Trine
Hallo an alle!
Ich habe jetzt viele Tage im Netz gestöbert, aber nicht wirklich eine Antwort zu meinem Problem gefunden.
Letztes Jahr März haben mein mittlerweile Ex-Freund und ich gemeinsam ein Haus gemietet. Bis Anfang Juli diesen Jahres war er auch hier anwesend; das soll heißen, ich habe ihn per Gerichtsbeschluß des Hauses verweisen lassen, da er gewalttätig wurde. Trotz allem steht er ja noch im Mietvertrag und würde auch wenn der Beschluß abgelaufen ist wieder zurück ins Haus gehen.
Nun habe ich zum 01. September eine neue Wohnung. Mein Vermieter meint aber ich müsse meine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Das kann ich widerrum nicht, da ja meines Wissens nach beide Hauptmieter dabei kündigen müssen. Nun stellt sich mein Ex-Partner aber quer, da er alles versucht, daß ich hierbleibe.
Gibt es in so einem Fall keine Möglichkeit, vorzeitig trotzdem aus dem Mietvertrag auszutreten? Weil der Gerichtsbeschluß gilt nur bis 06. September...danach müßte ich ihn wieder ins Haus lassen....und über ein danach in so einem Fall möchte ich gar nicht nachdenken...
Wäre nett, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.
Danke schonmal im Voraus.
Ich habe jetzt viele Tage im Netz gestöbert, aber nicht wirklich eine Antwort zu meinem Problem gefunden.
Letztes Jahr März haben mein mittlerweile Ex-Freund und ich gemeinsam ein Haus gemietet. Bis Anfang Juli diesen Jahres war er auch hier anwesend; das soll heißen, ich habe ihn per Gerichtsbeschluß des Hauses verweisen lassen, da er gewalttätig wurde. Trotz allem steht er ja noch im Mietvertrag und würde auch wenn der Beschluß abgelaufen ist wieder zurück ins Haus gehen.
Nun habe ich zum 01. September eine neue Wohnung. Mein Vermieter meint aber ich müsse meine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Das kann ich widerrum nicht, da ja meines Wissens nach beide Hauptmieter dabei kündigen müssen. Nun stellt sich mein Ex-Partner aber quer, da er alles versucht, daß ich hierbleibe.
Gibt es in so einem Fall keine Möglichkeit, vorzeitig trotzdem aus dem Mietvertrag auszutreten? Weil der Gerichtsbeschluß gilt nur bis 06. September...danach müßte ich ihn wieder ins Haus lassen....und über ein danach in so einem Fall möchte ich gar nicht nachdenken...

Wäre nett, wenn mir jemand einen Tip geben könnte.
Danke schonmal im Voraus.