Berechnung Wohnfläche

Diskutiere Berechnung Wohnfläche im Wohnungsgröße Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Bei dem vermietetem Haus habe ich oben schrägdecke, ab welcher höhe rechnet man voll und wie rechnet man den rest? :help danke, micha...
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #1

Micha

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Bei dem vermietetem Haus habe ich oben schrägdecke, ab welcher höhe rechnet man voll und wie rechnet man den rest?
:help


danke, micha

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  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #3

Capo

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Ganz kurz noch zur Wohnfläche:
x< 1m Raumhöhe: Fläche wird nicht berechnet
1m<x<2m Raumhöhe: 1/2 Wohnfläche
x>2m Raumhöhe: Voll
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #4

Micha

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@capo

danke, danke...

mir hat so ein i.... erzählt es wir dab 1.80mtr. voll gerechnet, naja muß ich halt noch ma neu rechnen, danke für die info.

danke, gruß micha :top


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  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #5
lostcontrol

lostcontrol

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wohnfläche

du bist nicht verpflichtet, die wohnfläche im mietvertrag anzugeben!

wir handhaben das schon lange so, dass wir dem mietvertrag grundrisse beilegen und im eigentlichen mietvertrag auf diese verweisen.
das hat den grossen vorteil, dass dann niemand miete mindern kann, nur weil sich mal wieder (das passiert öfter mal) die berechnung der wohnfläche (z.b. unter schrägen) geändert hat und ergo die flächenangabe im mietvertrag plötzlich "falsch" war.

uns ist das mehrfach passiert, dass es da ärger gab, und eigentlich hätten wir dann jedesmal neu vermessen und berechnen müssen. das blöde ist nur: schon die grundfläche wirklich sauber zu vermessen und zu berechnen ist nicht ganz so einfach...
wenn überhaupt würde ich niemals eine exakte zahl angeben (das geht ohnehin nicht) sondern immer ein dickes fettes CIRCA davorschreiben.
aber wie gesagt: wir machen das schon lange nimmer...

wer hat denn schon exakte grundrisse? danach kann man NIE gehen.
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #6

Insolvenzprofi

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RE: wohnfläche

hi lostcontrol

das ist genial, ich würde es auch gerne so machen aber habe eine frage, wie inserierst du wiohnungen? weil viele ja immer nach m² suchen und zimmer
dank dir
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #7
lostcontrol

lostcontrol

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RE: wohnfläche

hallo insolvenzprofi,

Original von Insolvenzprofi
das ist genial, ich würde es auch gerne so machen aber habe eine frage, wie inserierst du wiohnungen? weil viele ja immer nach m² suchen und zimmer
ich gebe eine circa-quadratmetergrösse an (zwecks grober orientierung). in etwa weiss ich das ja schon, wie gross die wohnungen sind.
ich mache aber selbstverständlich die interessenten spätestens bei der besichtigung darauf aufmerksam, dass es sich bei der quadratmeter-angabe um einen circa-wert handelt.
mieter bekommen von uns auch immer grundsätzlich einen grundriss (der ist auch eingetragener bestandteil des mietvertrags) auf dem aber auch nochmal draufsteht, dass dieser nicht exakt ist (exakte grundrisse gibt's ja ohnehin nie).
ausserdem sage ich den mietern immer, dass ich äusserst dankbar wäre, dass wenn sie die wohnung ausmessen, sie mir diese daten doch bitte zukommen lassen sollen, damit ich da gegebenenfalls nachbessern kann. leider hat das aber noch nie jemand gemacht (kann ich aber verstehen, geht mir ja mit meiner eigenen bude auch so, dass ich immer nur das ausmesse, was grad auch wirklich aktuell ist, z.b. wegen schränken o.ä.).

allerdings hätte ich in dem zusammenhang selbst auch eine frage:
ich habe gerade mal wieder anhand eines grundrisses einer wohnung versucht, eine wohnflächenberechnung vorzunehmen, bin mir aber nicht sicher, ob ich da jetzt die quadratmeter der einzelnen zimmer addieren soll oder ob die zwischenwände mitzählen. dass die aussenwände nicht zählen, ist mir ja klar... aber was ist z.b. mit den kachelöfen? die werden ja mitvermietet? bei einer einbauküche zählt doch die stellfläche auch mit, oder nicht?
wenn ich nur die bodenflächen der zimmer zusammenrechne, komme ich auf fast 10qm weniger...

naja - schon deshalb bleib ich bei meinem system KEINE quadratmeter im mietvertrag anzugeben... so kann ich auf "gemietet wie gesehen" verweisen...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #8

Beluga

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RE: wohnfläche

Exakte Berechnung geht nur nach diesbezüglicher Verordnung.

