Berechnungsgrundlage/realistischer Verbrauch

Diskutiere Berechnungsgrundlage/realistischer Verbrauch im Abrechnungs-/Umlagmaßstab Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, wir wohnen seit zwei Jahren in einer EG Wohnung in einem Haus 70er Baujahr mit sehr guten, neuen Fenstern und haben große Probleme mit der...
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Manoli

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Hallo,

wir wohnen seit zwei Jahren in einer EG Wohnung in einem Haus 70er Baujahr mit sehr guten, neuen Fenstern und haben große Probleme mit der Heizkostenabrechnung, zu der ich nachstehend die konkreten Abrechnungsdaten für den Zeitraum 10.06.05 - 31.06.06 aufführe:

Brennstoffkosten gesamt 4.514,89 für 8023 Liter Ölverbrauch
Heiznebenkosten gesamt 521,35
Gesamtkosten der
Liegenschaft 5.036,24 EUR

Dieser Betrag wurde aufgeteilt:

40%Grundkosten = 2.014,50, Gesamteinheit=285qm, unser Anteil = 85 qm, unsere Kosten = 600,82

60%Verbrauch = 3.021,74, Gesamtverbrauch = 123,53HKV, unser Anteil = 57 HKV, unsere Kosten = 1.394,31
Unsere Kosten gesamt = 1.995,13
./. gezahlte Abschläge = 1.050,00
Nachzahlung = 945,13

Die von uns bewohnte Erdgeschosswohnung befindet sich in einem 3-Parteienhaus. das max. eine Wohnfläche von 165 qm (1 x 85 und 2 x ca. 40 qm) haben kann. Unser Vermieter hat uns irgendwann mal ganz beiläufig darauf hingewiesen, dass das Erdgeschoss (rest unbewohnt, weil Innenausbau noch nicht fertig) eines ca. 10 m gegenüberliegenden Neubaus, das von ihm als Büro/Lager genutzt wird, von der Heizungsanlage mitversorgt wird, was für uns ja im Hinblick auf die Aufteilung 40/60 nur günstig sein könnte. Dieser Erdgeschossbereich kann aber unserer Schätzung nach niemals 120 qm haben. Direkt neben uns (auch ca. 10 m Abstand) befindet sich das "Stammhaus" des Vermieters und wir haben mittlerweile den Eindruck, dass auch dieses Haus (sehr alt, schlechte Substanz) evtl. mit in die Gesamt-qm der Liegenschaft von 285 qm einfließt.

Fakt ist, dass wir bei einer Gesamtmenge an Öl von 8023 Litern hieran einen Anteil von 46,1% (123,53 HKV = 100%. 57 HKV = 46,1%), haben = 3698 Liter/85 qm = 43,51 liter Öl/qm/Jahr.

Wir haben dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir die Abrechnung so nicht nachvollziehen/akzeptieren können und ihn um eine Aufschlüsselung der qm sowie um Überlassung sämtlicher Belege gebeten. Außerdem haben wir gegen die Heizkostenabrechnung vom 29.11.05 aus der vorigen Periode, die ähnliche Relationen aufweist, für die wir allerdings die Nachzahlung in Höhe von 791,13 prompt bezahlt haben, Einspruch eingelegt.

Wir (50+) hatten bisher niemals Probleme mit Vermietern oder Nebenkostenabrechnungen. Umso frustrierter/verunsicherter sind wir jetzt.

Da unsere Vermieterin (73 J.) und ihr Sohn (40 J.) direkt neben uns wohnen, sitzen wir jetzt auf heißen Kohlen, da wir beide mit so einer Situation gar nicht gut umgehen können.

Wir haben vor zwei Wochen die Vermieter um Überlassung von Kopien gebeten, damit wir die Abrechnung prüfen können, bis heute aber nichts gehört.

Um meine Fragen auf den Punkt zu bringen:

1.)Könnt Ihr unsere Zweifel an der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung nachvollziehen?

2.) Haben wir uns bisher richtig verhalten?

