Betreff Kabelfernsehen

Diskutiere Betreff Kabelfernsehen im Kabel /Antenne / SAT-Anlage Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hi habe ein Problem mit meinen Vermietern: folgende Sätze stehen in meinem Mietvertrag: 1) Nebenkosten: die Kosten des Betriebs der...
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #1

Dordescort

Hi habe ein Problem mit meinen Vermietern:

folgende Sätze stehen in meinem Mietvertrag:

1) Nebenkosten: die Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage einschließlich der mit einem Breitbankkabelnetz verbunden privaten Verteileranlage

2) Für die Bereitstellung des Kabelanschlusses zahl der Mieter monatlich einen Pauschalbetrag in Höhe von 10,00 Euro, die in den Betriebskosten enthalten sind. Sonstige im Zusammenhang mit der Nutzung anfallende Kosten (Rundfunkgebühren, GEZ pp.) werden vom Mieter direkt gezahlt.

3) Die Installation einer Antennenanlage ist nicht gestattet


Für mich bedeutet dies das ich einen Kabelanschluss habe für den ich 10 Euro im Monat bezahle.
Jetzt hat sihc die Kabelgesellschaft bei mir gemeldet das für den Anschluss keine Gebühren bezahlt werden. Hab die dann zu meinen Vermietern geschickt. Diese behaupten die 10 euro sind nur damit die Anschlussdose in meiner Wohnung ist.
Das darf doch nicht sein das die Vermieter Geld für was Verlangen wofür Sie keine Kosten haben, denn die Anschlussdose lag schon in der Wohnung bevor ich eingezpgen bin. Vor allem muss er mir ja ne möglichkeit geben TV zu empfangen und da mir nicht gestattet ist eine Sat-Anlage zu Istallieren muss er mir ja kostenfrei die Dose zu Verfügung stellen. Ich habe meine Vermieter jetzt schriftlich aufgefordert mir belege vorzulegen die diese 10 Euro im Monat rechtfertigen und wenn Sie dies nicht können will ich das ganze gezahte Geld zurück zu geben. Was ich jetzt auch noch vom Rechtsanwalt prüfen lassen werde ob ich schadenersatz ansprüche habe denn mir ist jetzt ein Schaden entstanden:
1) ich muss jetzt 15Euro im Monat bezahlen
2) habe ein Schlechten ruf bei der Kabelgesellschaft
3) ob ich jetzt die mehrkosten von 5 Euro im Monat von den Vermietern verlangen kann denn ich habe ja ein Paushcalbetrag im Mietvertrag.

Was definitive klar ist die dürfen für nix Geld kassieren wofür sie keine Ausgaben haben. Das sind freche abzocker denn die mache das seit 12Jahren so, d.h.: die haben fast 15000 Euro von allen Vermieter zusammen kassiert und das einfach so, aber ohne mich

Sagt mir bitte ob ich da richtig liege und was ihr davon haltet

mfg
Denis schäfer
 
#
schau mal hier: Betreff Kabelfernsehen. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #2

Diif

Benutzer
Dabei seit
18.02.2006
Beiträge
38
Zustimmungen
0
Der Vermieter zahlt für den Anschluss seines Mehrfamilienhauses.
Dafür, daß da unten im Keller ne Dose hängt, an die Du Dich dranhängen kannst.
Hat Dein Vermieter nur wenige Wohneinheiten, sind 10 Euro im Monat pro Wohneinheit realistisch.
Dafür, daß Du jetzt aus dieser Dose wirklich das Fernsehen saugst, wird die Kabelgesellschaft Dir wohl extra Geld abknöpfen. :-(

Guck doch einfach mal auf der Internetseite Deines Kabelanbieters.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #3

wolle

dürfen für nix Geld kassieren wofür sie keine Ausgaben haben

Also so wie der Telefonanschluss. Auch wenn ich monatelang nicht telefoniere, muss ich blechen. Aber so sind die Kabel und Telefonbetreiber. :gehtnicht

Wenn du befürchtest, dass der Vermieter von dir Geld verlangt, dass er selbst einsteckt, frage ihn einfach bei der Abrechnung nach der Rechnung des Kabelbetreibers. Der Vermieter muss dir die von ihm geleisteten Zahlungen nachweisen.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #4

dordescort

Hi
also leut Gesellschaft haben die nur einen Anshcluss für einen Einfamilienhaushalt angemeldet und die Dose in meiner Wohnung ist von denen Gelegt worden, d.z. die haben keine Kosten für die Dose und kassieren das Geld einfach. Wie gesagt wenn sie mir keine Beläge vorweißen können fordere ich das Geld zurück und wenn es mit Anwalt sein muss.
Ich sehe es nämlich net ein das ich 15 Euro bei der Kabelgeselllschaft zahle und 10Euro bei den Vermietern
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #5