Im Allgemeinen gilt:
einzelne Räume (Rohbau ./. 3%Putz) zu addieren.
Türschwelle, Säule, sowie alles unter 1 Meter Hoch zählen nicht.
Zwischen 1 und 2 Meter hoher Raum zählt 50%, ebenso Balkon
Es zählt die Raumfläche und nicht die Eingebaute Möbel.

Ich schreibe auch keine qm-Zahl in Mietvertrag rein - es bringt nur Probleme,
da die Mieter hierin nach Fehler suchen.
Nun unvermeidbar ist dies bei mehreren Wohnungen in einem Haus. wenn
die Hausnebenkosten nach Wohnflächen aufgeteilt werden, da muss man schon Wohnflächezahlen haben.
Bei bereits aufgeteilte Eigentumswohnungen gibt es Teilungserklärung, wo die Wohnflächen von Bauträger/Architek nach DIN berechnet worden sind.
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #9
lostcontrol

lostcontrol

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RE: wohnfläche

Original von Beluga
Bei bereits aufgeteilte Eigentumswohnungen gibt es Teilungserklärung, wo die Wohnflächen von Bauträger/Architek nach DIN berechnet worden sind.
bei uns geht's zwar nicht um eigentumswohnungen, aber auch die berechnung des bauträgers / architekten hilft nicht viel, die DIN hat sich seit damals nämlich mehrfach geändert...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #10
lostcontrol

lostcontrol

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RE: wohnfläche

ach ja, ergänzung:
das mit den DIN-änderungen ist supernervig, da das natürlich auch auswirkungen auf die betriebskostenabrechnung hat. gab deswegen auch schon mal 'ne situation wo ich (nur weil ein mieter da wegen 'nem halben quadratmeter rumgemosert hat - im endeffekt dann ein unterschied von ein paar pfennigen) sämtliche betriebskostenabrechnungen für sämtliche mieter doppelt machen musste - weil sich die DIN ja natürlich nicht zum 01.01. geändert hatte sondern mitten im jahr...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #11

Beluga

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RE: wohnfläche

Normalerweise wird bei Bau-/Grundrißänderung die Neuberechnung der Wohnflächen von dem Bauamt verlangt und vom Planer erstellt (Außer beim
illegalem Bau oder geringfügigen Änderungen !).

Jede Änderung bringt leider auch zusätzliche Arbeit bei Abrechnungen.

:lol
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #12
Martens

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moin,

außer der DIN ändert sich auch manchmal die Wohnfläche, ganz einfach und nach folgendem Muster:

Miethaus mit bekannten Flächen (irgendwann mal ausgemessen / festgelegt und in den Mietverträgen ausgewiesen) wird in Wohneigentum umgewandelt.

Da der absolute Verkaufspreis sich aus Fläche x Preis / qm errechnet, wächst nun jede Wohnung um ca. 2-5 %, das führt zu einer Ertragsoptimierung des Aufteilers / Veräußerers, fällt aber kaum auf.

Der Notar, der die Teilungserklärung macht, übernimmt die Flächenaufstellung des aufteilenden Eigentümers ohne Nachfragen... Schon ist das ganze "amtlich". Probleme gibt es nur dann, wenn ein alter Mieter nach erfolgter Sanierung wieder in seine Wohnung möchte und sich über den unverhofften Zuwachs wundert. "Wo ist denn das zusätzliche Zimmer?"

Gibt's nicht?
Hab' ich hier in den Akten... :banana

bis denn,
Christian Martens
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #13
lostcontrol

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Original von Martens
Da der absolute Verkaufspreis sich aus Fläche x Preis / qm errechnet, wächst nun jede Wohnung um ca. 2-5 %, das führt zu einer Ertragsoptimierung des Aufteilers / Veräußerers, fällt aber kaum auf.
HUCH????? das ist dann aber doch betrug, oder hab ich da was falsch verstanden?
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #14
lostcontrol

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RE: wohnfläche

Original von Beluga
Normalerweise wird bei Bau-/Grundrißänderung die Neuberechnung der Wohnflächen von dem Bauamt verlangt und vom Planer erstellt
naja beluga - was aber, wenn während des baus sich änderungen ergeben? und das dürfte bei (vorsichtig geschätzten) 99% aller bauten der fall sein.
kann mir ein mensch baupläne zeigen, die tatsächlich 1:1 umgesetzt wurden? inklusive sämtlicher grundrisse? ich bezweifle es sehr, selbst bei fertighäusern stimmt das im seltensten falle...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #15

Beluga

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Die Berechnung der Wohnflächen von einem Haus wird vor dem Bau von planender Architekt vorgenommen.

