michiju
Hallo,
habe einen Punkt Kanalreinigung und Hausantenne auf meiner Betriebs-/Nebenkostenabrechnung entdeckt, der dieses Jahr zum ersten mal auftauchte.
Die Kanalreinigung wurde wohl außergewöhnlich durchgeführt, weill Mieter des Hauses die Toilletten scheinbar als Mülleimer benutzt haben.
Kann der Vermieter die Kosten dafür auf die Mieter umlegen, obwohl es sich offensichtlich nicht um laufende Kosten handelt?
Muß ich die dadurch entstandene Nachzahlung entrichten oder kann ich sie verweigern?
Wie muß ich im Falle einer Zahlungsverweigerung vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
michijutsu
habe einen Punkt Kanalreinigung und Hausantenne auf meiner Betriebs-/Nebenkostenabrechnung entdeckt, der dieses Jahr zum ersten mal auftauchte.
Die Kanalreinigung wurde wohl außergewöhnlich durchgeführt, weill Mieter des Hauses die Toilletten scheinbar als Mülleimer benutzt haben.
Kann der Vermieter die Kosten dafür auf die Mieter umlegen, obwohl es sich offensichtlich nicht um laufende Kosten handelt?
Muß ich die dadurch entstandene Nachzahlung entrichten oder kann ich sie verweigern?
Wie muß ich im Falle einer Zahlungsverweigerung vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
michijutsu