Manoli
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Hallo,
wir wohnen seit zwei Jahren in einer EG Wohnung in einem Haus 70er Baujahr mit sehr guten, neuen Fenstern und haben große Probleme mit der Heizkostenabrechnung, zu der ich nachstehend die konkreten Abrechnungsdaten für den Zeitraum 10.06.05 - 31.06.06 aufführe:
Brennstoffkosten gesamt 4.514,89 für 8023 Liter Ölverbrauch
Heiznebenkosten gesamt 521,35
Gesamtkosten der
Liegenschaft 5.036,24 EUR
Dieser Betrag wurde aufgeteilt:
40%Grundkosten = 2.014,50, Gesamteinheit=285qm, unser Anteil = 85 qm, unsere Kosten = 600,82
60%Verbrauch = 3.021,74, Gesamtverbrauch = 123,53HKV, unser Anteil = 57 HKV, unsere Kosten = 1.394,31
Unsere Kosten gesamt = 1.995,13
./. gezahlte Abschläge = 1.050,00
Nachzahlung = 945,13
Die von uns bewohnte Erdgeschosswohnung befindet sich in einem 3-Parteienhaus. das max. eine Wohnfläche von 165 qm (1 x 85 und 2 x ca. 40 qm) haben kann. Unser Vermieter hat uns irgendwann mal ganz beiläufig darauf hingewiesen, dass das Erdgeschoss (rest unbewohnt, weil Innenausbau noch nicht fertig) eines ca. 10 m gegenüberliegenden Neubaus, das von ihm als Büro/Lager genutzt wird, von der Heizungsanlage mitversorgt wird, was für uns ja im Hinblick auf die Aufteilung 40/60 nur günstig sein könnte. Dieser Erdgeschossbereich kann aber unserer Schätzung nach niemals 120 qm haben. Direkt neben uns (auch ca. 10 m Abstand) befindet sich das "Stammhaus" des Vermieters und wir haben mittlerweile den Eindruck, dass auch dieses Haus (sehr alt, schlechte Substanz) evtl. mit in die Gesamt-qm der Liegenschaft von 285 qm einfließt.
Fakt ist, dass wir bei einer Gesamtmenge an Öl von 8023 Litern hieran einen Anteil von 46,1% (123,53 HKV = 100%. 57 HKV = 46,1%), haben = 3698 Liter/85 qm = 43,51 liter Öl/qm/Jahr.
Wir haben dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir die Abrechnung so nicht nachvollziehen/akzeptieren können und ihn um eine Aufschlüsselung der qm sowie um Überlassung sämtlicher Belege gebeten. Außerdem haben wir gegen die Heizkostenabrechnung vom 29.11.05 aus der vorigen Periode, die ähnliche Relationen aufweist, für die wir allerdings die Nachzahlung in Höhe von 791,13 prompt bezahlt haben, Einspruch eingelegt.
Wir (50+) hatten bisher niemals Probleme mit Vermietern oder Nebenkostenabrechnungen. Umso frustrierter/verunsicherter sind wir jetzt.
Da unsere Vermieterin (73 J.) und ihr Sohn (40 J.) direkt neben uns wohnen, sitzen wir jetzt auf heißen Kohlen, da wir beide mit so einer Situation gar nicht gut umgehen können.
Wir haben vor zwei Wochen die Vermieter um Überlassung von Kopien gebeten, damit wir die Abrechnung prüfen können, bis heute aber nichts gehört.
Um meine Fragen auf den Punkt zu bringen:
1.)Könnt Ihr unsere Zweifel an der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung nachvollziehen?
2.) Haben wir uns bisher richtig verhalten?
