Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet?

Diskutiere Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, der Mieter einer Eigentumswohnung (insgesamt 6 Wohneinheiten) hat im Hausflur eine Wandleuchte beschädigt. Nun meine Frage: Wer muss für...
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #1

I.T.

Hallo,

der Mieter einer Eigentumswohnung (insgesamt 6 Wohneinheiten) hat im Hausflur eine Wandleuchte beschädigt. Nun meine Frage: Wer muss für den Schaden aufkommen? Mieter oder Vermieter?

Noch etwas: Wo kann ich das nachlesen?

Liebe Grüße

I.T.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #2

wolle

Der Mieter haftet gegenüber seinem Vermieter, der Vermieter haftet gegenüber den Eigentümern. Wenn die Wandleuchte im Hausflur (Gemeinschaftseigentum) kaputt geht (Leuchtmittel def), wird die Instandhaltung (Glühbirne wechseln) mit der Instandhaltungsrücklage bezahlt. Der Verwalter ist hier weisungsberechtigt.

Beschädigt jedoch ein Mieter oder ein Eigentümer irgendetwas, so muss er das auch bezahlen. Wie im richtigen Leben ;)
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #3

hase101

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na erstmal ist es doch jetzt wichtig, das diese Lampe ersetzt wird, zumal es ja auch eine Gefahrenquelle darstellt, wenn diese Lampe nicht repariert wird ( Flur schlecht ausgeleuchtet)

Ich persönlich denke auch, das die normale private Haftpflicht des Mieters dafür aufkommen müsste.

Warum hat der Mieter denn damit ein Problem? Denn wenn er oder seine Angehörigen sonst bei jemanden Schäden ausversehen verursacht, ist dieses dann doch auch ein Fall für seine Haftpflichtversicherung.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #4

I.T.

Niemand hat damit ein Problem.

Wir (Vermieter und gleichfalls Eigentümer) haben heut eine Rechnung vom Wohnungsverwalter bekommen, in der er uns mitteilt, dass unser Mieter die Wandleuchte im "Frühjahr" dieses Jahres "laut Zeugen" beschädigt haben soll.

Und da ich in meinem neuen Job erstmals mit Mieter-/Vermieterangelegenheiten zu tun habe, bin ich da sehr unsicher. Ich werd meinem Chef mal den Vorschlag Weiterbildung in Sachen Mietrecht vorschlagen :-)

Vielen Dank für die Antworten.

I.T.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #5

wolle

einem Chef mal den Vorschlag Weiterbildung in Sachen Mietrecht vorschlagen

Vielleicht eher WEG? :D ...ist auch viel kürzer :037sonst.gif:
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #6

hase101

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Capo , was ist denn WEG?

IT, wenn es Zeugen für die Beschädigung durch euren Mieter gibt dann soll dein Mieter die Rechnung, die dir grad zugestellt worden ist, einfach seiner Versicherung geben zum begleichen.

Wenn er es nicht tun sollte, will ... hilft leider dann nur klagen, oder selber zahlen.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #8

hase101

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ah, ja ... nun bin ich auch schlauer *lacht*

gibt es echt für sowas Seminare oder ähnliches?
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #9

wolle


von einem Tag bis mehrere Semester ist alles drin. Die richtig guten Weiterbildungen sind 10WE (Wochenenden :D ) lang

Aber WEG macht man an einem Tag :hase
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #10

I.T.

Hallo,

ich muss noch einmal zum Thema Beschädigung Hausleuchte schreiben.

Nun habe ich im www noch folgendes gefunden:

Die Hausbesitzer-Versicherung informiert:

"Wohnungs-Haftpflicht - Vermieter haften für ihre Mieter"

"Der Wohnungseigentümer hat sogar für vom Mieter verschuldete Schäden wie bei eigenem Verschulden einzutreten. Verursacht also beispielsweise ein Mieter ein Feuer und werden dadurch Nachbarwohnungen oder das Gemeinschafteigentum beschädigt, so können massive Ansprüche wegen Personen- und Sachschäden auf den Vermieter/Wohnungseigentümer zukommen."

So, und nun liebe Forumsmitglieder??

Demnach haftet also doch der Wohnungseigentümer/Vermieter durch Schäden, die vom Mieter verursacht werden, oder??
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #11

wolle

Mieter verschuldete Schäden wie bei eigenem Verschulden einzutreten.

Der Vermieter haftet, wenn der Zustand des Objektes für die Beschädigung durch den Mieter verantwortlich ist. Also wenn der Mieter über eine lose Fliese stolpert und dadurch mit dem Kopf in die Glasscheibe fällt, haftet der Vermieter.

Wenn der Mieter die Scheibe einschlägt, haftet der Mieter mit seiner Haftpflicht!
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #12

hase101

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Ich selber habe auch so eine Versicherung abgeschlossen, die ist a nicht teuer, und b man kann nie wirklich wissen ob man sie nicht mal braucht... die haftet glaube ich auch, wenn Schnee nicht geräumt wurde und jemand auf dem Bürgersteig oder so ausrutscht.

