Margret
Hallo,
wir sind seit einigen Jahren Eigentümer einer Ferienwohnung in einer Appartmentanlage. Bis 2004 wurde die Wohnung durch eine Agentur, deren Inhaber als Miteigentümer (50 Einheiten) zudem im Beirat sitzt, vermietet.
Die Kosten für Reinigung von Bett- und Tischwäsche wurden von uns anteilig gezahlt.
In 2005 versuchten wir das Appartement zu veräußern und vermieteten es gar nicht. Trotzdem erschien auf der Wohngeldabre. 2005 ein Betrag für das genannte "Wäschegeld". Nach Erhalt der Abrechnung und Tage vor der anberaumten ETV baten wir den Verwalter um Korrektur der Abre. zu diesem punkt, da definitiv keine Wäschekosten angefallen waren. Er wollte sich vor der ETV mit dem Beirat hierzu beraten und versprach eine Abre. korrektur. Auf der ETV, auf der wir uns aus Zeitgründen von ihm vertreten ließen und für uns um Enthaltung zur Abre. 05 gebeten hatten, hat er offenbar vergessen, diesen Punkt überhaupt anzusprechen, nachdem er auch vergessen hatte, vorher mit dem Beirat zu sprechen. So wurde die Abrechnung mit Wäschegeldkosten zu unseren Lasten abgesegnet.
Kann der Verwalter hierzu in Regress genommen werden, da er wusste, dass die Abre. fehlerhaft ist ?
Danke für eine Antwort, Margret
wir sind seit einigen Jahren Eigentümer einer Ferienwohnung in einer Appartmentanlage. Bis 2004 wurde die Wohnung durch eine Agentur, deren Inhaber als Miteigentümer (50 Einheiten) zudem im Beirat sitzt, vermietet.
Die Kosten für Reinigung von Bett- und Tischwäsche wurden von uns anteilig gezahlt.
In 2005 versuchten wir das Appartement zu veräußern und vermieteten es gar nicht. Trotzdem erschien auf der Wohngeldabre. 2005 ein Betrag für das genannte "Wäschegeld". Nach Erhalt der Abrechnung und Tage vor der anberaumten ETV baten wir den Verwalter um Korrektur der Abre. zu diesem punkt, da definitiv keine Wäschekosten angefallen waren. Er wollte sich vor der ETV mit dem Beirat hierzu beraten und versprach eine Abre. korrektur. Auf der ETV, auf der wir uns aus Zeitgründen von ihm vertreten ließen und für uns um Enthaltung zur Abre. 05 gebeten hatten, hat er offenbar vergessen, diesen Punkt überhaupt anzusprechen, nachdem er auch vergessen hatte, vorher mit dem Beirat zu sprechen. So wurde die Abrechnung mit Wäschegeldkosten zu unseren Lasten abgesegnet.
Kann der Verwalter hierzu in Regress genommen werden, da er wusste, dass die Abre. fehlerhaft ist ?
Danke für eine Antwort, Margret