Betriebskosten - Verrechnung mit Kautionszinsen ?

Diskutiere Betriebskosten - Verrechnung mit Kautionszinsen ? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, mein Mieter verlangt, daß die Nachzahlung aus den Zinsen der Mietkaution beglichen werden sollen. Ein Abwohnen der Kaution ist ja...
  • Betriebskosten - Verrechnung mit Kautionszinsen ? Beitrag #1

spiderman

Hallo,

mein Mieter verlangt, daß die Nachzahlung aus den Zinsen der Mietkaution beglichen werden sollen.

Ein Abwohnen der Kaution ist ja bekanntermaßen nicht möglich, wie schaut es aber mit einer Verrechnung von Zinsen aus der Kaution aus? Als zusätzlicher Hinweis: der Mieter hat seinerzeit Barkaution geleistet.
 
  • Betriebskosten - Verrechnung mit Kautionszinsen ? Beitrag #2

RMHV

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Original von spiderman
Hallo,

mein Mieter verlangt, daß die Nachzahlung aus den Zinsen der Mietkaution beglichen werden sollen.

Ein Abwohnen der Kaution ist ja bekanntermaßen nicht möglich, wie schaut es aber mit einer Verrechnung von Zinsen aus der Kaution aus? Als zusätzlicher Hinweis: der Mieter hat seinerzeit Barkaution geleistet.

Soweit es nicht anderweitige Vereinbarungen gibt, erhöhen die Zinsen nach § 551 Abs. 3 BGB die Sicherheit. Während der Mietzeit hat der Mieter keinen Anspruch auf Herausgabe der Sicherheit. Die Kaution wird einschließlich der Zinsen erst nach Ende des Mietverhältnisses zur Rückzahlung fällig. Eine Aufrechnung durch den Mieter vor Fälligkeit ist unzulässig.
 
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Maja

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Auf was für Ideen die Mieter alles kommen. Ich habe ja schon viel gehört, aber die Idee ist mir neu. :lol
 
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