Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen

Diskutiere Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen im NK - Ankündigungen! Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; nun ist es in der Bild durch einen Anwalt wiederlegt, Betriebskosten können nun doch unter vorbehalt bezahlt werden, war ja immer ein langes thema...
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #1

Insolvenzprofi

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nun ist es in der Bild durch einen Anwalt wiederlegt, Betriebskosten können nun doch unter vorbehalt bezahlt werden, war ja immer ein langes thema hier...

siehe mal dazu ww.bild.de hier auch der kopierte text

Was tun, wenn die Abrechnung falsch ist?

Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen: „Mieter müssen innerhalb einer meist im Mietvertrag bestimmten Frist die Nebenkosten begleichen. In der Regel beträgt die Frist vier Wochen. Wer Zweifel hat, ob die Abrechnung stimmt, sollte notfalls nur unter Vorbehalt zahlen. Um Einwände gegen die Abrechnung zu erheben, bleibt dem Mieter ein Jahr.“

Lassen Sie Experten Ihre Abrechnung prüfen. Zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Dort finden Sie auch Ihren örtlichen Mieterverein.

Fatzit, bei Google habe ich nun sämtliche sachen gesehen wo dieses durch anwälte bestätigt wird...., aber der Artikel in der Bild ist mal wieder total vermieterunfreundlich, wobei man ehrlich sagen muss, wer mehr als 1000,- EUR nachzahlen muss, bei gleichem verbrauch, ist nun wirklich ein opfer von einer falschen abrechnung...ich bin echt froh, dass ich das noch nicht erlebt habe
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #2

Capo

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Den Fall hatten wir schon. Insgesamt lag das am Wasser. Angeblich hat sich bei den Lebensgewohnheiten nichts geändert. Jedoch war der Wasserbrauch etwa 10x so hoch laut Zähler. Also Zähler geprüft: Nix (war ja auch gaaannnz neu; 6 Monate alt) Ergebnis der Suche: Der alte Zähler hat nur noch zeitweise gezählt und der Mieter missachtete die laufende Spülung permanent für dann fast 12 Monate...

Der Kompromiß: Ratenzahlung auf 12 Monate mit gleichzeitiger NK erhöhung...

Aber: Der Mieterbund hat diese Abrechnung als falsch und völlig überzogen abgetan. (Vermutung: der geeichte Zähler würde 3x so schnell wie normal laufen und gehörte sofort ausgetauscht.) :geil
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von capo
Den Fall hatten wir schon. Insgesamt lag das am Wasser. Angeblich hat sich bei den Lebensgewohnheiten nichts geändert. Jedoch war der Wasserbrauch etwa 10x so hoch laut Zähler. Also Zähler geprüft: Nix (war ja auch gaaannnz neu; 6 Monate alt) Ergebnis der Suche: Der alte Zähler hat nur noch zeitweise gezählt und der Mieter missachtete die laufende Spülung permanent für dann fast 12 Monate...

Der Kompromiß: Ratenzahlung auf 12 Monate mit gleichzeitiger NK erhöhung...

Aber: Der Mieterbund hat diese Abrechnung als falsch und völlig überzogen abgetan. (Vermutung: der geeichte Zähler würde 3x so schnell wie normal laufen und gehörte sofort ausgetauscht.) :geil

richtig aber ich meine bei gleichen verbrauch, dieses kommt gelegentlich auch vor...
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #4

willswissen123

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unter Vorbehalt? wie denn?!

Hallo!

Ich habe momentan dasselbe Problem, dass mein Mieter einen Teil (40%) der NK Abrechnung für 2007 schon entrichtet hat, jeweils zwei Ueberweisungen, wobei er bei der ersten "unter Vorhalt" dazugeschrieben hat. Aber das Geld ist nun auf meinem Konto, und bei der zweiten Ueberweisung stand nichts mehr.
Wie ist das jetzt zu deuten? Wie kann denn "unter Vorbehalt" gezahlt werden?

Zudem, jetzt verlangt Mieter Kopien der kompletten Belege von 2007, obwohl schon Einsicht gewährt wurde. Er meint, ich sei dazu verpflichtet. Alles nur heisse Luft?

Bitte um eure Meinung.

Danke!
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #5

pragmatiker

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RE: unter Vorbehalt? wie denn?!

Original von willswissen123
Hallo!