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von dordescort
Hi
also leut Gesellschaft haben die nur einen Anshcluss für einen Einfamilienhaushalt angemeldet und die Dose in meiner Wohnung ist von denen Gelegt worden, d.z. die haben keine Kosten für die Dose und kassieren das Geld einfach. Wie gesagt wenn sie mir keine Beläge vorweißen können fordere ich das Geld zurück und wenn es mit Anwalt sein muss.
Ich sehe es nämlich net ein das ich 15 Euro bei der Kabelgeselllschaft zahle und 10Euro bei den Vermietern

Notfalls wird fehlende Einsichtsfähigkeit durch Gerichtsurteil ersetzt werden müssen. Unter diesem Aspekt wäre eine anwaltliche Beratung sicher hilfreich.

Nach Lage der Dinge wurde zwischen Mieter und Vermieter eine Pauschale für die Bereitstellung der Kabelinstallation vereinbart. Diese Pauschale sind keine Betriebskosten, über die abgerechnet werden müsste, sondern einfach ein Betrag, der zusätzlich zur Miete jeden Monat zu zahlen ist. Die Anschlussdose ist offensichtlich vorhanden. Der Vermieter hat also seinen Teil des Vertrags erfüllt. Damit wird der Mieter zahlen müssen. Für die Zahlungsverpflichtung des Mieters ist es völlig unerheblich, ob die Dose vom Vermieter persönlich eingebaut wurde oder ob der Kabelbetreiber den Einbau übernommen hat oder ob die Dose einfach vom Himmel gefallen ist.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #6

dordescort

Hi,
hab die Sache jetzt vom Anwalt prüfen lassen und ich bin im Recht, denn der Vermieter darf für etwas wo er keine Kosten hat kein Geld kassieren. Wenn der Vermieter jetzt nicht einlengt kann ich Ihn sogar auf Schadenersatz verklagen da ich jetzt mehr bezahlen muss als Vertraglich vereinbart.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #7

Diif

Benutzer
Dabei seit
18.02.2006
Beiträge
38
Zustimmungen
0
Na, das ist mir aber komisch.
Normalerweise zahlt der Vermieter an die Kabelgesellschaft wirklich was, so kenn ich das zumindest nur.
Tut Dein Vermieter das denn nun wirklich nicht, oder habt ihr einfach noch nicht miteinander kommuniziert? Soll manchmal helfen :-)
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #8

dordescort

Ne mein Vermieter zahlt nix an die Kabelgeselschaft.
Er hat einen Anschluss und hat in die Dose in meine Wohnung hat er selbst gelegt. Er zahlt 15 Euro an die Gesellschaft und von mir verlangt er 10Euro. Die KAbelgesellschaft hat das jetzt gemerkt da für dieses Haus 2 Wohnungen gmeldet sind und nur ein Anschluss vorhanden ist.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #9

Diif

Benutzer
Dabei seit
18.02.2006
Beiträge
38
Zustimmungen
0
Ach so, Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung? So was in der Art halt, ne?

Dann hat Dein Vermieter einen Einzelnutzervertrag (kostet bei unserer Gesellschaft 14,50 €/Mon).
Ein Mehrnutzervertrag für 2 WE würde bei unserer 19,81 €/Mon kosten. Also nur 9,905 €/Mon je WE.
Der Haken könnte da der einmalige Bereitstellungspreis von hier 580,20 € sein, den sich Dein Vermieter wahrscheinlich sparen wollte :-)
Vielleicht kann man das aber auch umgehen, schließlich ist ja schon ein Kabelanschlus im Haus, aber die Gesellschaft ist da wahrscheinlich nicht so kulant.
Wenn das ginge, wäre ja ein Mehrnutzervertrag günstiger für Euch als zwei Einzelnutzerverträge.