Zur Teilung eines Hauses in mehreren Wohnungen ist Abgeschlossenheit
beim Bauamt ebenso mit Wohnflächenberechnungen zu beantragen.

Erst nach Vorliegen der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das
Haus in Wohnungen geteilt und Teilungserklärung vom Notar gemacht werden. Die Wohnflächenberechnungen, die Grundlage für Eigentumsanteile
sind, werden der Teilungserklärung beigefügt.

- Also hat schon so alles seine Ordnung.


Wenn ein Eigentümer einen ungeraden Weg geht, und sogar Fachleute
mitmacht, stimmt natürlich alles nicht mehr. :banana
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #16

Beluga

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RE: wohnfläche

Deshalb braucht jeder Laier Bauherr einen vertrauenswüwrdigen Fachmann, z.B. Architekt als Sachwalter, dem keine Änderung entgeht.

:top
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #17
lostcontrol

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Original von Beluga
Die Berechnung der Wohnflächen von einem Haus wird vor dem Bau von planender Architekt vorgenommen.
ich hab nie was anderes behauptet.

Original von Beluga
Zur Teilung eines Hauses in mehreren Wohnungen ist Abgeschlossenheit
beim Bauamt ebenso mit Wohnflächenberechnungen zu beantragen.
Erst nach Vorliegen der Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das
Haus in Wohnungen geteilt und Teilungserklärung vom Notar gemacht werden.
tja... das ist aber bei häusern, die nur einen eigentümer haben, nicht notwendig.
warum geht ihr eigentlich grundsätzlich immer von eigentümergemeinschaften aus? das dürfte doch prozentual gesehen weniger häufig der fall sein?
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #18
lostcontrol

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RE: wohnfläche

Original von Beluga
Deshalb braucht jeder Laier Bauherr einen vertrauenswüwrdigen Fachmann, z.B. Architekt als Sachwalter, dem keine Änderung entgeht.
tja... eigentlich sollten auch laien fähig sein, änderungen an ihrem eigentum mitzukriegen (schliesslich müssen sie diese ja auch bezahlen).
ABER: was macht ihr bei altbauten? bei denen keine grundrisse mehr existieren? bzw. kein mensch so genau sagen kann, wieviele umbauten da eigentlich passiert sind?
und ich meine jetzt mit altbauten durchaus auch uraltes fachwerkgemäuer...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #19
lostcontrol

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RE: wohnfläche

ach ja, noch was:
Original von Beluga
Deshalb braucht jeder Laier Bauherr einen vertrauenswüwrdigen Fachmann, z.B. Architekt als Sachwalter, dem keine Änderung entgeht.
angenommen das haus ist älter als besagter "sachverwalter" (was immer das auch sein soll)?
angenommen es wurde schon vor 100 jahren ein bisserl beschumpst?
ausserdem: nicht für alle umbauten benötigt man einen architekten... und nicht jeder handwerker (bzw. eigentlich GARKEINER) malt einem dann einen neuen grundriss...

neneee - ganz so einfach kannst du es dir da nicht machen...
 
  • Berechnung Wohnfläche Beitrag #20
lostcontrol

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RE: wohnfläche

übrigens werden änderungen an der DIN einem eigentümer nicht zwangsläufig mitgeteilt... das kann man theoretisch zwar in diversen fachzeitschriften nachlesen, manche DIN-änderungen findet man sogar in tageszeitungen, aber niemand kann da ständig auf dem laufenden sein - was zwangsläufig zu ärger führt.

um wieder auf die wohnflächenberechung zurückzukommen: eine änderung der 50%-schrägenregelung von 1,80 auf 2,00m (bzw. umgekehrt) kann 'ne ganze menge ausmachen... und allein hier in diesem thread findet man diesbezüglich schon 2 unterschiedliche aussagen...
 
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