Zottelbär
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Hallo ihr Lieben,
ich möchte ein Tiny Haus kaufen und in meiner Wohnanlage aufstellen.
Baurechtlich ist das erstmal grenzwertig, ebenso kann das auch erstmal kein gesetzeskonformer Wohnraum sein.
Ein Freund möchte das Haus als Arbeitswohnung für den Sommer während der Woche mieten. Ich selbst würde das Häuschen in der anderen Zeit als Gartenhaus, Spielhaus für die Kinder nutzen.
Wie könnte hier ein Mietvertrag aussehen - im Hinblick auf nicht genehmigungsfähigen Wohnraum?
Wir möchten schon was Schriftliches machen... Aber die Rechtssicherheit des Vertrags bei grundsätzlich fehlender Rechtssicherheit der Behausung lässt mich grübeln...
Habt ihr eine gute Idee?
Viele Grüße
Zottelbär
ich möchte ein Tiny Haus kaufen und in meiner Wohnanlage aufstellen.
Baurechtlich ist das erstmal grenzwertig, ebenso kann das auch erstmal kein gesetzeskonformer Wohnraum sein.
Ein Freund möchte das Haus als Arbeitswohnung für den Sommer während der Woche mieten. Ich selbst würde das Häuschen in der anderen Zeit als Gartenhaus, Spielhaus für die Kinder nutzen.
Wie könnte hier ein Mietvertrag aussehen - im Hinblick auf nicht genehmigungsfähigen Wohnraum?
Wir möchten schon was Schriftliches machen... Aber die Rechtssicherheit des Vertrags bei grundsätzlich fehlender Rechtssicherheit der Behausung lässt mich grübeln...
Habt ihr eine gute Idee?
Viele Grüße
Zottelbär