Bin kein Anwalt, aber Dein Vermieter hat schon Kosten gehabt, wenn auch Dein Anteil wahrscheinlich keine 10 €/Mon. betragen hat. Fraglich ist halt, ob er Dir das Geld hätte abnehmen dürfen, da das ganze ja illegal war.
Problematisch seh ich da nämlich die Rechtslage zwischen Deinem Vermieter und der Kabelgesellschaft. Er hat sie schließlich beschissen. Aber das sollte eigentlich nicht Dein Problem sein.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #10

wolle

Wenn ich das also richtig sehe, wurde nicht zuviel gefordert, sondern zu wenig? Naja, die Abrechnung wird es zeigen.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #11

dordescort

im Prinzip ist hätte er die 10 Euro net fordern dürfen da er ja kein Anschluss für mich gemeldet hatte.
Hab jetzt bei der Kabelgesellschaft mich ab März 06 anmelden lassen und ab da muss ich auch keine 10 Euro an den Vermieter mehr zahlen, das hat er mir auch schon bestätigt.
Sollte die KAbegesellschaft noch rückwirkende forderungen haben bekommen die meinen Vertrag gefaxt und müssen das mit meinem Vermieter regeln, das ist mir dann egal
Ich will auch net das die jetzt nen Mehrfamilienanschluss melden, denn ich will mit denen nix mehr so zu tun haben, da zahl ich lieber ein paar euro mehr. Die haben sich nämlich noch mehr dinge geleistet und ich hab jetzt die nase voll, komuniziere jetzt nur noch schriftlich so das ich im notfall beweißmaterial für meinen Anwalt hab.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #12

DiplomHM

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
31.12.2005
Beiträge
404
Zustimmungen
1
Bei solch einem Mietverhältnis und verhärteten Fronten würde ich mir eine andere Wohnung suchen!
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #13

dordescort

das hab ich mir auch überlegt, bin aber erst seit 1nem jahr in der Wohnung ist die ist bis uf die Vermieter perfekt sowas find ich net nochmal für den Preis. Wenn aber die schickanen immer mehr werden dann muss ich das wohl machn.
Find es nur lustig am Anfang haben die mir erzählt wieviel pech die mit Mietern schon gehabt haben mit jedem hätte es Probleme gegeben, solangsam glaub ich das das nie an den Mietern lag sondern das es jedesmal an denen lag und wenn jemand hinter denen ihre Abzocke kam (das mit dem Kabal ist net das einzige wo s abzuzocken versuchen) versuchen se es auf diese tour. Naja mal sehn was die zukunft bringt.
Ich versuch einfahc denen aus dem Weg zu gehn, und wenn sie mich in ruhe lassen kann ich damit leben, bin es net anders gewöhnt. In meinem Elternhaus hatten wir Verwandschaft neben uns wohnen und da gab es Jehrzente lang streit (warum und wie das anfing weis haut keiner mehr), aber da hat jeder den anderen in ruhe gelassen man hat halt net mehr miteinander geredet.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #14

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.910
Zustimmungen
186
Original von dordescort
das hab ich mir auch überlegt, bin aber erst seit 1nem jahr in der Wohnung ist die ist bis uf die Vermieter perfekt sowas find ich net nochmal für den Preis. Wenn aber die schickanen immer mehr werden dann muss ich das wohl machn...

Hier zeigt sich wieder einmal, dass man als Vermieter grundsätzlich und immer die höchstmögliche Miete durchsetzen sollte. Der Mieter lamnentiert darüber, dass er vom Vermieter nur schikaniert und abgezockt würde, sagt aber gleichzeitig, eine vergleichbar billige Wohnung würde er nicht wieder finden. Das Mietergejammer könnte auch bei einer hohen Miete nicht schlimmer sein. Wenn man sich also schon beschimpfen lassen muss, kann man das mit vollen Taschen deutlich leichter ertragen :lol

Wenn man die Angelegenheit auf Grund der vom Mieter gelieferten Informationen bewertet, beschränkt sich die Schikane des Vermieters - auch wenn irgendein Anwalt es angeblich anders sieht - nach der bisherigen Darstellung auf die Forderung nach Vertragserfüllung. Immerhin wurde nach Aussage des Mieters eine Pauschale von 10 € für die Bereitstellung der Kabeldose vereinbart, die der Vermieter dann auch gerne haben wollte. So ein Unverschämtheit aber auch... :zwinker
Selbstverständlich können Vereinbarungen aus den unterschiedlichsten Gründen im Einzelfall unwirksam sein. Wer sich auf die Unwirksamkeit einer Vereinbarung berufen will, wird dies notfalls dann auch vor Gericht austragen müssen. Dass der Vertragspartner nicht freiwillig irgendeiner Vertragsauslegung folgt, ist sein gutes Recht und hat nicht einmal ansatzweise etwas mit Schikane zu tun. Auch der Vermieter darf für seine Ansprüche streiten.
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #15

DiplomHM

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
31.12.2005
Beiträge
404
Zustimmungen
1
Ja und Nein! Als Vermieter hat man es nunmal auch nicht einfach.