3.) Im Mietvertrag sind keine qm angegeben, alle Abrechnungen (Heizkosten und Nebenkosten) basieren auf einer Wohnfläche für unsere Wohnung von 85 qm. Wir haben die Wohnung aufgemessen und stellen fest, dass die reine Wohnfläche 75 qm beträgt. Zur Wohnung gehört eine ca. 24qm große Terrasse. Darf der Vermieter anteilig 10 qm in die Gesamtwohnfläche mit einbeziehen und vor allen Dingen hierfür auch Heizkosten und Nebenkosten fordern? Wir finden dies gerade bei den Heizkosen völlig widersinnig, da es sich bei der Terrasse ja um eine unbeheizte Fläche handelt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Manoli
wir wohnen seit zwei Jahren in einer EG Wohnung in einem Haus 70er Baujahr mit sehr guten, neuen Fenstern und haben große Probleme mit der Heizkostenabrechnung, zu der ich nachstehend die konkreten Abrechnungsdaten für den Zeitraum 10.06.05 - 31.06.06 aufführe:
Brennstoffkosten gesamt 4.514,89 für 8023 Liter Ölverbrauch
Heiznebenkosten gesamt 521,35
Gesamtkosten der
Liegenschaft 5.036,24 EUR
Dieser Betrag wurde aufgeteilt:
40%Grundkosten = 2.014,50, Gesamteinheit=285qm, unser Anteil = 85 qm, unsere Kosten = 600,82
60%Verbrauch = 3.021,74, Gesamtverbrauch = 123,53HKV, unser Anteil = 57 HKV, unsere Kosten = 1.394,31
Unsere Kosten gesamt = 1.995,13
./. gezahlte Abschläge = 1.050,00
Nachzahlung = 945,13
Die von uns bewohnte Erdgeschosswohnung befindet sich in einem 3-Parteienhaus. das max. eine Wohnfläche von 165 qm (1 x 85 und 2 x ca. 40 qm) haben kann. Unser Vermieter hat uns irgendwann mal ganz beiläufig darauf hingewiesen, dass das Erdgeschoss (rest unbewohnt, weil Innenausbau noch nicht fertig) eines ca. 10 m gegenüberliegenden Neubaus, das von ihm als Büro/Lager genutzt wird, von der Heizungsanlage mitversorgt wird, was für uns ja im Hinblick auf die Aufteilung 40/60 nur günstig sein könnte. Dieser Erdgeschossbereich kann aber unserer Schätzung nach niemals 120 qm haben. Direkt neben uns (auch ca. 10 m Abstand) befindet sich das "Stammhaus" des Vermieters und wir haben mittlerweile den Eindruck, dass auch dieses Haus (sehr alt, schlechte Substanz) evtl. mit in die Gesamt-qm der Liegenschaft von 285 qm einfließt.
Fakt ist, dass wir bei einer Gesamtmenge an Öl von 8023 Litern hieran einen Anteil von 46,1% (123,53 HKV = 100%. 57 HKV = 46,1%), haben = 3698 Liter/85 qm = 43,51 liter Öl/qm/Jahr.
Wir haben dem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass wir die Abrechnung so nicht nachvollziehen/akzeptieren können und ihn um eine Aufschlüsselung der qm sowie um Überlassung sämtlicher Belege gebeten. Außerdem haben wir gegen die Heizkostenabrechnung vom 29.11.05 aus der vorigen Periode, die ähnliche Relationen aufweist, für die wir allerdings die Nachzahlung in Höhe von 791,13 prompt bezahlt haben, Einspruch eingelegt.
Wir (50+) hatten bisher niemals Probleme mit Vermietern oder Nebenkostenabrechnungen. Umso frustrierter/verunsicherter sind wir jetzt.
Da unsere Vermieterin (73 J.) und ihr Sohn (40 J.) direkt neben uns wohnen, sitzen wir jetzt auf heißen Kohlen, da wir beide mit so einer Situation gar nicht gut umgehen können.
Wir haben vor zwei Wochen die Vermieter um Überlassung von Kopien gebeten, damit wir die Abrechnung prüfen können, bis heute aber nichts gehört.
Um meine Fragen auf den Punkt zu bringen:
1.)Könnt Ihr unsere Zweifel an der Richtigkeit der Heizkostenabrechnung nachvollziehen?
2.) Haben wir uns bisher richtig verhalten?
3.) Im Mietvertrag sind keine qm angegeben, alle Abrechnungen (Heizkosten und Nebenkosten) basieren auf einer Wohnfläche für unsere Wohnung von 85 qm. Wir haben die Wohnung aufgemessen und stellen fest, dass die reine Wohnfläche 75 qm beträgt. Zur Wohnung gehört eine ca. 24qm große Terrasse. Darf der Vermieter anteilig 10 qm in die Gesamtwohnfläche mit einbeziehen und vor allen Dingen hierfür auch Heizkosten und Nebenkosten fordern? Wir finden dies gerade bei den Heizkosen völlig widersinnig, da es sich bei der Terrasse ja um eine unbeheizte Fläche handelt.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Manoli