Skygirl237
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Hallo,
hier eine kurze Frage.
Die Beseitigung von mehreren Schwalbennestern wurde uns durch die Behörde untersagt. Nun möchten wir jedoch als Gegenmaßnahme einen Anstrich vornehmen lassen und hierfür ist diese Beseitigung ja zwingend erforderlich.
Nun meine Frage ist, ob wir diese Nester, welche momentan natürlich unbenutzt sind, im Zuge der Anstricharbeiten entfernen dürfen?
Kann es uns denn dann noch immer verboten werden, diese zu beseitigen?
Danke schon mal im voraus...skygirl237
hier eine kurze Frage.
Die Beseitigung von mehreren Schwalbennestern wurde uns durch die Behörde untersagt. Nun möchten wir jedoch als Gegenmaßnahme einen Anstrich vornehmen lassen und hierfür ist diese Beseitigung ja zwingend erforderlich.
Nun meine Frage ist, ob wir diese Nester, welche momentan natürlich unbenutzt sind, im Zuge der Anstricharbeiten entfernen dürfen?
Kann es uns denn dann noch immer verboten werden, diese zu beseitigen?
Danke schon mal im voraus...skygirl237