Und bei einem Streitwert von 10,00 € ist das echt fraglich, ob man da von Schikane oder Abzocke sprechen kann!

Manchmal soll ja auch schon "Reden" helfen, ohne gleich die Pferde scheu zu machen (Anruf bei Kabelfirma und Anwalt)! *flüster*

Auch Vermieter haben Interesse an einem partnerlichem Mietverhältnis!
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #16

dordescort

Hi "RMHV"

du hast keine Ahnung hier handelt es sich um einen Fall ich könnte noch mehr erzählen aber das spengt die seite hier.
ERsten hat die Kabelgesellschaft mich angerufen und mir mit rechtlichen mitteln gedroht und net das ich die angerufen habe. das ich dann nen anwalt einschalte ist ja wohl klar wenn der Kabelanschluss laut mietvertrag garantiert wird. Das der Vremieter das Geld einsteckt konnte ich ja net wissen.
Zweitens Reden hieft net mehr denn ich hab keine Lust mich beschimpfen zu lassen. Mannschmal zeigen hat Leute erst zu spät ihr wahres Gesicht.

Ein Beispiel:
Bin im Mai eingezogen und im August hab ich Schimmel endekt, der in der kurzen Zeit wohl net von mir verursacht sein konnte da im Sommer bei mir die Fenster immer offen sind. Das einzige was die Vermieter gemahct haben mich zusammen zu scheißen ich soll gefälligst mehr lüften. Das hab ich mir gefallen lassen und hab den Schimmel selbst beseitigt. Nur mal so ein beispiel. Igendwann ist es halt mal genug auch wenn du "RMHV" das nicht verstehen kannst.

Genug von den Diskusionen wollte eigendlcih nur wissen ob jemand sich mit dem Rechtlichen auskennt. Hab ja mitlerweile meinen Anwalt eingeschaltet und wenn die Kabelgesellschaft mich verklagt werde ich rechtlich gegen meine Vermieteer vorgehen auch wenn du "RMHV" denkst das es arme Vermieter sind, aber auch MIETER habe RECHTE und müssen sich net alles nieten lassen

vielen Dank nochmal und cu
 
  • Betreff Kabelfernsehen Beitrag #17
lostcontrol

lostcontrol

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
04.08.2006
Beiträge
16.857
Zustimmungen
947
naja - wenn du meinst...

wenn es sich wirklich um eine einliegerwohnung in einem einfamilienhaus handelt, kann dir dein vermieter auch ohne begründung mit vierwöchiger frist kündigen.
das nur mal so am rande erwähnt.

bezüglich der kabel-geschichte:

also ich hatte neulich hier bei mir im haus auch stress mit der kabelgesellschaft - eben wegen der nutzung durch 2 parteien (einfamilienhaus mit einliegerwohnung).
bisher wohnten immer familienmitglieder in der einliegerwohnung, da wohl nie jemand darüber nachgedacht, wie das mit dem anschluss ist. mir war also garnicht bewusst, dass ich da eine mehrfachnutzung hätte anmelden müssen - das lief einfach weiter wie gehabt, ohne dass ich mehr getan hätte, als das ganze auf mich umzumelden.
vielleicht lief das in diesem falle ja auch so, dass dem vermieter einfach nicht bewusst war, dass er da etwas falsch macht. ging mir ja auch so.
und: ich fühle mich überhaupt nicht schuldig, ich wusste halt nicht, dass ich da was falsch mache.

genau das hab ich der kabelgesellschaft auch gesagt, worauf die mir erklärt haben, wie das mit der mehrfachnutzung läuft. dass nämlich entweder beide parteien getrennt voneinander das kabel anmelden und bezahlen müssen, oder eben ich einen mehrfachanschluss-vertrag mit ihnen mache, und das dann in der betriebskostenabrechnung umlege.
da die letztere variante die billigere ist, habe ich dem zugestimmt.
die kabelgesellschaft hat meine entschuldigung akzeptiert und das ganze ging sang- und klanglos ohne probleme über die bühne.
und ich spar auch noch geld dabei.
stress vorbei.