Ich habe momentan dasselbe Problem, dass mein Mieter einen Teil (40%) der NK Abrechnung für 2007 schon entrichtet hat, jeweils zwei Ueberweisungen, wobei er bei der ersten "unter Vorhalt" dazugeschrieben hat. Aber das Geld ist nun auf meinem Konto, und bei der zweiten Ueberweisung stand nichts mehr.
Wie ist das jetzt zu deuten? Wie kann denn "unter Vorbehalt" gezahlt werden?/quote]

die vorbehaltszahlung ermöglicht dem mieter in ruhe zu prüfen. ohne den vermieter weiter als kreditgeber zu mißbrauchen. er hat ein jahr zeit, dann einwände geltend zu machen und das unter vorbehalt falsch gezahlte geld ggf. zurückzuforden. ohne vorbehaltserklärung hat er mit der zahlung idr auch anerkannt, das die abrechnung korrekt für ihn ist.


Original von willswissen123
Zudem, jetzt verlangt Mieter Kopien der kompletten Belege von 2007, obwohl schon Einsicht gewährt wurde. Er meint, ich sei dazu verpflichtet. Alles nur heisse Luft?

eindeutig heisse luft. der mieter kann einsicht verlangen, und zwar ein mal. auf belegkopien hat er keinen anspruch.
ausnahme: wohnt der vermieter sehr weit weg, muss der vermieter die einsichtnahme ortsnah ermöglichen oder (aber nur dann) kopien schicken.
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #6
lostcontrol

lostcontrol

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RE: unter Vorbehalt? wie denn?!

Original von pragmatiker
Original von willswissen123
Zudem, jetzt verlangt Mieter Kopien der kompletten Belege von 2007, obwohl schon Einsicht gewährt wurde. Er meint, ich sei dazu verpflichtet. Alles nur heisse Luft?

eindeutig heisse luft. der mieter kann einsicht verlangen, und zwar ein mal. auf belegkopien hat er keinen anspruch.
ausnahme: wohnt der vermieter sehr weit weg, muss der vermieter die einsichtnahme ortsnah ermöglichen oder (aber nur dann) kopien schicken.

was heisst hier "heisse luft"? verlangen kann er's ja. aber recht auf kopien hat er nur - wie pragmatiker bereits schrieb - wenn die entfernung zum wohnort des vermieters unzumutbar weit ist. und sollte das der fall sein, dann muss er die kopien sowie das porto übrigens auch bezahlen!

trotzdem: ich für meinen teil mach den mietern lieber kopien, als dass ich sie bei mir privat antanzen lassen. weder habe ich lust mietern meine privatwohnung zu zeigen (manche sprüche kann man sich schon vorher ausrechnen, wie z.b. "ahja, so lebt es sich also von unserem geld" - völlig unabhängig davon, ob da nun tatsächlich "mietergeld" drin steckt oder nicht) noch mag ich vor mieteraugen in meinen ordnern wühlen, da müsste ich den kram ja vorher "mieteraugentauglich" umsortieren.
dann schick ich ihnen halt scans per email oder kopien per post, was soll's. der aufwand ist mir jedenfalls lieber als mieterbesuch bei mir zuhause.
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #7

willswissen123

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@lostcontrol

Mein Mieter wohnt bei mir im Haus. Einsicht hatte er, und Beanstandungen wurden damals nicht gemacht, (s. Teilzahlung) aber durch meine Kündigung (s. vorh. thread von mir) und wohl auch wegen Fristeinhaltung der NKNachzahlung (hatte vorher immer erlaubt abzustottern) wird jetzt kommandiert und mich zu meiner "Pflicht" gezwungen...
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #8
lostcontrol

lostcontrol

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Original von willswissen123
... wird jetzt kommandiert und mich zu meiner "Pflicht" gezwungen...
wenn er schon einsicht hatte, ist das erledigt. du bist deinen pflichten nachgekommen und gut isses.
 
  • Betriebskosten unter Vorbehalt zahlen Beitrag #9

Vermieterheini1

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Ein Mieter muss NIE die Nachzahlung für die Betriebs- und Nebenkosten "unter Vorbehalt" zahlen, denn dieses "quasi" Vorbehaltsrecht hat er kraft Gesetz automatisch für 12 MONATE!

Achtung:
Diese "Einredefrist" des Mieters für die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung hat nichts mit der Zahlungsfrist bzw. Fälligkeit der Nachzahlung für die Betriebs- und Nebenkosten zu tun.
 
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