3.) Im Mietvertrag sind keine qm angegeben, alle Abrechnungen (Heizkosten und Nebenkosten) basieren auf einer Wohnfläche für unsere Wohnung von 85 qm. Wir haben die Wohnung aufgemessen und stellen fest, dass die reine Wohnfläche 75 qm beträgt. Zur Wohnung gehört eine ca. 24qm große Terrasse. Darf der Vermieter anteilig 10 qm in die Gesamtwohnfläche mit einbeziehen und vor allen Dingen hierfür auch Heizkosten und Nebenkosten fordern? Wir finden dies gerade bei den Heizkosen völlig widersinnig, da es sich bei der Terrasse ja um eine unbeheizte Fläche handelt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Manoli
 
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Manoli

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Hab nochwas vergessen: die Warmwasserversorgung läuft nicht über die Ölzentralheizung sondern über Strom!
 
  • Berechnungsgrundlage/realistischer Verbrauch Beitrag #3

Heizer

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Beheizbare Fläche kann auch eine Kellerbox, ein Balkon oder eine Terasse sein. Auch dann wen sich dort gar kein Heizkörper befindet.

Auch beim Rest kann ich eigentlich so auf den ersten Blick nichts ungewöhnliches feststellen.

Eine Erdgeschosswohnung hat nunmal mehr Heizlast als eine darüberliegende.

Und da Eure Jahresabrechnung nur ca. 12% höher als leztes Jahr ist, habt Ihr bei den Preissteigerungen von 20-30% sogar noch etwas weniger verbraucht.
 
  • Berechnungsgrundlage/realistischer Verbrauch Beitrag #4

Manoli

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Hallo Heizer,

deine Antwort hinsichtlich der bei der Heizkostenabrechnung zugrundezulegenden Fläche hat mich etwas überrascht, da ich an anderer Stelle im Forum von Dir folgenden Beitrag gelesen habe:

--------------------------------------------------------------------------------

"Es ist durchaus üblich das die m² für die Heizkosten und die m² für die restlichen Nebenkosten unterschiedlich sein können da hier unter Umständen andere Flächen zu berücksichtigen sind. Nicht alle im Mietvertrag vermieteten Flächen sind auch beheizbare Flächen und somit nicht in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Dies betrifft u.a. Nebengebäude, Garagen, Terassen, Balkone, Keller etc."

Bei uns liegt der Fall ja so, dass wir eine 75 qm große Wohnung haben und für 85 qm (für anteilige 10 qm der Terrasse) Heizkosten bezahlen sollen.

Auch hinsichtlich der Verbrauchszahlen kann ich nicht nachvollziehen, dass dir nichts besonderes auffällt. Immerhin sollen wir einen Heizölverbrauch von 43 Litern/qm/Jahr haben. Legt man nur die beheizte Fläche zugrunde, so ändert sich der Verbrauch sogar auf 49 Liter.

Wäre schön, wenn du mir nochmal antworten würdest.

Viele Grüße von

Manoli
 
  • Berechnungsgrundlage/realistischer Verbrauch Beitrag #5

Heizer

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Beheizbare Flächen sind alle in einem beheiztem Gebäude befindlichen Nutzflächen. Bei Balkonen, Terassen und Tiefgaragen beispielsweise hängt das sehr stark von Einzelfall ab. Diese Flächen können dazugehören oder aber auch nicht.

Daher habe ich ja auch die Formulierung "kann sein" verwendet.


Sicher ist die verheizte Menge nicht gerade wenig, aber so wie das gerechnet wurde ist das o.k.

Möglicherweise liegt der Fehler ja woanders. Beispielsweise in der berechneten Ölmenge (Anfangsbestand-Endbestand etc. hatten wir gerade in einem anderem Thema) oder wie Du schon vermutet hast das noch andere mitversorgt werden. Das kann man aber beim besten Willen nicht hier im Forum klären. Da wäre ein vor Ort Termin notwendig.
 
Thema:

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