Beschädigungen durch Umzug

Diskutiere Beschädigungen durch Umzug im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich besitze eine ETW in einem MFH. Jährlich gibt es 3 bis 5 Umzüge. Bei fast jedem Umzug kommt es zu kleineren Beschädigungen im...
  • Beschädigungen durch Umzug Beitrag #1

Wolfgang S

Hallo,
ich besitze eine ETW in einem MFH. Jährlich gibt es 3 bis 5 Umzüge. Bei fast jedem Umzug kommt es zu kleineren Beschädigungen im Treppenhaus. Verursacher meldet sich aber nie.
Mein Vorschlag ist für jedem Ein- bzw. Auszug eine Pauschale von 30€ zu verlangt. Damit könnte man einen Teil der Reperaturkosten abdecken. Es ist nicht gedacht das die Pauschale als Freibrief zu sehen ist!
Unser Verwalter ist allerdings der Meinung das eine solche Pauschale rechtlich nicht durchsetzbar sei. Hat er recht?
Gibt es jemanden im Forum bei dem eine solche Pauschale existiert und auch funktioniert?

Besten dank im voraus.
 
  • Beschädigungen durch Umzug Beitrag #2

Capo

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Diejenigen, die eine solche Pauschale hatten, erlebten das
hier
Ich würde jedoch behaupten, dass bestimmte Verwaltungskosten beim Einzug (wer einzieht, muss auch wieder raus) durchsetzbar wären.
 
  • Beschädigungen durch Umzug Beitrag #3

Sorg

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Beschädigungen beim Umzug

Hallo Wolfgang S und capo,
ich glaube nicht, dass dies durchsetzbar ist. Auch wenn eine Pauschale im MV vereinbart sein sollte, sehe ich dies als unwirksam. Nicht jeder der umzieht, verursacht tatsächlich Schäden! Natürlich sollten Mieter sich melden, wenn doch einmal etwas passiert, aber das liegt ja nunmal nicht in deren Natur. Ich denke, dass nur bei Nachweis einer Verursachung (Zeugen) die Kosten der Beseitigung verlangt werden können.
MfG Sorg
 
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