Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einer Versteigerung

Diskutiere Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einer Versteigerung im Versteigerung Forum im Bereich Immobilien Forum; Guten Abend zusammen, ich überlege derzeit, an einer Immobilienversteigerung teilzunehmen. Dabei frage ich mich gerade, was eigentlich die...
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Berthold57

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Guten Abend zusammen,
ich überlege derzeit, an einer Immobilienversteigerung teilzunehmen. Dabei frage ich mich gerade, was eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist. Der Kaufpreis (=Höhe des zugeschlagenen Gebotes) oder aber Kaufpreis zzgl Auktionsaufgeld des Auktionshauses?!
Kennt sich damit jemand aus? Google hat mir in diesem Fall leider nicht weitergeholfen.
 
  • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einer Versteigerung Beitrag #2
immobiliensammler

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Bemessungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis, hier also der Zuschlagspreis. Das Auktionsaufgeld zählt hier nicht mit, genausowenig wie ja eine Maklercourtage zählen würde.
 
  • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einer Versteigerung Beitrag #3

Berthold57

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Vielen Dank für Deine schnelle Einschätzung der Situation.
 
  • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei einer Versteigerung Beitrag #4
immobiliensammler

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Vielen Dank für Deine schnelle Einschätzung der Situation.

Kann ich Dir aus erster Hand sagen (außer es wurde zwischenzeitlich das Grunderwerbsteuergesetz geändert, was ich aber nicht glaube). Ich war bis 2014 Stammkunde bei DGAG, SGA etc etc.
 
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