angriff ...
Es war also nur noch "Garnitur". War zumindest eindrücklich genug, als dass der anwaltlich vertretende Mieter die fristlose Kündigung akzeptierte und binnen der Frist auszog ...
Danke Sie haben mir aus den Herzen gesprochen.
Aber bitte ersetze das 2. "klug" durch "erfolgreich", vielen herzlichen Dank.
 
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