Berthold57
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Guten Abend zusammen,
ich überlege derzeit, an einer Immobilienversteigerung teilzunehmen. Dabei frage ich mich gerade, was eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist. Der Kaufpreis (=Höhe des zugeschlagenen Gebotes) oder aber Kaufpreis zzgl Auktionsaufgeld des Auktionshauses?!
Kennt sich damit jemand aus? Google hat mir in diesem Fall leider nicht weitergeholfen.
ich überlege derzeit, an einer Immobilienversteigerung teilzunehmen. Dabei frage ich mich gerade, was eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist. Der Kaufpreis (=Höhe des zugeschlagenen Gebotes) oder aber Kaufpreis zzgl Auktionsaufgeld des Auktionshauses?!
Kennt sich damit jemand aus? Google hat mir in diesem Fall leider nicht weitergeholfen.