Streupflicht ist zwar Sache des Mieters aber das ganze hat dann wohl dann wieder was mit den Eigentumsverhältnissen glaube ich zu tun.

Das ganze ist warscheinlich so wie im Privatleben.. kann die Person, die den Schaden verursacht hat nicht zahlen, versuchen Versicherungen oder andere Personen wohl auch von 3. etwas zu bekommen sprich Ehegatten ect.

Ist wie fast überall...versicherungen wollen Geld haben, aber sie versuchen es auch sehr schnell auf andere abzuwiegeln... ausser man hat alle seine Versicherungen bei einer Firma, denn da nützt dennen das fast gar nichts.

Was der nächste Vorteil ist, wenn man alles bei einer Versicherung hat, ist das die wesentlich kulanter sind, weil man selber als Versicherungsnehmer auch wesentlich mehr druck machen kann... z.b durch künigungen von Versicherungen ;-)

I.T. hast du denn überhaupt schon mit deinem Mieter gesprochen und falls ja, was sagt er dazu?
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #13

I.T.

Ich habe noch nicht mit dem Mieter gesprochen. Die Rechnung über die Reparatur bzw. Ersatz der Lampe kam vom Verwalter mit der Bemerkung, dass unser Mieter im Frühjahr dieses Jahres "laut Zeugenaussagen" die Lampe beschädigt haben soll.

Ich habe den Verwalter nun angeschrieben, dass er mir die "Zeugen" benennen soll, denn mit so einer Wischi-Waschi-Aussage kann ich ja wohl nicht an den Mieter herantreten.

Vielen Dank nochmals für euere Mühe!

I.T.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #14

hase101

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Das ganze war aber echt ne sehr lange Zeitspanne, bis sich da überhaupt jemand mal gerührt hat.

Wenn sich der Mieter weigert und wenn die angeblichen Zeugen auch von nix mehr wissen, ist das ganze halt ein Schaden am Gebäude, wo dann halt die gesamten Eigentümer für aufkommen müssen, meines Erachtens... Reparatur und Instandhaltungsfond, wo du ja bestimmt auch als Vermieter drin einzahlst.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #15

Sorg

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hallo zusammen,
das wird so enden, dass der Mieter sagt er war es nicht, da die Zeugen keine Lust haben, benannt zu werden. Der Eigentümer natürlich seinem Mieter glaubt, das ist billiger (in dem Fall).
Der Verwalter bezahlt nicht aus dem Instandhaltungsfond! Sondern aus den gebildeten, im Wirtschaftsplan beschlossenen, Rücklagen für Reparaturen im laufenden Wirtschaftsjahr.
An die Instandsetzungsrücklage darf er ohne Beschluß nicht herangehen. Die ist zum Ansparen für größere Sachen wie z.B. das Dach
Gruß
Sorg
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #16

Insolvenzprofi

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Original von I.T.


Noch etwas: Wo kann ich das nachlesen?

I.T.

ich meine es ist 536c BGB guck mal nach, da steht, das der Mieter für selbsverschulden haftet, gebe aber keine garantie
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #17

AREAL SERVICE GmbH

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Wandleuchte beschädigt, wer haftet

Dazu benötigt man nichts zum Nachlesen.
Der Verursacher haftet. Also der Mieter.
Anspruch notfalls juristisch durchsetzen,
wenn der Mieter nach Aufforderung den Schaden nicht innerhalb von 4 Wochen ersetzt.
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #18

Gast6603

Dazu benötigt man nichts zum Nachlesen.
Der Verursacher haftet. Also der Mieter.
Anspruch notfalls juristisch durchsetzen,
wenn der Mieter nach Aufforderung den Schaden nicht innerhalb von 4 Wochen ersetzt.

Meine Güte. Bemerkst Du bei Deinem zwanghaften Werbungswahn, nicht anders ist die Fülle Deiner Beiträge (nur um Deinen Namen zu verbreiten) binnen so kurzer Zeit nicht zu bezeichnen, denn nicht das dieser Thread schon atemberaubende 6 1/2 jahre alt ist?
Meinst Du wirklich es interessiert I.T. noch?
 
  • Beschädigung Hausflur-Wandleuchte - wer haftet? Beitrag #19

Berny

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Meine Güte. Bemerkst Du bei Deinem zwanghaften Werbungswahn, nicht anders ist die Fülle Deiner Beiträge (nur um Deinen Namen zu verbreiten) binnen so kurzer Zeit nicht zu bezeichnen, denn nicht das dieser Thread schon atemberaubende 6 1/2 jahre alt ist?
Meinst Du wirklich es interessiert I.T. noch?
Ich hoffe sehr, dass unser Admin, wenn er die momentane Hürde genommen haben wird, diese Trittbrettfahrer 'rausschmeisst.
 
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