aber die erstmalige bereitstellung eines kabelanschlusses (der liegt ja nicht automatisch im haus) ist eine kostenintensive angelegenheit. ob der vermieter das umlegen kann weiss ich nicht (glaube es aber nicht), aber ich könnte mir vorstellen dass eine entsprechende mietanpassung da durchaus angesagt sein kann (der wert der wohnung steigt ja).
aber muss man wirklich so doof sein, und das in die betriebskosten aufnehmen?
könnte es sein, dass besagter vermieter das bei mehreren dingen gemacht hat, wo's schlauer gewesen wäre, die einfach in der kaltmiete zu "versenken" und so garnicht erst zum thema werden zu lassen?
verwechselt der vermieter da vielleicht seine private wirtschaftlichkeitsberechnung mit den betriebskosten?

modernisierungen, renovierungen, neue einrichtungen (wie eben z.b. das kabel) kann man über eine mieterhöhung wieder 'reinholen. da gibt es sehr genaue regelungen, mit wieviel prozent.
in den betriebskosten hat das nichts zu suchen, da gehört nur rein, was anfällt, um den betrieb zu gewährleisten. wenn zum betrieb dann die kabelgebühren des mehrfachanschlusses gehören, dann dürfen die da schon rein, aber eben nicht die erstmalige bereitstellung.
das ist wie mit den wasserleitungen - der wasserverbrauch wird in den betriebskosten abgerechnet, nicht aber die erstellung der wasserleitungen.
 
Thema:

Betreff Kabelfernsehen

Betreff Kabelfernsehen - Ähnliche Themen

Müllgebühren umlegen. Wie?: Hallo, ich habe mal eine Frage an die Profis hier und würde mich über eine Antwort freuen, weil ich dazu leider nichts im Netz finde und Haus und...
Vorhaben rentabel?: Guten Morgen Zusammen, Vorab zu mir, ich bin noch in meinen 20igern und somit noch recht jung und im Bezug auf Immobilien recht unerfahren, da...
Grünpflege umlegen - lebensnahe Gestaltung / Tipps: Hallo zusammen, die rechtliche Lage ist mir bewusst, die bringt mich allerdings in ein Dilemma. Das Grundstück am Objekt ZFH, eine Wohnung von...
Grünpflege Umlage - lebensnahe Gestaltung / Erfahrungen: Hallo zusammen, die rechtliche Lage ist mir bewusst, die bringt mich allerdings in ein Dilemma. Das Grundstück am Objekt ZFH, eine Wohnung von...
Untervermietung ohne schriftlichen Vertrag: Guten Tag, ich bin mit einer weiteren Person Hauptmieter einer 4 Personen Wohngemeinschaft. Ich bekomme das Geld aller 4 Personen(mich...

Sucheingaben

die kosten des betriebs der gemeinschaftsantennenanlage

,

bereitstellung fernsehempfang durch vermieter

,

nebenkosten bereitstellung kabelanschluss

,
kosten des betriebs der gemeinschaftsantennenanlage
, einliegerwohnung kabelfernsehen, kabelfernsehen einliegerwohnung, muss vermieter kabelanschluss bereitstellen, muss der vermieter kabelanschluss bereitstellen, ist der kabelanschluss in der einliegerwohnung inklusive, kabelanschluss einliegerwohnung, hat meine wohnung kabelanschluss, wieviel rückwirkend kann man Kabelgebühren umlegen, Meine Wohnung hat Kabelanschluß aber bisher zahle ich den Anschluß nicht - kann aber Fernsehen, sat anlage verträge für mieter-kostenlos, kabelgebühren einliegerwohnung, kabelfernsehen nebenkosten, bereitstellung des kabelanschlusses, wieviel kann man als vermieter für sateliten-tv bereitstellung berechnen in den nebenkosten, ich zahle bisher nichts für meinen kabelanschluss, nebenkosten beretstellung kabelanschluss, bereitstellung kabelanschluss durch vermieter, muss die verwaltung kabel tv bereitstellen, gemeinschaftsantennenanlage einschließlich der mit einem breitkabelnetz verbundenen privaten verteilanlagen, des betriebes der gemeinschaftsantennenanlage, nebenkosten bereitstellung einer antenne
Oben